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| Meinungen zu WCM Wünsche, Anregungen, Lob (und Kritik) zur Zeitung und zum Online-Auftritt |
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#11 |
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Inventar
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Sicher gibt es da Unterschiede im preis. Das kommt aber mehr auf die Art des Kontos an. Ich möchte nur darauf aufmerkasam machen, dass auch die Auflösung eine Änderung des Dauerauftrages ist, und von manchen Banken auch so verrechnet wird, aber ohne vorher darauf hinzuweisen.
Also vorher immer fragen, was die Auflösung kostet!! Bezüglich Einziehungsermächtigung, ich hatte 3 Jahre ein Abo einer Tageszeitung (grosser Horizont ), und die habe ich auch so bezahlt. Auf der Ermächtigung ist groß gestanden, ich kann innerhalb von 42 Tagen nach Abbuchung ohne Angabe von Gründen die Einziehung wiederrufen. Weiß nicht, ob das noch immer so ist, aber da ist kein Risiko da, dass sie Abbuchen können was sie wollen. |
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#12 |
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@LoM
Nein, gibt es nicht. Es sei denn, es gibt einen sogenannten "Lastschrift prüfen"-Vermerk, dann muß die Bank (allerdings händisch) schauen, ob eingezogen werden darf oder nicht. |
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#13 |
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@Rundumadumleuchtn
Dauerauftrag ist schön und gut. Aber: Der Termin ist fix. Ebenso der Betrag. Sollte sich der Abo-Betrag ändern, mußt Du Deinen Dauerauftrag ändern, und das kostet üblicherweise Spesen (an die Bank). Wenn Du Dein Abo statt am 15ten schon am 5ten zahlen mußt -> Änderung -> Spesen!! |
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#14 |
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@Kosh
Du hast vollkommen recht, nur die Zeitspannen sind unterschiedlich. 42 Tage sind schon sehr viel. Und sie dürfen (grundsätzlich) einziehen, was sie wollen. Der Bank ist das egal, solange die nötige Deckung auf Deinem Konto vorhanden ist. Der Einzieher kann nehmen was er will, Du als Kunde kannst aber sagen, das ist zu viel und Dich bei der Bank aufregen und das Geld zurückfordern. Man sollte sich aber vorher mit dem Einzieher in Verbindung setzen und ihn fragen, ob er nicht gegen irgend einen Türstock gelaufen ist oder so ![]() Ebenso kostet ein Storno eines Einziehungsauftrags für den Kunden nichts (er sagt, die Firma Soundso darf ab jetzt nicht mehr einziehen). Die Löschung eines Dauerauftrags sehr wohl. Und einen kleinen Nachteil hat der DA noch: Der Kunde gibt einen unvollständigen Verwendungszweck (bei uns die Abo-Nummer) an bzw. der VZ ist falsch. Du zahlst, der Empfänger bekommt Geld und weiß aber nicht wofür und vom wem und schon flattert die Mahnung ins Haus. Und keiner weiß warum. Man hat doch gezahlt! Aus diesem Grund sind Einziehungsaufträge für den Kunden am einfachsten. Nur sollte man demjenigen vertrauen, dem man so eine Ermächtigung erteilt. |
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#15 |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 17.04.2000
Ort: Dürnkrut
Beiträge: 2.270
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@wolf42, hab dank für die aufklärung.
war halt immer der meinung daß ich den dauerauftrag eben zu einen vereinbarten termin mach ( am 1, 5, 15 oder wie immer), daher kaum bis fast gar keine änderung notwendig (macht ma ja nicht alle tag), und der betrag ändert sich ja auch nicht ständig. storno kann ich jederzeit machen und vertrauen ist auf meiner seite, soll nicht heißen daß ich in diesem fall wcm nicht vertrauen würde, aber einfacher wär die ganze gschicht. dank schön auf alle fälle ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ |
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#16 |
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Gast
Beiträge: n/a
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was meint ihr zu http://www.bezahlen.at ? Schon irgendjemand Erfahrung? Was sind die Kosten (für beide Seiten)?
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#17 |
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@Tom
Grundsätzlich eine gute Idee, wenn das ganze nicht über die PSK laufen würde, die noch immer 1,50 für jede Überweisung extra verlangt, wenn es über ein Nicht-PSK-Konto geht. Noch dazu entwas zu aufwendig für eine Abozahlung, da der Kunde, also wir als Abonennten die Rechnungen freigeben müssen. Macht bei Online-Einkäufen Sinn, da weiß ich ungefähr, wann eine Rechnung fällig wird, aber nicht bei einem Abo, wo die Rechnung irgendwann kommt. Und es ist nur b.a.w. (bis auf Widerruf) kostenlos, zumindest für diejenigen, die damit zahlen wollen. Für die Firmen steht nichts auf der Seite. |
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#18 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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@Wolf42
Hmm, als ich noch in der Bank gearbeitet habe und dort EDV-mäßig gerade für den Zahlungsverkehr zuständig war: ich habe immer geglaubt, es gäbe 2 Formen von "Geld holen von einem fremden Konto": den Einziehungsauftrag und den Abbuchungsauftrag. Der Unterschied ist folgender: beim Einziehungsauftrag wird die Bank darüber verständigt, dass ich einer Institution das Recht einräume, Geld von meinem Konto abzubuchen - dies muß ich auch mittels Unterschrift bestätigen - und kündigen, sollte das Vertragsverhältnis mit der Institution wegfallen (typisches Beispiel: Einziehung von Mieten, Jahreskarten der Öffis,...). beim Abbuchungsauftrag genügt es, wenn sich der Konto-Inhaber und die einziehende Institution - auf welche Weise auch immer - einigen, dass vom Konto Geld abgebucht werden darf (typisches Beispiel: früher konnte man mit der Bankomatkartei bei diverse Händler zahlen, aber nicht mit Code sondern mit Unterschrift -> Abbuchungsauftrag); über diese Vereinbarung weiß die Bank selber nichts. Dafür muß der Einziehende eben die Vereinbarung unterschreiben, dass nicht widerrechtlich Geld eingezogen werden darf und der Konto-Inhaber innerhalb von 42 Banktagen das Recht hat, das Geld ohne Angaben von Gründen wieder rückzufordern. Hier ist es jedoch so, dass ich zu meiner Bank gehen kann, und den Einzieher in eine so genannte "Negativ-Liste" eintragen zu lassen (das ist das, was du unter "händischer Prüfung" gemeint hast) und die Bank darf dann einen Abbuchungsauftrag von diesem eben nicht durchführen. Rein theoretisch kann JEDER so eine Vereinbarung mit der Bank abschließen und dann wie wild von bekannten Konten abbuchen (wurde auch schon von AK und Gewerkschaft kritisiert) - der Empfänger dieses Geldes kann aber erst nach 42 Tagen über dieses verfügen, da ja die Möglichkeit besteht, dass eben rückgebucht wird. Aus Kostengründen kommt heute fast ausschließlich die 2.Variante zum Tragen. ![]() |
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#19 |
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Gesperrt
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> Rein theoretisch kann JEDER so eine Vereinbarung mit der Bank abschließen und dann wie wild von bekannten Konten abbuchen
Genau das begreif ich einfach nicht ! Was soll denn das ? Sind wir bei den Banken so unendlich faul, daß wir nicht einmal einen einfach Join schreiben können ? So eine Query muss doch die dümmste Datenbank schaffen. Was ist daran so schwer, wenn ich eine einfach Tabelle hab, wo ich für jeden Kunden alle Lieferanten eintrag, die abbuchen dürfen ? Und alle anderen weise ich zurück ? Damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich vertraue den Leuten von Wcm voll und ganz und würde sicher so einen Bankeinzug unterschreiben, weils für mich einfacher ist. Ich verstehe nur nicht, warum die Banken verdienen wie die Wahnsinnigen aber für eine einfache Query sind wir zu deppat. Das hab ich bei meinem allerersten Kurs als Schul-Abgänger gelernt. Oder welche Gründe könnte das sonst haben ? Das waren meine Gedanken, wie eine kurz darauf in Konkurs gegangene Firma einfach von meinem Konto abgebucht hat, owohl ich die Einzugsermächtigung bereits bei der Bank storniert habe. Da war übrigens mindestens ein Krimineller dabei. Denn der hat meine Beitritts-Kaution von Ös 5.000,-- einfach ausgegeben ! Ich hab das Geld dann von einer anderen Firma bekommen, die dafür eingestanden ist, weil sie bei einer Anzeige um ihren guten Ruf gefürchtet hätte. Genau deswegen verrate ich den Namen nicht. Wollte nur ein Beispiel bringen, wo ich selbst betroffen war. [Dieser Beitrag wurde von The_Lord_of_Midnight am 12. November 2000 editiert.] |
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#20 |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 17.04.2000
Ort: Dürnkrut
Beiträge: 2.270
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es kann natürlich nicht für alle geld-bank-geschäfte gelten, aber bleiben wir bei der bezahlung von abo's:
was ist daran so abwegig wenn ich mein abo mittels dauerüberweisung (jederzeit kündbar) bezahle? ist doch überschaubarer für mich und einfacher zu handhaben. wenn, wie lom schon bemerkte, die banken nur an's abcashen denken und der kundendienst tatsächlich so gut wie nicht mehr vorhanden ist, dann kanns für mich nur dauerauftrag geben. hab schon einmal bemerkt, daß das nicht für alles gelten kann, aber bei so selten vorkommender änderung des betrages überwiegt für mich die einfachheit! ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ |
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