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So fliegt man richtig! Fragen, Antworten, Diskussionen zum Fliegen von Jets im FS

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Alt 25.10.2003, 00:07   #11
Günni
Master
 
Registriert seit: 26.02.2002
Beiträge: 607


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Zwei Anmerkungen habe ich noch.

1) "Number two for landing pp.":
In Hamburg habe ich nun doch einmal davon gehört. Es war aber so, wie BenBaron es gesagt hatte. Es diente nur der "Orientierung". Die tatsächliche Landeerlaubnis kam später noch einmal separat.


2) Zum Scanner:
Meine Erfahrung ist, dass es sich tatsächlich um eine "Grauzone" handelt, wie Butterfinger es bereits sagte. Das Gesetz erlaubt den Erwerb und Betrieb der zugelassenen Geräte. Allerdings geht die Rechtsprechnung zumindest teilweise davon aus, dass das Abhören von BOS-Funk (dazu gehört auch der Flugverkehr) nicht erlaubt sei. Andere vertreten die Meinung, dass Betriebe/Behörden, die das Mithören ihrer Frequenzen nicht wünschen, diese ja verschlüsseln könnten. Mir ist ein Urteil aus dem Süden unserer Republik bekannt, wo ein "Mithörer" verurteilt wurde. Die Argumente des Rechtsanwaltes, das Gesetz verstoße gegen das "Bestimmtheitsgebot" (vereinfacht: das Gesetz muss so formuliert sein, dass es "Ottonormalverbraucher" auch versteht), ließ das Gericht nicht durchgehen. Eine weitere Instanz wurde nicht mehr bemüht. Allerdings muss man dazu sagen, dass es um eine Person ging, die den Polizeifunk abhörte, um zu verhindern, bei der Begehung von Straftaten entdeckt zu werden. Vielleicht hat das Gericht "mit Blick auf das Ergebnis" deshalb so entschieden, wofür wohl jeder Verständnis haben mag. Bei Flugfunk stellt sich natürlich die Frage, wen das etwaige Mithören schaden sollte; aber das war nicht Gegenstand des zitierten Verfahrens. Wichtig zu wissen wäre wohl noch, dass es sich meiner Erinnerung nach um ein OLG-Urteil handelte, welches für Amtsgerichte zumindest richtungsweisend zur Kenntnis zu nehmen sind.
In einem Punkt muss ich Butterfinger jedoch widersprechen: In EDDH kann man schon Ärger mit dieser Problematik bekommen. Wichtig zu wissen ist noch, dass der etwaige Tatbestand des "unerlaubten Mithörens" nur bei einem eingeschalteten Gerät angenommen werden kann. Gespeicherte Frequenzen können jedoch als "deliktisch" ausgelegt werden, da sie bei vielen Geräten vorher gerastet gewesen sein müssen.

Anmerkung:
Mein Beitrag zu diesem Punkt ist selbstverständlich nur als Diskussionsgrundlage zu verstehen und erhebt nicht den Anspruch einer "Rechtsberatung" in jeglichem Sinne.

Günni
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