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#26 |
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Inventar
Registriert seit: 08.03.2000
Alter: 83
Beiträge: 1.904
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Wirklich ein interessanter Prozess, Watsi, und ich habe den leisen Verdacht, dass der Ruf nach Recht und Ordnung weitgehend von den eisernen Vertretern von e-business und web-shareholder-value lanciert wird, naja, das herrlich anarchische Internet ist wohl dahin.
Zur rechtlichen Seite "Copyright an Software": Bis vor einigen Jahren gab es in Deutschland kaum Sonderregelungen oder Gesetze fuer Software-Produkte, nur das normale Buergerlichen Gesetzbuch. Ganz im Gegensatz zu den stark geregelten kuenstlerischen Bereichen Wort und Musik (bei den bildenden Kuensten ist's schon wieder duester). Die Softwarehersteller haben auch keine "Verwertungsgesellschaft Wort" oder eine "GEMA" oder Aehnliches. Der Gesetzestext sagt, dass die Nachveraeusserung von "...sklavischen Kopien" strafbar ist, bei "wesentlichen Verbesserungen" ist dieser Passus bereits hinfaellig. Das ist die traurige Realitaet, wie's Watsi auch gesagt hat. Trotzdem meine ich, wir sollten die strengen Gepflogenheiten, die fuer Wort und Musik gelten, auch fuer Software anwenden, innerhalb vernuenftiger Grenzen. Wenn ich aber - vereinfachend grob gesagt - ein Freeware-Addon nur dazu herunterladen darf, um den download-Counter des Autors hochticken zu lassen, der damit dann leichter Werbung (und Knete) auf seine Homepage bekommt (oder ausschliesslich(!) das eigene Ego pflegt), hab' ich manchmal Probleme. Sowas gibt's ja - gottseidank selten. Nebenbei: Ich arbeite in einer Forschungseinrichtung ( http://www.gmd.de ), die sackweise Software-Prototypen herstellt, und wir werden dauernd beklaut - ist manchmal garnicht so schlecht fuer's Image ![]() Viele Gruesse Peterle [Dieser Beitrag wurde von Peterle am 07. Februar 2001 editiert.] |
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