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Alt 30.03.2004, 18:26   #1
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Standard Beschwerden bei RTR

Folgende Meldung der Telekompresse passt gut ins Forum, wo doch erst hier über Einsprüche gegen TA-Rechnungen und Beschwerden bei der RTR angezweifelt wurden:

"Starker Anstieg bei Schlichtungsfällen

Für starken Anstieg bei den Schlichtungsfällen der RTR sorgten laut eben vorgelegter "Beschwerdebilanz" wieder einmal vorrangig Dialer.

(Wien, 30.3.2004) "In den ersten beiden Monaten des heurigen Jahres wurden bei der Schlichtungsstelle über 500 Fälle registriert, das sind um rund 80 Prozent mehr Einsprüche als im Vergleichszeitraum des Vorjahres", resümiert Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH das vergangen Jahr. 2003 wurden demnach bei der RTR-GmbH mit 2.183 Fällen um 40 Prozent mehr Schlichtungsfälle als im Jahr 2002 eingebracht, für 2004 erwarte man knapp 4.000 Einsprüche. Der Großteil der beeinspruchten Rechnungen lagen zwischen 100 und 1000 Euro (der Maximalwert betrug 181.000 Euro).

Gründe für den Anstieg sieht man bei der RTR zum einen im steigenden Bekanntheitsgrad der Schlichtungsstelle, aber auch im zunehmenden Angebot von Dialer-Programmen im Internet, außerdem die Einführung neuer Produkte, die auf den ersten Blick für den Konsumenten nicht erkennbare Tücken mit sich bringen.

Beschwerden zu Dialer-Programmen boomen
Der überwiegende Anteil aller im Jahr 2003 bei der Schlichtungsstelle eingebrachten Beschwerden (58 Prozent) entfällt auf Rechnungseinsprüche zu Mehrwertdiensten. "Einsprüche zu Dialer-Programmen boomen und haben sich im Jahr 2003 mehr als verdoppelt", ergänzt Serentschy. "Wurden 2002 305 Beschwerden zu Dialern bei uns eingebracht, so stiegen sie 2003 auf 750!"

37 Prozent aller Einsprüche betreffen Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Betreibern, wie die Beeinspruchung von Herstellungsentgelten, Schwierigkeiten bei Kündigungen etc. In 115 Fällen, war ADSL strittiges Thema. Bemängelt wurden laut RTR-Bilanz unzureichende Produktinformationen, Unklarheiten beim Transfervolumen oder Schwierigkeiten bei der Bestellung von Upgrades.

Verbesserungen durch das TKG 2003
Durch das In-Kraft-Treten des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) wurde eine Reihe von konsumentenschutzrelevanten Verbesserungen getroffen. Nun ist etwa einmal pro Jahr die kostenlose Einrichtung einer Tarifzonensperre für Mehrwertdienste möglich. Im Gegensatz zur alten Rechtslage können nun auch Schlichtungsverfahren bei Problemen mit Wiederverkäufern von Kommunikationsdiensten eingeleitet werden.

Kostenloser Einzelentgeltnachweis
Was vorher freiwillige Leistung war, die Bereitstellung eines Einzelentgeltnachweises, ist von den Betreibern seit In-Kraft-Treten des TKG 2003 nun für jeden Abrechnungszeitraum kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Zusätzliches Gewicht erhalten die gesetzlichen Bestimmungen des TKG 2003 durch die von der RTR-GmbH erlassenen Einzelentgeltnachweisverordnung, die mit 1. Mai 2004 in Kraft tritt und Details regelt.

Mehr Konsumentenschutz bei Mehrwertdiensten
Eine Verordnung (Kommunikations- Entgelte- und Mehrwertdienste_verordnung), die die RTR-GmbH voraussichtlich Anfang Mai erlassen wird, sieht zum Schutz der Nutzer auch Regelungen bei der Erbringung von Mehrwertdiensten vor. Darunter fallen u.a. die Einrichtung einer eigenen Rufnummerngasse für Dialer (könnte bis Jahresende umgesetzt sein mit den Nummern 0939 und 0909) sowie "opt-in" für Dialer, kostenlose und deutlich erkennbare Tarifinformationen, Zeit- und damit Entgeltbeschränkungen bei Mehrwert- und Faxabrufdiensten. "



Scheint ja doch etwas zu nutzen....

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