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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 18.07.2008, 11:45   #1
oitt
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Standard Patentierter Geldwahn

http://www.heise.de/newsticker/EU-Ko...meldung/112899

auf tonträger will die eu-kommission (oder wollen wir die lobby sagen?) nun 95 jahre "recht" statt den bisherigen 50 jahren durchringen.
software hat bisher 30 jahre und musik allgemein 70 jahre (also nicht die tonträger), wobei mich immer noch wundert warum man nicht schon musik bis zu den späten 30ern im internet runterladen kann

http://www.heise.de/newsticker/Nachh...meldung/112901

böse kulturen, welche einfach nicht das patentrecht verstehen wollen...abmahnen! und wenn das nix hilft...
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Alt 18.07.2008, 11:53   #2
holzi
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Mein Computer

Standard

Allerdings kommt hier ein interessanter Punkt dazu:

Zitat:
Der Vorschlag enthält auch begleitende Maßnahmen, die ausdrücklich darauf abzielen, ausübenden Künstlern zu helfen. Die 'Gebrauch-es-oder-verlier-es' Klausel, die jetzt in die Verträge zwischen Künstlern und Plattenfirmen aufgenommen werden müssen, ermöglicht, dass Künstler ihre Rechte zurückfordern können, wenn der Hersteller die Aufnahme in der erweiterten Schutzfrist nicht weiter vermarktet. Auf diese Weise wird der Künstler entweder eine andere Plattenfirma finden oder seine Musik selbst verkaufen - insbesondere im Internet. Falls weder der Künstler noch der Produzent die Aufnahme vermarkten, wird die Aufnahme nicht weiter geschützt.
http://ec.europa.eu/internal_market/...tection_de.htm

Damit könnte ich mich anfreunden. Viele tolle Werke sind nicht mehr erhältlich, die Rechteinhaber haben kein Interesse an einer Neuauflage bzw. würden extrem hohe Lizenzgebühren verlangen. Ich vermute aber dieser Teil wird soweit aufgeweicht werden, bis er nix mehr wert ist
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 18.07.2008, 12:58   #3
oitt
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Beiträge: 1.189


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Zitat:
dass Künstler ihre Rechte zurückfordern können, wenn der Hersteller die Aufnahme in der erweiterten Schutzfrist nicht weiter vermarktet.
ist da diese 70 jahrefrist gemeint da ist der künstler ja schon längst übern jordan und ich glaube kaum daß sich die kinder und enkel da dann irgendwie behaupten könnten. mit 90-120 jahre am buckel...ich kann nicht glauben daß das so gemeint ist
oitt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2008, 20:21   #4
garfield36
Commander Jameson
 
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Mein Computer

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Ich bin für 50 Jahre! Dann werden in etwa 12 Jahren Beatles-Songs in guter Qualität von verschiedenen Labels angeboten. Das möchte ich unbedingt noch erleben.
____________________________________
Commander Jameson
garfield36 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2008, 20:48   #5
oitt
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Beiträge: 1.189


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viel freude beim vergebenen hoffen

man bekommt ja heutzutage nichtmal die musik von vor 70 jahren (swing, jazz, ragtime, geschweigedenn klassik) gratis im netz...nein! jedes jahr hingegen neue 50-jahrrechtliche idiotische cds

aktiengesellschaftn fallen ned umsonst beim UN-Psychopathentest haushoch durch!
die musikindustrie ist ein geldgeiler sauhaufn, ohne skrupel also. (Doku "The Corporation")
nichtmal google hatte bisher interesse daran....aber an büchern natürlich, aus welchem bösen hintergedanken auch immer...

diese fadenscheinigen "reformen" sind nur ein weiterer schritt in richtung ein paar bucks mehr im jahresgewinn...
oitt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2008, 11:13   #6
oitt
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futurezone artikel dazu mit interview: http://futurezone.orf.at/it/stories/294720/
oitt ist offline   Mit Zitat antworten
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