Zitat:
Original geschrieben von jayjay
obs der umwelt aber egal ist wenn dann plötzlich einige 180 fahren weils einen da eh ned strafen ...
mit dem argument kann man alle umweltmassnahmen abschaffen - nicht sinnvoll.
die polizei kann dich höchstens 48h in verwahrungshaft behalten. dann muss ein richter entscheiden.
und das könnens auch nicht wies ihnen taugt: da brauchts bestimmte haftgründe.
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Wenn du meinen Beitrag gelesen hast, dann kannst du feststellen, das es dann nur mehr mit strengen Konsequenzen möglich sein wird 180zu fahren und das auch nur max. 2x denn dann ist der Führerschein weg.
siehe flächendeckende Section Control und UDS.
Das mit den 48 Stunden ist zwar richtig, aber sagt dir das Wort "Primärarrest" etwas? Wenn ich einen Typen über 48 Stunden festhalten will, dann verhänge ich einfach keine Geldstrafe wegen dem Schnellfahren sondern eine Haftstrafe (bis 6 Wochen). Denn ein verbrieftes Recht auf eine Geldstrafe hat keiner. Die Praxis spricht hier Bände
lg
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