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| Handy & Mobiltelefonie Alles über Handys, Handy-Games, Handy-Provider, GSM, UMTS - egal ob Android oder iOS - usw. |
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#1 |
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Veteran
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Hallo, ich und meine Frau haben einen T Mobile Vertrag. Ihrer läuft am 01.04.2010 und meiner am 01.07.2010 ab. Wir haben beide nicht vor bei T-Mobile zu bleiben. Jetzt sind wir am Überlegen ob wir schon im Dezember ein Kündigungsschreiben an T Mobile schicken.
Geht das? Mir ist schon klar das der Vertrag trotzdem erst am 01.04.2010 bzw. am 01.07.2010 Muss da dann irgendwas wie Ich kündige ab "dem und dem Datum " drinnenstehen?
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Hallöchen |
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#2 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 23.12.2001
Beiträge: 2.969
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Ja, mach es. Dann wird vermutlich ohnehin ein Bestätigungsschreiben kommen. Das war zumindest bei mir so bei A1 und Orange.
Man kann nur zu spät kündigen, nicht zu früh. |
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#3 |
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Veteran
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Wie meinst das mit Bestätigunsschreiben`?
Und ist das eh noch richtig mit 6 Wochen Kündigunsgszeit - und wie geht das nochmal mit dem Stichtag - da gibt es glaub ich auch was
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Hallöchen |
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#4 |
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Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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Die Kündigungsfristen sind in den AGB geregelt.
...um sicher zu sein, kannst du ja "...zum nächstmöglichen Zeitpunkt..." schreiben.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#5 |
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Ex-Abonnent
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Ich habe immer "nach Ablauf der Bindefrist geschrieben".
Therotisch kann man sogar schon am Tag des Vertragsabschlusses kündigen.
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http://www.gehtnet-gibtsnet.at Die Benutzung von WLan-Verbindungen fördert Pickel und führt zur Erblindung Starkstrom kann Schäden am PC verursachen Life is too short - don't be a dick! |
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#6 | |
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Veteran
![]() Registriert seit: 23.03.2000
Beiträge: 371
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Zitat:
...das ist aber nicht ganz ungefährlich- ich hab auf diese weise bei a1 ca.4 monate vor ende der mvd, für ein mehr als 1,5 jahre altes handy noch jede menge "hardwaresubvention", sowie die verbleibende grundgebühr verrechnet bekommen- "...mit ablauf der mindestvertragsdauer..." ist sicherlich die bessere/sicherere formulierung, um böse überraschungen zu vermeiden... rgds ajw |
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#7 |
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Hero
![]() Registriert seit: 01.07.2008
Beiträge: 958
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> "...mit ablauf der mindestvertragsdauer..."
hilft allerdings bei negativen mobilpunkten auch nicht....
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Wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluß vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, fressen wir die Vegetarier... |
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#8 |
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Veteran
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Da bin ich eh ein bisschen im Plus.
Danke für die Hilfe.
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Hallöchen |
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