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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 02.03.2005, 17:10   #11
Cindy
Senatorin
 
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was hast du immer mit den kosten? nur weil es teuer ist, jemanden lebenslang einzusperren willst du ihn töten? wie schaut es dann mit behinderten oder chronisch kranken aus, die "kosten" die gesellschaft auch etwas. bringen wir die dann auch um?
eine kostenersparnis darf auf gar keinen fall grund für die tötung eines menschen sein, das hebt ja die rechtsstaatlichkeit des strafvollzugs komplett auf und öffnet der willkür tür und tor.

zitiere ai:
Im übrigen ist das zynische Kostenargument auch noch falsch, denn nach seriösen Schätzungen verschlingt ein Todesstrafenfall in Texas, USA von der Verurteilung bis zur Hinrichtung durchschnittlich 2,3 Millionen Dollar, während für eine lebenslange Haftstrafe 600.000 Dollar aufgewendet werden müssen. Die Kosten der Todesstrafe zu reduzieren, würde bedeuten, die Berufungsmöglichkeiten in dem sehr teuren juristischen Verfahren einzuschränken und damit die Zahl der Hinrichtung Unschuldiger zu erhöhen. Nur in Diktaturen sind Hinrichtungen schnell und preiswert.


zitiere ai:
Abschrecken könnte die Todesstrafe ohnehin nur bei im voraus geplanten Verbrechen. Hier kann am ehesten unterstellt werden, dass der Täter vor seiner Tat die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen seines Handelns reflektiert. Die weitaus meisten Morde werden jedoch unter großer emotionaler Anspannung, unüberlegt und unbeherrscht, nicht selten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, begangen. Solche Affekttäter ebenso wie psychisch kranke Rechtsbrecher werden von der Strafandrohung nicht erreicht, so dass ihre Straftaten auch kaum zu verhindern sind. In den wenigen Fällen, in denen ein Verbrechen kaltblütig geplant wird, entschließt sich nach Auffassung von Kriminologen der Täter erst dann zur Tat, wenn er annehmen kann, dass das Risiko überführt zu werden, überschaubar gering ist. Für ihn hängt die Abschreckung also mehr von der Aufklärungsquote des Verbrechens als von der Höhe des angedrohten Strafmaßes ab.
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