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Hardware-Probleme Rat & Tat bei konkreten Hardware- und Treiberproblemen

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Alt 10.02.2000, 09:32   #1
Klaus
Jr. Member
 
Registriert seit: 01.12.2000
Beiträge: 60


Frage

Bei Komplettsystemen wird sehr gerne ein Garantiekleber am Gehäuse angebracht mit dem Vermerk "wenn zerrissen - keine Garantie mehr" (frei übersetzt).

Gilt ein PC nicht als offenes System (aufrüsten,...) und ist eine solche Androhung nicht gegenstandslos?
Klaus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2000, 09:39   #2
Kosh
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Registriert seit: 17.09.1999
Beiträge: 1.910


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Genau so ist es. Falls das österreichische Recht da nicht gravierend vom deutschen abweicht, kannst du so einen Aufkleber ruhigen Gewissens entfernen. Aber ganz sicher bin ich mir nicht, da in Österreich ja die Uhren manchmal etwas anders laufen
Kosh ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2000, 11:13   #3
Nasdaq
Elite
 
Registriert seit: 06.03.2002
Alter: 47
Beiträge: 1.314


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Ausrufezeichen

Beim Birg hat man auf ein dort konfiguriertes System 12 Monate Garantie und auf ein selbst-assembliertes nur 6 Monate obwohl das eigentlich auch egal ist da die Hersteller fast durchwegs (ausser CD-Writer) 12 Monate Garantie auf die Komponenten geben. Ich glaube aber das der Händler schon ein sehr großes A....loch sein muß um die Garantie zu verweigern wenn das Siegel zerissen ist da man eigentlich fast jedem Computerbesitzer zumuten kann zumindest neue RAMs einzubauen...
Nasdaq ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2000, 11:42   #4
The_Lord_of_Midnight
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.10.1999
Beiträge: 19.154

Mein Computer

Beitrag

Und beim CD-Brenner hast Du nur 6 Monate ? Übrigens: Die EU plant die gesetzliche Gewährleistung auf 2 Jahre auszudehnen ! Das gilt dann natürlich in jedem EU-Land. Wann das genau sein wird und ob das schon fix ist, ist mir nicht bekannt.
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2000, 12:55   #5
Neo
Inventar
 
Registriert seit: 12.12.1999
Beiträge: 3.662


Beitrag

Grundsätzlich ist der Aufkleber auch in Österreich nur "Zierde" und hat nichts mit der Rechtslage zu tun.
Garantiemindestzeit sind in Österreich 6 Monate. Darüber hinaus ist es eine vom Händler freiwillig gegebene Zusatzgarantie.
Wenn du also 1 Jahr Garantie hast und im 7. Monat beispielsweise einen CD-Brenner einbaust und es geht etwas schief, kann es schon sein, dass der Händler aus der Garantie aussteigt. Das kann er aber in den ersten 6 Monaten nicht.
Was anderes ist es, wenn du grob fahrlässig gehandelt hast, z.B. eine Komponente absichtlich zerstört hast.
Aber wer soll das vor Gericht beweisen, dass das nicht absichtlich ruiniert wurde? Ein Richter der keine Ahnung von der Materie hat, wird wohl dem Händler recht geben.
Allerdings einigen sich Kunde und Händler meist schon vor einer solchen Verhandlung.

------------------
Grüße .::Neo::.
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