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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#11 | |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 30.11.2005
Beiträge: 31
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#12 |
Veteran
![]() Registriert seit: 06.10.2000
Beiträge: 310
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![]() Jetzt mal ernsthaft.....ich stand vor dem selben Problem wie Du.
Ich habe alle Folgen einer Serie aufgenommen, und eine verpasst. Habe mir genauso Sorgen um die rechtliche Situation gemacht wie du. Habe eine Diskussion hier im Forum begonnen, die mir außer unterschiedlicher Meinungen keine konkreten Antworten gebracht hat....siehe Link: http://www.wcm.at/forum/showthread.php?threadid=166330 Habe eMule angeworfen und die Folge "gesaugt" (habe ich bitter mit ADSL-Traffic bezahlt) Habe eMule wieder beendet, nachdem ich die Folge hatte und keine weiteren MP3s, Spiele, Anwendungen, Filme etc.. geladen (ich weiß, die Versuchung ist groß, aber da muß man einfach konsequent sein..) UND: Habe nie einen Brief oder Mail eines Anwalts etc. bekommen. Meine Erfahrung (bei einmal kann man ja nicht wirklich von Erfahrung sprechen) und Meinung: Wie auch bei "realen" Verbrechen gibts eine "Bagadellgrenze". Wer 2 Serienfolgen lädt wird kaum verfolgt werden, wer 10GB (oder mehr) an nicht legalen Daten (man mag es kaum glauben, aber es gibt auch "legale" Inhalte in P2P Netzen) im Monat saugt, braucht sich nicht wundern, wenn mal die Kripo zuhause klingelt!
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**** das papierlose Büro ist genauso Realität wie das papierlose Klo **** Yoda: Dunkel die andere Seite ist!! Obi-Wan: Ruhe, und iss\' jetzt Deinen Toast! |
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#13 |
Inventar
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![]() falls du dennoch angst hast, ich habe sie alle aufgenommen und wenn du willst kannst invasion gleich dazu haben
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#14 | |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 30.11.2005
Beiträge: 31
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![]() Zitat:
schick dir ne pm! |
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#15 | |
Elite
![]() Registriert seit: 12.10.2000
Ort: Wien & Nord-Bgld
Beiträge: 1.134
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![]() Zitat:
![]() Supa geschrieben, pong! ![]() @LukasSko Also beim downloaden von 2 Folgen musst kein schlechtes Gewissen. Schön aber zu sehen, dass es doch Leute gibt, die sich darüber Gedanken machen, bevor sie was downloaden. ![]() |
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#16 | |
Inventar
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![]() Zitat:
Das sehe ich ähnlich: Wer will denn die Quelle anhand eines fertigen Datenträgers bestimmen ? Ich meine, wenn es etwas mal mehr oder weniger legal gibt/gab, wer will denn wissen, das ich eine aus dem Netz gezogene Kopie habe?? Tja, wenn ich eine Folge einer Serie verpasst habe, und dann diese aus dem Netz lade, muss mir einer nach nem halben Jahr mal erzählen, ich hätte diese Folge illegal aus dem Netz gezogen; das ist nämlich im Prinzip nicht nachweisbar. Ausserdem: Wieso ist es Illegal, wenns eh jeder hannes hat, oder haben kann....??
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Emulate everything... |
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#17 | |
Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
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![]() Zitat:
Deine P2P-Partner hat regelmäßig keine Chance, deine wahre Identität zu erfahren. Auch Rechteinhaber, die sich unter die Tauschpartner mischen, erfahren beim P2P-Betrieb nicht deine Identität. Ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch existiert nicht. So gesehen arbeitet jede Tauschbörse zunächst einmal anonym. Was freilich sichtbar ist, ist die IP-Adresse des von dir benutzten Anschlusses. Sollte dieser Anschluss auf dich angemeldet sein oder du sonst wie intern (RZ an der Uni) dem Anschlussinhaber bekannt sein, wäre es theoretisch möglich, über die IP auf dich persönlich zurückzukommen. Da die Zuordnung der IP-Adressen zu dahinterstehenden Nutzern aber aus gutem Grund in einer freien, demokratischen Gesellschaft mit Meinungsfreiheit rechtlich geschützt ist, existieren Hürden. Du musst schon eine Straftat begehen, sodass Dritte, die Ermittlungsbehörden, die IP-Adresse zum von dir benutzten Anschluss zurückverfolgen können. Rechtliche Details dazu sind derzeit lebhaft umstritten. Darüber hinaus bleibt die Frage, wie du dich strafbar gemacht haben könntest. Möglich wäre das ja vor immer im Bereich des Nebenstrafrechts des Urheberrechts. Dass aber ein Download von rechtlich geschützten Medien (=! Software) überhaupt eine Urheberrechtsverletzung, die nicht von der Privatkopie gedeckt ist, sein soll, sehe ich nicht. Zwar behauptet die Industrie das vehement – unabhängige Juristen sehen das aber eher anders. Und da (wohl aus gutem Grund) die Industrie rechtlichen Auseinandersetzungen um den Download bisher konsequent aus dem Weg geht, fehlt hier jede Sicherheit. Allein das ist doch interessant: Es wird eine streitige Behauptung aufgestellt – einer gerichtlichen Klärung geht man dann aber systematisch aus dem Weg … Die Industrie will damit genau das erreichen, was sich bei dir zeigt: Du bist eingeschüchtert. Du glaubst, dass etwas illegal sei, was der Industrie nicht passt. Rechtlich sehe ich nicht, warum ein Download der von dir gewünschten Folgen rechtswidrig sein soll. Musik darfst du schließlich auch aus dem Radio heraus aufnehmen. |
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#18 |
Inventar
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![]() @LukasSko
hab dir PMs geschickt, leider keine Antwort drauf erhalten. wenn du es noch brauchst dann bitte melden. ![]() |
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