Unter der Geschäftszahl 102413-JD/03 teilte das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Linz Strom AG mit, dass aufgrund vorliegender Messprotokolle, die durch den Betrieb von Power Line Communication verursachte Störung des Kurzwellenbandes einzustellen sei.
Ins Rollen gebracht wurde der Fall durch eine Anzeige des Roten Kreuzes. Bei einer Katastrophenschutzübung im Mai 2003 war der Funkverkehr des Rettungsdienstes massiv durch Powerline gestört worden. Messungen hatten ergeben, das die erlaubten Abstrahlwert um das Zehntausendfache überschritten wurde.
Diese Anordnung des Verkehrsministeriums bedeutet nicht nur das Ende des Linzer Pilotversuchs,
sondern auch das Ende des Einsatzes dieser Technologie in Österreich, zumal die Störung des Funkverkehrs an allen Einsatzorten von Powerline [PLC] gegeben ist.
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