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Alt 28.02.2012, 19:26   #91
Christoph
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Zitat:
ACTA: EU-Parlament will gesonderte Prüfung durch EuGH


David Martin, neuer ACTA-Berichterstatter im federführenden Handelsausschuss des EU-Parlaments, will bis zum Sommer einen Zwischenbericht zur Klärung offener Fragen rund um das umkämpfte Anti-Piraterie-Abkommen präsentieren. Damit soll dem Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion zufolge nicht nur die EU-Kommission konfrontiert werden. Vielmehr sprach sich der Brite am Dienstag dafür aus, die strittigen Punkte auch gesondert dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Zuvor hatte die EU-Kommission die Luxemburger Richter bereits mit einer Prüfung des Vertragstexts beauftragt.

Die EU-Kommission will hauptsächlich prüfen lassen, ob ACTA mit dem Gemeinschaftsrecht, den EU-Verträgen und den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Bei der geplanten parlamentarischen Vorlage könnten zusätzliche Fragen gesammelt und die wichtigsten ausgesucht werden, betonte der Schattenberichterstatter Christofer Fjellner. Damit sei besser zu garantieren, dass auch Bedenken der Zivilgesellschaft mit aufgenommen würden, meinte das Mitglied der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP).

Fjellner zufolge haben sich zwar 50 Prozent der immer wieder gegen das Übereinkommen vorgebrachten Beschwerden mit der verabschiedeten Version erledigt. Außerdem bringe es nichts, aus den gestrichenen oder in Klammern gesetzten Passagen früherer Entwürfe auf die "wahren" Absichten des Vertrags schließen zu wollen. Dennoch enthalte auch der Abschlusstext noch zahlreiche interpretationsbedürftige Stellen.

Martin sieht bei ACTA vor allem noch viele Fragen der Umsetzung offen. Auflagen an Internetprovider zum Implementieren von Systemen zur abgestuften Erwiderung auf Urheberrechtsverletzungen mit Sanktionen bis hin zu Zugangssperren nach dem Three-Strikes-Prinzip seien zwar gestrichen worden. Es könnten sich aus dem Text aber trotzdem neue Anforderungen an Zugangsanbieter ergeben. Auf Basis der Rechtseinschätzung des EuGH, mit der frühestens nach einem Jahr zu rechnen sei, werde das Parlament dann die weiteren Schritte planen. Sollten die Richter keine prinzipiellen Einwände haben, hieße das noch nicht, dass er eine Empfehlung für die Ratifizierung des Abkommens aussprechen werde. Erhebe der EuGH prinzipielle Bedenken, würde das aber wohl das Aus für ACTA in Europa bedeuten.

Der Berichterstatter betonte, er habe kein Interesse daran, mit dem Vertrag einzelne Verbraucher zu kriminalisieren. Es gehe nicht darum, Teenager zu bestrafen, die sich einzelne Musikstücke aus dem Netz rechtswidrig herunterladen. Provider hätten aber schon nach bestehendem EU-Recht gewisse Verpflichtungen, gegen rechtswidrige Webseiten vorzugehen. Einige "Unbestimmtheiten" des Abkommens müssten in diesen Punkten aber noch beseitigt werden. Martins Vorgänger, der französische Sozialist Kader Arif, war im Januar aus Protest gegen die "Maskerade" rund um die Übereinkunft zurückgetreten.

Die Betreiber der Aktionsseite Avaaz.org übergaben am Nachmittag knapp 2,5 Millionen Unterschriften einer Petition gegen ACTA an Vertreter des EU-Parlaments. Darin werden die Volksvertreter aufgerufen, für ein freies und offenes Internet einzustehen und die Ratifizierung der Übereinkunft abzulehnen. Diese könnte es Konzernen erlauben, das Netz zu zensieren, heißt es zur Begründung. Unlegitimierte Bürokraten hätten eng mit Konzern-Lobbyisten zusammengearbeitet, um sich ein Korsett für das Internet und viel zu scharfe Vollzugsverfahren auszudenken. (Stefan Krempl) / (mho)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldu...H-1444508.html

Langsam wird´s heiter was da jetzt aufgeführt wird, aber wenigstens bewegt sich was und es kommt ein Umdenken.
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Alt 01.03.2012, 11:52   #92
Christoph
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Zitat:
Streit über parlamentarische Folgenabschätzung zu ACTA

Eine Analyse des Juristischen Dienstes des EU-Parlaments zum umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA für den Handelsausschuss vom Oktober hat einen Streit über die Informationsfreiheit ausgelöst. Offiziell will das Parlament das Dokument mit der Nummer SJ-0501/11 nicht herausgeben, da es den komplexen Prozess der ACTA-Ratifizierung beeinträchtigen könne. Zwei Anträge auf Akteneinsicht, die der Blogger André Rebentisch stellte, sind aus Sorge um "abweichende rechtliche Schlussfolgerungen", die man aus den Begutachtungen ziehen könne, zurückgewiesen worden.

Unter der Hand wird die Rechtseinschätzung von einzelnen Abgeordnetenbüros dagegen schon seit Längerem auf gezielte Anfragen hin versandt. Der Pirat Christian Engström, der für die Fraktion der Grünen im EU-Parlament sitzt, hat sie mittlerweile zudem kurzerhand zusammen mit einem weiteren, für den Rechtsausschuss bestimmten Gutachten des Juristischen Dienstes ins Internet gestellt (PDF-Datei). Laut den Studien vertritt der Rechtsdienst die Ansicht, dass der Vertrag mit dem Gemeinschaftsrecht und den EU-Verträgen prinzipiell vereinbar sei. Für abgeleitetes Recht wie einzelne europäische Richtlinien oder Verordnungen könne man aber nicht die Hand ins Feuer legen. In der Tat sei es möglich, dass ein internationales Abkommen die Änderung dieses sogenannten Sekundärrechts erforderlich mache. Konkret zeichne sich dies bei ACTA aber noch nicht ab.

In heise online vorliegenden Antworten auf Nachfragen von Mitgliedern des Handelsausschusses machen die Juristen ferner deutlich, dass die von dem Vertrag vorgesehenen Strafsanktionen noch nicht Teil des EU-Rechts seien. Da Brüssel das Abkommen aber als "gemischte" Vereinbarung behandle, bleibe es den Mitgliedsstaaten vorbehalten, den strafrechtlichen Teil umzusetzen oder außen vor zu lassen. Es scheine zudem, dass ACTA an sich keine Auflagen enthalte, die offensichtlich nicht mit den in der EU verbrieften Grundrechten vereinbar seien.

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Quelle und restlichen Artikel: http://www.heise.de/newsticker/meldu...A-1445932.html
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Geändert von Christoph (01.03.2012 um 12:01 Uhr).
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Alt 02.03.2012, 01:10   #93
LDIR
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http://fm4.orf.at/stories/1695255/
Zitat:
ACTA-Farce im EU-Parlament

"Unsere Verantwortung als Politiker ist, Tatsachen zu schaffen und nicht der Masse folgen" sagte EU-Kommissar Karel de Gucht zu den Protesten. Weitere, geheimgehaltene ACTA-Dokumente sind aufgetaucht.
Die mit einiger Spannung erwartete öffentliche Sitzung des Handelsauschusses (INTA) zum Thema ACTA verlief am Mittwoch Nachmittag so, wie bisher stets mit dem umstrittenen Abkommen umgegangen wurde.
Obwohl ACTA inzwischen auf ein so hohes Publikumsinteresse stößt, dass die Betreiber der EU-Parlamentswebsite einen Button "ACTA-Stream" auf ihre Frontpage gesetzt haben, wurden alle anderen Punkte auf dieser Sitzung des parlamentarischen Handelsausschusses vorher diskutiert.
Schlusswort zur Eröffnung

So kam es denn, dass gerade noch Zeit für den Auftritt von Handelskommissar Karel de Gucht war, bevor die Dolmetscher Feierabend machten.
De Gucht las vom Blatt so ziemlich wortgetreu all jene Punkte ab, die er schon immer vorgetragen hat. Tenor: Eine Unterzeichnung von ACTA ändere nichts an der Rechtsbestandslage in der Union.
Reaktion auf die Proteste gegen ACTA: "Unsere Verantwortung als Politiker ist, Tatsachen zu schaffen und nicht der Masse folgen". Der neue ACTA-Berichterstatter des Parlaments verzichtete angesichts der zur Verfügung bleibenden zwei Minuten auf eine Wortmeldung.
Die Sitzung soll voraussichtlich morgen früh 10:00 fortgesetzt werden.
Ratifizieren und gefährden

Aus dem nämlichen Ausschuss für internationalen Handel INTA kommt die jüngste Kontroverse, die sich - für ACTA symptomatisch - um die Geheimhaltung von Dokumenten dreht. So hatte sich der dafür zuständige Vizepräsident des EU-Parlaments jüngst geweigert, das Rechtsgutachten zu veröffentlichen, das vom INTA beim juristischen Dienst des Parlaments angefordert worden war.
Die Äußerungen von Karel de Gucht in der offiziellen Transkription

Begründung: Eine Veröffentlichung könnte die Ratifizierung des Abkommens gefährden, wurde einem anfragenden Blogger offiziell beschieden. Das entsprechende Dokument und ein weiteres machten zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels gerade die ersten Runden in diversen Kommunikationskanälen des Internets.
"Unterzeichnung nicht empfohlen"

Das Rechtsgutachten sollte die in der ACTA-Evaluation ("Assessment") aufgeworfenen Fragen beantworten. Diese Evaluation wiederum wurde davor von Juristen der Universität Maastricht und mehreren anderen europäischen akademischen Institutionen erstellt und kommt zur Schlussfolgerung:
"Jenen Abgeordneten zum Parlament, für die Konformität zum EU-Acquis eine Sine-Qua-Non-Bedingung darstellt, kann beim jetzigen Stand des Abkommens die Unterzeichnung nicht empfohlen werden." EU-Acquis ist - wie gesagt - das derzeit EU-weit gültige Rechtssystem.
Das ist der Knackpunkt des Abkommens. Von Handelskommissar Karel de Gucht angefangen hatten die Befürworter in Kommission und Parlament unermüdlich wiederholt, dass ACTA an bestehendem EU-Recht nichts verändern werde.
Rechtsmeinung der EU-Experten

Die eigenen Rechtsexperten - nämlich die von Rat und Parlament - sind sich in ihrer Rechtsmeinung dabei nicht so sicher.
Daas diesbezügliche Dokument ist nicht nur von Ricardo Passos, Direktorat A des parlamentarischen Rechtsservices unterzeichnet, sondern auch von einem Topjuristen des Rats der Union.
In einer gemeinsamen Rechtsmeinung stellen die EU-Juristen fest, dass es "keine rechtliche Voraussetzung gebe, dass ein internationales Abkommen kompatibel zu rechtlichen Beschlüssen von EU-Institutionen sein müsse. Ein von der Union unterzeichnetes internationales Abkommen kann tatsächlich zu Änderungen im Sekundärrecht führen." (Frage 2, c), Legal Opinion Seite 15)
"Auf den ersten Blick"

Sekundärrecht sind im EU-Jargon Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse usw. Weiter im Text der Rechtsmeinung von Rat und Kommission:
Die Rechtsmeinung der Rats- und Parlamentsjuristen zu ACTA.

"Während angemerkt werden muss dass eine Reihe von Punkten in ACTA interpretiert werden können, scheint es auf den ersten Blick (prima Facie) keine Punkte zu geben, die in Konflikt mit dem EU-Acquis stehen." (Frage 2, c), Legal Opinion Seite 15). Unter EU-Acquis ("acquis communautaire") wird - wie erwähnt - der unionsweite Rechtsbestand verstanden.
"Eingeschränkte Flexibilität"

Was mögliche Konflikte mit dem TRIPS-Abkommen (siehe unten) angehe, so könne man ACTA nicht absprechen, dass es "die unter TRIPS gegebene Flexibilität einschränke". Wenn es denn um Interpretationsfragen durch EuGH oder nationale Gerichte ginge, "so sind diese aufgerufen, im Falle einer Inkompatibilität TRIPS den Vorzug zu geben."
Das ACTA-Assessment des Handelsauschusses ist zum Beispiel bei La Quadrature du Net erhältlich.

Koinzidenzen, WTO

Bereits am Mittwoch hatte es in der Sitzung des parlamentarischen Industrieausschusses (ITRE) an kritischen Stimmen nicht gemangelt. Unter anderem wurde gefragt, warum ACTA denn nicht bei der Welthandelsorganisation WTO eingebracht worden sei, sondern ein eigenes Gremium dafür geschaffen wurde. Im Rahmen der WTO existiere ja das "Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights" oder TRIPS-Abkommen, das regelmäßig zusammenkommt.
Die Antwort auf die Frage, die der Vertreter der EU-Kommission am Dienstag nicht geben konnte, gab es anderswo, auf dem zeitgleich abgehaltenen TRIPS-Council der WTO.
"Eingeschränkte Flexibilität"

Dort warnte die indische Delegation eindringlich vor völlig anderen Gefahren durch ACTA, als jene, die in Europa thematisiert werden. Indien und eine ganzen Reihe weiterer Staaten sorgen sich nicht um eine Einschränkung von Bürgerrechten durch den umstrittenen Vertrag, sondern um erschwingliche Medikamente. Das ist nämlich mit "eingeschränkter Flexibilität" im oben zitierten Rechtsgutachten gemeint.
Die Argumente der indischen Delegation lesen sich wie aus einer anderen Welt, verglichen mit jenen der ACTA-Gegner in Europa.

Die indische Delegation erinnerte daran, dass Indien und andere bei mehreren TRIPS-Treffen Beschwerde darüber erhoben hätten, dass dorthin bestimmte Generika beim Transit über europäische Häfen beschlagnahmt und vernichtet wurden. Und zwar ohne dass eine Urheberrechtsverletzung vorgelegen sei. Genau solche Vorgangsweisen würden durch Abkommen wie ACTA oder TPP erleichtert und im Ablauf beschleunigt, ohne Einschaltung eines Gerichts.
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Alt 02.03.2012, 11:53   #94
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Zitat:
EU-Abgeordnete nehmen Handelskommissar wegen ACTA in die Zange

n der ersten Aussprache zum umkämpften Anti-Piraterie-Abkommen ACTA im federführenden Handelsausschuss des EU-Parlaments haben Abgeordnete am Donnerstag hinterfragt, ob sich der große Aufwand lohnt, die zahlreichen offenen Punkte rund um den Vertrag zu klären. "Wir machen viele müde Klimmzüge, um zu klären, was das alles bedeutet", gab der SPD-Abgeordnete Bernd Lange gegenüber Handelskommissar Karel De Gucht zu bedenken. Dabei sei völlig offen, ob sich eines Tages ein echter Mehrwert herauskristallisiere.
Wenn nur der Kampf gegen Produktfälschungen Teil des Abkommens wäre, gäbe es kaum Probleme mit der Ratifizierung, erklärte Lange. Unglücklicherweise hätten die Verhandlungspartner aber ein Kapitel zum digitalen Bereich angefügt, in dem Kopieren etwas ganz anderes bedeute. Es dürfe nicht einfach ein altes System einer neuen Technik übergestülpt werden. Vielmehr seien neue Formen der Rechtesicherung im Internet nötig. Lange plädierte daher dafür, über eine umfassende Copyright-Reform nachzudenken.

Generell äußerte die große Mehrzahl der Redner schwere Bedenken. Carl Schlyter von den Grünen bezweifelte, dass der Vertrag am bestehenden EU-Recht nichts ändern werde. Er zeigte sich besorgt, dass trotz gegenläufiger Versicherungen des Kommissars Aktivitäten der Endnutzer eingeschränkt, Laptops oder MP3-Player Reisender an Grenzen durchsucht sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit bedroht werden könnten. Da selbst der Juristische Dienst des Parlaments keine klare Aussagen über die Auswirkungen machen könne, seien Kollateralschäden zu befürchten.

Das Abkommen sei in einem überkommenen Politikstil beschlossen worden, meinte Helmut Scholz von den Linken. Schwellenländer, an die sich der Vertrag eigentlich richte, seien außen vor geblieben und lehnten einen Anschluss ab. Der CDU-Abgeordnete Daniel Caspary erinnerte daran, dass beim Klimaschutz auch die Hauptverschmutzer nicht mit am Verhandlungstisch säßen. Unisono mit einem Abgesandten des mitberatenden Ausschusses für Inneres und Bürgerrechte machte Caspary aber deutlich, dass der Vertrag durchfalle, wenn die geplante Prüfung durch den EuGH Sorgen um die Einschränkung der Internetfreiheit bestätige.

De Gucht hatte schon am Mittwochabend bedauert (PDF-Datei), dass es viele Falschdarstellungen zu ACTA gebe. Es drohe kein Albtraum und kein Big Brother, vielmehr hänge die Zukunft und die Wettbewerbsfähigkeit der EU von dem Abkommen ab. Ein Mobiltelefon von Nokia werde heutzutage zwar höchstwahrscheinlich größtenteils in China gefertigt, über 50 Prozent des Werts des Produkts sei aber von europäischen Designern und Ingenieuren geschaffen worden. Der Hersteller brauche daher international Sicherheiten für seine Markenzeichen, seine Designmuster und seine Patentrechte. Die EU bemühe sich so, mit ACTA das eigene ausbalancierte Schutzsystem über ihre Grenzen hinaus auszuweiten.

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Quelle und ganzer Artikel: http://www.heise.de/newsticker/meldu...e-1446716.html
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Alt 02.03.2012, 22:31   #95
Baron
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So schnell gehts wohl doch nicht-sie wehren sich mit Händen und Füßen dagegen das fallen zu lassen ! Da hat wohl die Copyright Mafia wieder heftig € nach geschossen.
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Alt 02.03.2012, 22:37   #96
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Ja, manchmal komm´s anders als man denkt.
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Alt 05.03.2012, 17:41   #97
panax
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Ein eindeutiger Beweis dafür das die gesamte Netzgemeinde den Hintern hochkriegen sollte.

Jetzt oder nie.
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Alt 05.03.2012, 18:40   #98
Baron
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Tippe mal auf "NIE"- und genau darauf zählen diese Gangster!
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Alt 05.03.2012, 21:09   #99
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Ich seh das nach den vielen Protesten und dem Umdeckprozess durchaus anders, man darf´s nur nicht verschlafen und muß auch zukünftig wach bleiben.
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Alt 09.03.2012, 21:33   #100
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Zitat:
(deutsch) Bundesregierung hat ACTA-Verhandlungen nur beobachtet

Die Bundesregierung hat beim umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA nicht mitverhandelt, sondern "lediglich als Beobachter teilgenommen". Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linkspartei hervor, die heise online vorliegt. Es sei keinerlei Abstimmung mit öffentlichen oder privaten Institutionen erfolgt. Allerdings hätten Fachbehörden wie Bundeskriminal- und Zollkriminalamt Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt. Zudem gibt die Bundesregierung an, dass alle "entscheidenden Dokumente zu ACTA offengelegt" seien. Unterdessen hat mit Finnlands Regierung ein weiterer EU-Mitgliedstaat die Ratifizierung des Vertragswerkes bis auf weiteres auf Eis gelegt.

Ebenfalls beantwortet wurden Fragen der Linkspartei zu einem umstrittenen, vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Auftrag gegebenen Gutachten (PDF-Datei) zur Einführung von "Warnhinweisen durch Internetzugangsanbieter". Wer sich außer dem späteren Gutachter Prof. Rolf Schwartmann von der Fachhochschule Köln für die Durchführung der Studie beworben habe, wollte die Bundesregierung nicht öffentlich beantworten – die Antwort sei aber als "Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch" klassifiziert für Parlamentarier und deren Angestellte verfügbar.

Wie viel die Studie gekostet habe, kann die Bundesregierung noch nicht beantworten – Schwartmann habe den Zuschlag aufgrund des "wirtschaftlichsten Angebotes" Erhalten. Ebenfalls den Antworten zu entnehmenden ist eine Liste der am so genannten Wirtschaftsdialog des BMWi zwischen Internetprovidern und Rechteverwertern und Urhebervertretern beteiligten Parteien. So ist der Regierungsantwort zufolge neben den erwartbaren Vertretern der Provider und der "Deutschen Contentallianz" in den nichtöffentlichen Gesprächen auch die Motion Picture Association, die europäische Schwesterorganisation des bekannten US-Filmwirtschaftsverbandes MPAA, in dem Gesprächskreis vertreten. Der nächste Wirtschaftsdialog des BMWi ist für den 15. März angesetzt. (Falk Lüke) / (anw)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldu...t-1468203.html
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