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#1 | ||||
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Gast
Beiträge: n/a
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Desinformation bei den Öffentlich-Rechtlichen
Mit dem "Informationsauftrag des Bundes" wird die allseits beliebte GEZ-Gebühr gerne gerechtfertigt. Dass in ARD-Expertenchats Aussagen von "Experten" fallen, die DRM-freie Musikshops schlicht pauschal als illegal deklarieren, läßt in diesem Kontexten jedoch eher an einen Desinformationsauftrag denken. Die "Expertin" Christine Tantschinez von der Fachzeitschrift Audio, die am vergangenen Montag im ARD-Morgenmagazin DRM-Propaganda verbreiten durfte, setzt auch Netzpolitik bereits in Anführungszeichen. In der Tat sollte man den Expertenstatus einer Musikredakteurin bezweifeln, wenn sie DRM-freie Downloadshops im Netz pauschal als illegal abqualifiziert: Zitat:
So die "Expertin" im anschließenden "Experten"-Chat der Sendung. Dass ohne DRM der Online-Musikmarkt nicht zu machen sei, ist angesichts der Erfolge zahlreicher Bands und Labels, die ihre Musik ohne Kopierschutz anbieten, zwar schlicht und ergreifend falsch, aber auch dies wird pauschal propagiert und nebenbei Windows als unabdingbare Plattform für den Online-Musikgenuss beworben: Zitat:
Dem ARD muss man zugutehalten, dass auf der Infoseite zur Sendung auch auf kostenlose und DRM-freie Angebote im Netz aufmerksam gemacht wird. Jedoch wird auch hier mit eMusic einer der größten Anbieter DRM-freier Musik nicht genannt, immerhin findet Tonspion Erwähnung. Geradezu subversiv wird der Sender mit der Empfehlung, per Internetradio gesendete Tracks kostenlos und legal mitzuschneiden. Zitat:
Und selbst Apples iTunes wird auf, nun, ungewohnte Weise als CD-Ripper empfohlen: Zitat:
...dann ist ja alles gut. |
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#2 |
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Master
![]() Registriert seit: 18.10.2002
Beiträge: 729
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Weils grad dazupasst: Laut Fuzo wird allofmp3 grad in England verklagt. Hoffe, die schei*** ihnen was in Ru.
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#3 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631
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@schichtleiter:
Kein DRM ! Digitales Wasserzeichen als Verteilkennzeichen. Worum es geht, ist die Spezifikation der Audio DVD (96 kHz mit 24 Bit Auflösung) als Standardformat für Tonaufnahmen zu etablieren. Das sind die Vorgaben: 1080p (HDTV) + 96kHz 24bit (ADVD) - ob jetzt verlustbehaftet komprimiert oder nicht. Die Verstösse bei dem einzigen gegebenen Vervielfältigungsrecht (Privatkopie: Sicherheitskopie und kostenloses Teilen) beginnen unmißverständlich nach sieben Kopien (insgesamt: Eigenbedarf + Freunde,Bekannte,Verwandte). Das schützt die Verbraucher und die Wirtschaft. |
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