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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 05.09.2001, 08:53   #11
mani
Master
 
Registriert seit: 29.10.2000
Ort: 1160 Wien
Alter: 64
Beiträge: 785

Mein Computer

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Kaution: Gerät nur als Leihgabe
wie Du selbst schreibst, ist das Ding nicht universell einsetzbar;
deshalb bringt man es im Normalfall auch zurück und kassiert die Kaution;
wo ich chello nicht ganz folgen kann: normalerweise müßte die Kaution langen als Ersatz für das Teil, denn sonst wäre die Kaution ja zu gering;
mfg mani
mani ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2001, 10:53   #12
Espresso
Inventar
 
Registriert seit: 04.09.2000
Beiträge: 2.249


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Normal sollte man eine schriftliche Bestätigung bekommen, dass der Anschluss abgestellt wird mit dem Hinweis das Kabelmodem zu retournieren oder 5000 ATS zu zahlen.
____________________________________
lies es, lern es, lebe danach
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Alt 05.09.2001, 16:44   #13
Zwergerl
Elite
 
Benutzerbild von Zwergerl
 
Registriert seit: 14.11.2000
Ort: Graz
Alter: 47
Beiträge: 1.204


Zwergerl eine Nachricht über ICQ schicken
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Zitat:
Original geschrieben von g17

@vader
Mach einen Einspruch, und schick gleich eine Rechnung über die 6 Monatige lagerung des Modems mit, mit der Aufforderung das Modem schnellst möglich abzuholen, da Du sonst gezwungen wärst die Lagergebühr zu erhöhen.
Wennst des machst springen's bis am Plafond;-))

g17
Privatpersonen dürfen keine Rechnung schreiben!!!
Zwergerl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2001, 17:36   #14
maXTC
Inventar
 
Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248


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Zitat:
Original geschrieben von Zwergerl


Privatpersonen dürfen keine Rechnung schreiben!!!

unterschreiben auch nicht?
____________________________________
A.C.A.B.
maXTC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2001, 20:05   #15
tom
Gast
 
Beiträge: n/a


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Zitat:
Original geschrieben von Zwergerl
Privatpersonen dürfen keine Rechnung schreiben!!!
meines Wissens darf jede Rechtsperson (Mensch, Firma, usw.) eine Rechnung stellen. Es gilt nur die "Steuer-Gesetze" einzuhalten.
Allen voran Mehrwertsteuer ja/nein - wenn ja muss diese auch mit dem Finanzamt verechnet werden [Steuernummer]
Einkommenssteuer
u.ä. dafür gibt es jede Menge Geringfügigkeitsgrenzen, sonstige Ausnahmen, Vorschriften und "Stolpersteine" - damit man auch wirklich einen Fachmann (Steuerberater) dafür benötigt
zusätzlich muss, sollte es sich nicht um ein freies Ggewerbe handeln, eine Gewerbeberechtigung vorhanden sein - sonst darf man's ja nicht machen (z.B. Rauchfangkehren)
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Alt 05.09.2001, 20:14   #16
Vader
Senior Member
 
Registriert seit: 30.06.2000
Beiträge: 146


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egal! hab eh an gewerbeschein! aber ich bin ja nicht chello
____________________________________
s\'ländle isch andersch!
Vader ist offline   Mit Zitat antworten
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