steuervorteil einklagen
Für mein Empfinden ist die Regelung, dass Breitbandinternetzugänge die in einem bestimmten Zeitraum installiert wurden steuerlich absetzbar sind, nicht sauber!
Warum kann ich die Kosten meines Zuganges nicht auch absetzen?
Weil ich ihn schon früher hatte?
Ich kenn mich mit der REchtssprechung ja nicht so aus.
Deshalb meine Frage an Euch: Wie schätzt ihr die Erfolgschancen einer Sammelklage ein, im Rahmen derer alle User, die vorher schon einen Internetzugang finanziert haben, den selben steuerlichen Vorteil verlangen?
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\"Leben ist, was einem passiert, während man auf die Erfüllung seiner Träume wartet.\"
(aus \"Der König von Sankt Pauli\")
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