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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 20.02.2009, 21:13   #1
Christoph
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Standard Rundfunkgebühren für internetfähigen Computer rechtens

Es wird immer lustiger.
Quelle: http://news.magnus.de/artikel/90118
Zitat:
Für einen internetfähigen Computer sind Rundfunkgebühren fällig, wenn der Besitzer nicht schon für normale Rundfunkgeräte zahlt. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Würzburg gestern bekanntgegeben (Az. W 1 K 08.1886).

Natürlich bezahlen wir alle ... (Quelle: GEZ)Laut des Urteils spielt es dabei keine Rolle, wenn in dem Rechner weder eine Soundkarte noch Programme zur Aufzeichnung von Rundfunksendungen installiert seien. Dies gelte auch bei beruflich genutzten Computern. Im konkreten Fall stellte das Gericht fest, dass die privaten Rundfunkgeräte eines Gesellschafters nicht auf den geschäftlich genutzten PC der Gesellschaft anzurechnen seien.

Die Installation von Hard- und Software stelle keinen besonderen zusätzlichen technischen Aufwand dar, sodass der PC gebührenpflichtig zum Empfang bereitgehalten werde. Unerheblich sei auch, ob der PC primär zu anderen Zwecken wie zum Beispiel Textverarbeitung oder E-Mail verwendet wird. Die Nutzung von Internet-PCs zum Rundfunkempfang sei hingegen nicht vollkommen untypisch, sondern setze sich vielmehr weiter durch.

Die PC-Gebühr stehe auch mit dem Verfassungsrecht in Einklang, so das Gericht weiter. Es liege kein Eingriff in das Grundrecht auf Informationsfreiheit vor, da die PC-Gebühr weder darauf ziele noch ihrer Höhe nach geeignet sei, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Internet-Quellen fernzuhalten.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Gebührenpflicht für internetfähige PCs gilt seit dem 1. Januar 2007.
Mein Vorschlag dazu: jeder Mensch, ab der Geburt, hat Rundfunkgebühren zu entrichten, er hat ja Ohren mit denen er Sendungen hören könnte.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 20.02.2009, 23:57   #2
Baron
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Hm -betrifft aber in erster Linie Deutschland-wie ich das sehe!
Müsste bei uns noch durchgefochten werden-oder hab ich einen Wiederanschluß (heim ins Reich...) übersehen?
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Alt 21.02.2009, 00:12   #3
holzi
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Mein Computer

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Seuchen breiten sich aus...also kommts auch zu uns

Zitat:
Jeder Mensch, ab der Geburt, hat Rundfunkgebühren zu entrichten, er hat ja Ohren mit denen er Sendungen hören könnte.
2 Augen, 2 Ohren, also 4 mal zahlen, oder besser gleich 10fach, irgendwelche Gründe werden denen schon noch einfallen..
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 21.02.2009, 00:16   #4
Baron
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Abwarten -Tea time!
Kein Grund in übertriebene Panik zu verfallen!
Baron ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.02.2009, 13:04   #5
Christoph
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Also da wäre ich nicht so sicher, wenn´s um´s Abkassieren ohne Leistung, geht sind die, besonders staatsnahen, Betriebe seeeeeehr erfinderisch.
Und wenn dann auch noch PCs, die ja fast keiner mehr braucht, betroffen sind, geht´s doppelt leicht.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

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Alt 24.02.2009, 12:40   #6
rev.antun
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pffff - da gab es erst vor kurzem eine entscheidung vom verwaltugungsgericht das rundfunktgebühr bei PC NICHT zulässig ist!

war bei dem haberer mit seinem laptop ende 2008 - guten morgen
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Alt 24.02.2009, 22:17   #7
Christoph
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Wenn das stimmt hat Österreich die praxisorientierteren Richter.

Kannst Du mal einen Link posten?
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Liebe Grüße
Christoph

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Alt 27.02.2009, 11:12   #8
rev.antun
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das stimmt - ist sogar in einem der NEWS threads ...
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