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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248
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Zitat:
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A.C.A.B. |
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#12 |
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Senatorin
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ich hätte noch an alten trabbi aus den 50 oder 60igern in tadellosem zustand, braucht den vielleicht wer?
![]() cin
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Ich bin zwar nicht getauft, dafür aber geimpft __________________ Wenn es stimmt, dass Not die Mutter der Erfindung ist, dann ist mit Sicherheit Unvernunft die Großmutter der Verzweiflung __________________ If you can\'t dazzle \'em with brilliance, baffle \'em with bullshit. |
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#13 | |
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Elite
![]() Registriert seit: 14.11.1999
Alter: 40
Beiträge: 1.429
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Zitat:
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#14 |
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{WcM}Sky
Registriert seit: 13.02.2001
Alter: 49
Beiträge: 736
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Hier mal ein kleines Photo von dem Volvo...
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#15 | |
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Inventar
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Zitat:
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Alles im Leben ist relativ - nur Vodka ist Absolut |
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#16 |
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gesperrt
Registriert seit: 04.12.2001
Beiträge: 1.327
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jo, das "österreichische VeteranenRegister":
Da wird festgelegt welche Fahrzeuge als erhaltenswert zu erachten sind, und somit Anspruch auf Oldtimer-Zulassung (Versicherung) haben! BTW: Ich hätte auch noch einen Volvo-Oldtimer zu verkaufen 240 GL Bj. 1983 2.Besitz, kein Picker |
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#17 |
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Master
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Versuch es mal mit Autoscout24 , da gibt sind einige. sonst mobile.de usw.
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Augen zu und DURCH! |
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#18 |
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Gesperrt
Registriert seit: 02.07.2000
Beiträge: 1.641
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Im Bazar Rubrik: Oldtimer kannst auch gratis inserieren. Aber 30000 € find ich schon etwas heftig.
Ich würd mich von meinen Passat (Bj.86) um 10000 € trennen. Ich glaub, da ist Dein Bekannter eher bei One2Sold besser aufgehoben |
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#19 |
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gesperrt
Registriert seit: 04.12.2001
Beiträge: 1.327
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1.1.) Es wird folgendes festgelegt: Das ggst. Fahrzeug ist gemäß §56 KFG 1967 auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. Diese Überprüfung kann entfallen, wenn das Gutachten einer kurz zurückliegenden §57a Begutachtung vorgelegt wird. Der Sachverständige nach §125 KFG 1967 hat den Erhaltungszustand und die Erhaltungswürdigkeit gemäß Erlass Zl.: 190.500/2-II/A/5/98 Abs. 2.2 und Abs. 2.3 zu beurteilen ( siehe dazu auch Pkt 4). Dabei kann auch auf das Gutachten eines Sachverständigen für historische Kraftfahrzeuge zurückgegriffen werden. Bei erfolgter positiver Prüfung ist in den Genehmigungsbescheid bzw. in den Typenschein ein entsprechender Wortlaut einzutragen " Der Landeshauptmann von ....... stellt antraggemäß fest, dass es sich bei dem vorliegenden Fahrzeug um ein Historisches Kraftfahrzeug handelt“. Zusätzlich sind die Auflagen und Bedingungen gemäß des o.g. Erlasses einzutragen.
1.2.) Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass der Bescheid bzw. der Typenschein der Zulassungsstelle vorzulegen ist, damit eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung vorgenommen werden kann (Wortlaut " Historisches Kraftfahrzeug" zusätzlich zur Fahrzeugklasse nach §3 KFG 1967 z.B. M1/historisches Kraftfahrzeug). ...mir war a bisserl fad, sorry ![]() |
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