Zitat:
Original geschrieben von MZ
Recht hat er - legal ist es aber trotzdem noch lange nicht.
Es gibt halt derzeit kein Gesetz dafür oder dagegen.
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Das hast natürlich auch Recht, allerdings leben wir (noch) in einem Land, indem nicht alles per Gesetz erlaubt werden muss, damit es nicht rechtswidrig ist.
Strafbar im Sinne von Gesetzesübertretung ist es somit keinesfalls. Es wird daher (von der Republik) weder mit einer Verwaltungsstrafe und schon gar nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen geahndet, weil schlichtwegs kein Gesetz überschritten wird.
... und was das Zivilirecht betrifft, da kannst auch versuchen das blöde gesicht deines nachbarn verbieten zu lassen und schadenersatz einzufordern. (und manchmal bekommst du in solchen sachen auch recht)