Zitat:
Original geschrieben von harry3
Also wir(Segler) dürfen nicht tiefer als 150m bzw. eben 300m.
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Einspruch, Euer Ehren! §6 (3) der LuftVO (hab zur Sicherheit nochmal nachgeschlagen) besagt, dass Überlandflüge nach Sichtflugregeln in einer Höhe von mindestens 600m /2000ft GND durchzuführen sind. Da man innerhaln der Platzrunde so oder so alle Mindestflughöhen unterschreiten darf gilt also grundsätzlich immer 600m GND.
Entscheidend werden deine Zahlen aber, weil eben für diese 600m-Regel eine Ausnhame für Militärflüge besteht.
Als Segler darfst du so oder so immer und überall fliegen, da wir die Mindestflughöhe unterschreiten können, wenn "die Art ihres Betriebes dies notwenidg macht und eine Gefahr für personen und Sachen nicht zu befürchten ist".
Mein Theorielehrer hat sich damals mindestens 30min über diese umständichen Regeln ausgelassen (die 600m-Regel wurde nachträglich eingesetzt, ohne die anderen Absätze anzupassen), deshalb musste ich das hier einfach weitergeben

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Viele Grüße
Hinrich