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| Hardware-Probleme Rat & Tat bei konkreten Hardware- und Treiberproblemen |
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#11 |
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gesperrt
Registriert seit: 04.12.2001
Beiträge: 1.327
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geb ich auf die aussage eines b****-verkäufers soviel wie nix
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#12 | |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 29.08.1999
Ort: Wien 11
Beiträge: 7.598
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Zitat:
auch wenn es ein b*-verkaufer war er hat recht. eine garantie verlängert sich rechtlich nicht wenn eine reperatur oder ein umtausch vorgenommen wird. allerdings kann so eine verlängerung der garantie auf freiwilliger basis vom verkäufer oder erzeuger gewährt werden. allerdings ohne schriftliche bestätigung würde ich mich darauf nicht verlassen. ( stell dir mal vor dein motherboard wird zufällig alle 23 monate und 2o tage defekt ) |
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#13 |
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Master
![]() Registriert seit: 06.03.2000
Alter: 65
Beiträge: 683
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@ Lord Frederik
Ich dachte immer, das ich, zumindest bei meinem Auto ist es so, auch auf die Reparatur wieder Garantie bzw. Gewährleistung habe und zwar auf den Umfang der Reparatur. Ist das je nach Branche verschieden? Tellme |
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#14 |
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Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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So wie es mir ein angehender Jurist erklärte hat man auf reparierte Geräte 30 Tage Garantie oder bis zum Ablauf der ersten Garantie, je nachdem was länger dauert.
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#15 |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 29.08.1999
Ort: Wien 11
Beiträge: 7.598
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nachtrag, habe ich übersehen
Hat ein Unternehmer eine Sache zur Verbesserung übernommen, so beginnt die Gewährleistungsfrist – aber nur für den gerügten Mangel – mit der neuerlichen Übergabe von neuem zu laufen. heist in deinem fall, nur wenn der selbe fehler wieder auftritt. |
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#16 |
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Master
![]() Registriert seit: 06.03.2000
Alter: 65
Beiträge: 683
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@ alle
Danke für die Auskünfte |
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#17 | |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 29.08.1999
Ort: Wien 11
Beiträge: 7.598
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Zitat:
vorsicht da gibt es einige fallen so sind 2 jahre nicht immer 2 jahre. bewegliche güter 2 jahre bewegliche gebrauchte güter 2 jahre, mit der möglichkeit die gewährleistung auf 1 jahr zu verkürzen. ( gilt nur als vermerk im kaufvertrag - nicht als kleingedrucktes !!! ) unbewegliche güter 3 jahre. also zb. du kaufst dir fliesen im baumarkt - 2 jahre du kaufst fliesen im baumarkt und läßt sie dir vom baumarkt verlegen - 3 jahre. du kaufst fliesen im baumarkt und läßt sie dir vom baumarkt verlegen und bezahlst auf teilzahlung - solange garantie bis du die letzte rate bezahlt hast.( leider nur bei unbeweglichen gütern, sonst würde keiner mehr ein auto bar zahlen alle nur mehr auf ratenzahlung allerdings kann ich mir mit bestem willen nicht vorstellen das dieses gesetz in der jetzigen form lange bestand hat - viel zu viele lücken für findige käufer und verkäufer. ) |
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#18 |
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Jr. Member
![]() Registriert seit: 31.05.2001
Alter: 49
Beiträge: 44
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