Zitat:
Original geschrieben von jayjay
die privilegien der öbbler sind tatsächlich betrug an der bevölkerung und das meine ich so wie es da steht.
selbstverständlich sollen auch in bestehende verträge eingegriffen werden, weil das bei allen anderen menschen auch ständig geschieht (nicht nur bei anderen berufsgruppen!). bei anderen leuten wird ja auch ständig gekürzt (von studiengebühren bis krankenselbstbehalte) - wieso also bei der öbb eine ausnahme machen?
der staat (und das sind wir alle) kann sich so eine öbb über kurz oder lang nicht leisten und ich bin nicht bereit einmal meinen halben lohn abzugeben nur damit manche genossen mit 50jahren in pension gehen.
ganz abgesehen davon, dass ich es moralisch sehr verwerflich finde, wenn gesunde menschen mit 50 in pension gehen, so die produktivität der ganzen republik herabsetzen und sich von den anderen erhalten lassen würde ich solche missstände auch gesetzlich unterbinden - was auch demnächst geschieht.
pensionsalter ab 65 - für ALLE gesunden menschen!
im gewerkschaftsthread trittst du ja auch gegen eine zweiklassengesellschaft auf - wieso hier so eine andere meinung?
"leben und leben lassen" ist sehr zweideutig und kann eigentlich überall in einen zusammenhang gebracht werden ... nur gegen neuerungen steht es praktisch immer.
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Was hat das mit Zweiklassen-Gesellschaft zu tun? Das hat auch absolut nichts mit Parteipolitik zu tun - sondern einfach und allein mit Rechtssicherheit. Ein Eingriff in bestehende Verträge kann in einer Bananenrepublik passieren, aber nicht in Österreich - oder ist Österreich bereits so weit gesunken?
Irgendwann kommen dann Politiker und sagen Dir, dass Dein Kaufvertrag für Dein Haus oder Dein Grundstück nicht mehr gilt - würde Guru sehr interessieren, ob Du dann auch noch so begeistert akklamieren würdest.
Der Unterschied zwischen gängigen Sozialleistungen und Dienstverträgen ist die Form des Vertrages - kein Österreicher hat einen Einzelvertrag mit der Republik Österreich über z.B. Pflegegeld oder Arbeitslosenbezug o.ä. abgeschlossen - aber nahezu jeder unselbständig Erwerbstätige hat einen Vertrag mit seinem Dienstgeber. Und da ist eine einseitige Änderung auch nicht möglich, ohne juristische Folgen zu haben. Im Fall der ÖBB ist halt zufällig der Eigentümer die Republik Österreich - und die Republik darf das, was Unternehmen nicht dürfen?
Guru