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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#11 | |
gesperrt
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![]() Zitat:
wie willst beweisen das der freund von dir gewusst hat? man hat ja einen nickname,und bis zum ersteigern der ware ist man anonym. soll schon vorgekommen sein das der bruder was ersteigert hat,oder ein arbeitskollege. mir ist schon passiert das mein vis-a vis nachbar in der gasse was von mir ersteigert hat. wusste nicht ob ich den vollen preis von ihm verlangen sollte . |
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#12 |
Inventar
![]() Registriert seit: 29.04.2001
Alter: 57
Beiträge: 2.278
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![]() na auf jeden fall würd ich nicht in ein öffentliches forum den aufruf zum bescheissen posten...
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#13 | |
Veteran
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1. der Versuch durch Strohmänner einen höheren Preis zu erzielen. Das ist nicht nur mies, sondern auch schlicht und einfach verboten. Dadurch kann der Käufer finanziell geschädigt werden. Auch wenn der Käufer "selbst schuld daran ist", wenn er zu viel bezahlt. 2. die Möglichkeit einen Artikel zu behalten. Wenn ich selbst oder jemand anderer FÜR MICH steigert und so die Ware in MEINEM Besitz bleibt, habe ich keinen anderen geschädigt. Also kann ich das auch machen.
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De nihilo nihil! MfG hape1 |
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#14 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 29.04.2001
Alter: 57
Beiträge: 2.278
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![]() Zitat:
wenn dir der preis nicht hoch genug ist und du "dir selber dein eigenes ding abkaufst" ist das eine ausgesprochen miese bescheisse! |
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#15 |
Senior Member
![]() Registriert seit: 09.08.2001
Alter: 53
Beiträge: 142
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![]() Rechtgeb, und jetzt kauft endlich einer meinen Palm IIIc auf onetwosold, verdammt noch mal!
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ad astra! |
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#16 |
{WcM}Sky
Registriert seit: 13.02.2001
Alter: 49
Beiträge: 736
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![]() Aber es muß doch eigentlich wirklich eine Möglichkeit geben, von dem Angebot zurück zu treten, oder nicht? Ich meine, was passiert, wenn ich ein Auto anbiete, Leute dafür bieten, und mir dann am Tag vor Auktionsende jemand in das parkende Auto brettert, und einen Totalschaden verursacht?
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#17 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 28.12.2000
Beiträge: 1.693
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![]() Zitat:
Es hat mir gereicht um während der laufenden Auktion auszusteigen,das letzte(zu der Zeit noch führende Gebot) zurückzuziehen und die Begründung des Verdachtes der Auktionsbeschwerdestelle bekanntzugeben. Worauf einer der Beteiligten prompt gesperrt wurde. Natürlich gibt es immer wieder Schlupflöcher und es läuft eben viel auf Vertrauensbasis und vor allem bei Kleinigkeiten zahlt es sich nicht aus sich zu Ärgern und damit vor Gericht zu gehen weil man ja nicht weiß ob das Gegenüber überhaupt liquid ist. Aber es gibt auch Gesetze und bei höheren Beträgen zahlt es sich auch aus sein Recht zu erkämpfen - meißt genügt aber der Wink mit dem Zaunpfahl über eine Beschwerde. Dabei ist es aber ein großer Unterschied ob eine Auktion gratis ist und es sich demnach garnicht leisten kann jeden Streitfall genauer zu betrachten - oder ob eine Auktion etwas kostet dafür aber auch eine gewisse Verplichtung gegenüber ihren Kunden hat und auch mehr Mittel. |
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#18 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 28.12.2000
Beiträge: 1.693
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![]() Zitat:
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#19 |
Veteran
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![]() @mr.red
@riker Ich habe von "behalten" und nicht von "zu geringem Gebot" gesprochen. Wenn ich, aus welchen Gründen auch immer, die Auktion rückgängig machen und meinen Artikel behalten will, ihn darum selbst "ersteigere", ist absolut nichts daran "Bescheisse". Ich habe niemand in irgend einer Weise geschädigt. Ein Vertrag erlangt auch erst durch Unterschrift seine Geltung. So lang nicht unterschrieben, bzw. die Aktion beendet ist, gehört die Ware uneingeschränkt mir. Wenn ich dagegen mitsteigere um einen höheren Preis zu erzielen, ist das ein krummes Ding.
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De nihilo nihil! MfG hape1 |
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#20 |
Inventar
![]() Registriert seit: 28.12.2000
Beiträge: 1.693
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![]() Nur daß in den AGB und Verhaltensregeln meißtens(ich kenne keine Auktion wo es nicht so wäre) festgehalten ist daß das mitbieten bei seinen eigenen Artikel schon grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Ist ja nicht der Sinn der Sache wenn jeder Rückzieher macht wenns nicht das Geld bringt das erwartet wurde. |
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