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Alt 06.09.2003, 15:23   #11
utakurt
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Zitat:
Original geschrieben von pc.net
also IMHO ist niemand gezwungen irgendetwas zu tun / zu unterlassen / daten herauszugeben solange keine schriftliche aufforderung (am besten in bescheidform oder anordnung eines ordentlichen gerichtes) vorliegt ...

und wenn ein beamter fernmündlich kontakt aufnimmt, dann kriegt er als antwort, er möge schriftlich an mich herantreten weil anrufen kann ja jeder
absolut richtig - schließlich kann sich jeder als irgendwetas ausgeben - das wäre die richtige Vorgangsweise - das sollten aber auch die Herren von der REgulierungsbehörde wissen - anders & und so unmittelbar darf eigentlich nur vorgegangen werden , wenn "Gefahr im Verzug" vorliegt, aber die Eurofighter haben wir noch nicht - also das kann es ja nicht sein!
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