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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme.

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Alt 13.10.2008, 22:35   #1
Resimausi
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Standard Notebook repariert - wird nicht abgeholt

Ich habe da ein sehr ärgerliche Sache.
Eine (entfernt) Bekannte hat mich gebeten ihr defektes Notebook zu reparieren. Ich habe die Ersatzteile beschafft (und bezahlt), eingebaut und es läuft wieder wie neu. Die Kosten habe ich ihr vorher mitgeteilt und sie war einverstanden.
Nun rufe, maile und SMS'e ich Sie schon seit mehr als 2 Wochen an, sie möge ihr Notebook abholen. Immer wieder höre ich das Gleiche "ich komme morgen vorbei", "ich komme am Samstag vormittag" usw usf.
So geht das nun schon seit vierzehn Tagen.
Was soll ich tun? Die Ersatzteile (Akku, Tastatur, DVD Laufwerk) haben mich immerhin € 250 gekostet.
Was ist wenn ich das Notebook verkaufe? Gibt es da eine zeitliche Frist, wenn jemand sein Gerät nicht abholt und auch nicht bezahlt?
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Geändert von Resimausi (13.10.2008 um 22:43 Uhr).
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Alt 13.10.2008, 23:04   #2
Baron
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Ich würde ihr sagen das ich schon Käufer für das -jetzt wieder vorzüglich laufende Notebook habe! Wenn sies nicht in einer -von dir bestimmten -Zeitspanne mit den 300€ abholt-a bisserl a Verzugszins muß mindestens sein! Wirds verscherbelt!
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Alt 13.10.2008, 23:24   #3
holzi
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Du könntest zunächst eine angemessene Frist setzen. Das wird aber etwas schwammig, weil vermutlich alles nur mündlich ohne Details geregelt wurde.
Einfach so verkaufen könnte für dich unangenehm werden - das Notebook gehört immer noch deiner Bekannten.

btw. in den AGBs von Firmen sind solche Sachen (Fristen, Lagergebühren) schon geregelt - aber ich weiss nicht, wieweit man die für den privaten Bereich übertragen kann.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 13.10.2008, 23:57   #4
Resimausi
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Vielen Dank für die Tipps! Das Notebook wäre sicher um die 300 bis 400 Euro wert.
Was wäre eine angemessene Frist?
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Alt 14.10.2008, 00:01   #5
Baron
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Morgen?
Hat ja nach deiner Schilderung eh schon genug verzögert!
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Alt 14.10.2008, 01:30   #6
hape1
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Wenn es schon keinerlei Beweismittel für einen Auftrag gibt, sollte man wenigstens darauf achten, eine beweiskräftige Fristsetzung zu bekommen: Das heisst per Einschreiben mit Rückschein.
Frist mindestens 8 Tage, besser 14.

Wenn Du das Notbook verkaufst, stünde Dir nur der Betrag (plus Verzugszinsen)zu den Du für Reparatur selbst aufgewendet hast. Der Rest gehört der Auftraggeberin.
Extrageschäft ist auf diese Weise nicht zu machen.

Wobei ich mir micht ganz sicher bin, ob Du überhaupt verkaufen darfst oder nicht. Könnte Schwierigkeiten geben.
Damit drohen würde ich auf jeden Fall!
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De nihilo nihil!
MfG
hape1
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Alt 14.10.2008, 08:20   #7
LouCypher
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sag ihr sie soll die kohle sofort überweisen, abholen kanns sies ja wann immer sie will.
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Greetings
LouCypher
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Alt 14.10.2008, 09:19   #8
Resimausi
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Eines habe ich wieder einmal gelernt - NIE WIEDER FÜR DIE VERWANDTEN ODER BEKANNTEN.
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Alt 14.10.2008, 09:24   #9
Dumdideldum
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Anrufen/Email - sie solls gefällig abholen (innerhalb von 3 Tagen) und die Kosten bezahlen, sonst gehts in dein Eigentum über - da ist rechtliche Argumentation voererst mal wurscht.

Wenns nix dergleichen tut, dann schick einen eingeschriebenen Brief mit Fristsetzung und ultimativer Aufforderung, sonst behälts du dir rechtliche Schritte vor bis hin zum Verkaufen des Teils um die Kosten zu decken.
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Alt 14.10.2008, 09:53   #10
Don Manuel
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Zitat:
Zitat von Resimausi Beitrag anzeigen
Eines habe ich wieder einmal gelernt - NIE WIEDER FÜR DIE VERWANDTEN ODER BEKANNTEN.
Dieser Lernerfolg gehört noch nicht zu den höchstmöglichen, bezogen auf dieses Erlebnis.
Du könntest genauso prinzipiell Vorauskasse für Invests betreiben, also kein Handgriff, bevor nicht Ersatzteile vorfinanziert sind. Dann hast nie diesen speziellen Ärger.
Generell dem ganzen näheren soziale Gefüge derart pauschal den Austausch abzusprechen, heißt zu rasch vom Einzelfall auf alle zu schließen, ohne die eigenen Schwächen in der Abmachung zu berücksichtigen
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