Zitat:
Original geschrieben von Rider99
@GNU: schöne Interpretation des Wortes "Freeware" - aber ist rechtlich natürlich vollkommen wertlos!
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Schau mal das Urteil des LG München I vom 19. Mai 2004 zur GPL... (Az. 21 O 6123/03)
Es geht darum, was Freeware ist, und welche Rechte der Urheber einräumt und welche nicht. Beides Mal geht es um Software, die als „free“ bezeichnet wird.
Ich würde also nicht sagen, dass die Überlegungen wertlos sind. Im Gegenteil ist wohl die – weltweit erste – Beschäftigung eines Gerichts mit dem Thema und die recht eindeutige Meinung der gut organisierten Free Software-Szene der einzige Anknüpfungspunkt.
Es gibt aber sogar weitergehende Quellen:
Strömer, Online-Recht. Zu der Frage der Nutzungsrechte „Wer sicher gehen möchte, der sollte gleichwohl davon ausgehen, dass im Zweifel jeder Beitrag, der nicht ausdrücklich als ... Freeware gekennzeichnet ist, urheberrechtlich geschützt ist“. (Strömer, Online-Recht, S. 173, ähnlich S. 193, 233)