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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 21.06.2006, 17:04   #1
Schwammkopf
Elite
 
Registriert seit: 19.12.2003
Alter: 45
Beiträge: 1.029


Standard Rechnungen als Privatperson ausstellen

Hi

Ich habe gehört dass man als Privatperson Rechnung im Jahr von bis zu 10 000€ ausstellen ohne dass man diese extra versteuern muss!
Ist das so richtig und wie muss das ganze dann aussehen dass es auch rechtlich ist und alles richtig angeführt ist!
Vielleicht kennt sich da wer von euch aus oder hat schon sowas gemacht

Danke
____________________________________
mfg
Schwammkopf
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Alt 21.06.2006, 17:18   #2
Dobi
Jr. Member
 
Registriert seit: 13.07.2004
Beiträge: 94


Standard

also 10.000€ erscheinen mir ein weinig zu hoch...
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Alt 21.06.2006, 17:26   #3
boeing2707
Master
 
Registriert seit: 21.12.2004
Beiträge: 731


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Das kommt darauf an, was du verkaufst und ob du mit dem Verkauf einen Gewinn erzielt hast. Wenn du nichts verdient hast, brauchst du auch nichts zu versteuern.
____________________________________
Schöne Grüße
Heinz
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Alt 21.06.2006, 17:29   #4
rev.antun
Inventar
 
Registriert seit: 02.04.2002
Alter: 61
Beiträge: 5.198

Mein Computer

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lies dir mal den thread durch
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2006, 23:20   #5
Schwammkopf
Elite
 
Registriert seit: 19.12.2003
Alter: 45
Beiträge: 1.029


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ja ist zwar hilfreich aber auskennen tue ich mich trotzdem nicht ob ich jetzt kann oder nicht
____________________________________
mfg
Schwammkopf
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Alt 22.06.2006, 15:00   #6
ChRoM at
Jr. Member
 
Registriert seit: 20.10.2004
Beiträge: 86


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Das mit den 10.000 Euro steuerfrei stimmt, aber nicht so wie Du es meinst. Das ist der Betrag der jährlich steuerfrei bleibt, was Du drüber verdienst wird versteuert. Das heißt NICHT dass Du zusätzlich zu einem etwaigen Fixjob 10.000 Euro zusätzlich steuerfrei verdienen dürftest. Worüber reden wir übrigens? Eine Dienstleistung? Die ist dann ziemlich sicher umsatzsteuerpflichtig, das ist das zweite Thema das Du zusätzlich zur Einkommensteuer beachten müsstest.
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Alt 22.06.2006, 15:09   #7
zAPPEL
Inventar
 
Registriert seit: 07.11.2001
Ort: Perchtoldsdorf
Alter: 45
Beiträge: 2.085

Mein Computer

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Umsatzsteuerpflichtig aber erst wenn man mehr als 20.000€ Umsatz im Jahr hat. Darunter kann man es sich aussuchen.
____________________________________
„Das menschliche Gehirn ist eine großartige Sache.
Es funktioniert vom Moment der Geburt an – bis zu
dem Zeitpunkt, wo du aufstehst, um eine Rede zu halten.“ Mark Twain

"Windle shook his head sadly. Four exclamation marks, the sure sign of an insane mind" Reaper Man, Terry Pratchett
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Alt 22.06.2006, 16:03   #8
Schwammkopf
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Registriert seit: 19.12.2003
Alter: 45
Beiträge: 1.029


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was heißt das jetzt für mich, ich kann rechnungen bis 10 000 ausstellen wenn es sich um dienstleistungen handelt und
ja alles fein oder wie
und wenn ich nur 5 000 ausstelle kümmert es keinen
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mfg
Schwammkopf
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Alt 22.06.2006, 16:28   #9
ChRoM at
Jr. Member
 
Registriert seit: 20.10.2004
Beiträge: 86


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Es scheint als wärst Du zumindest mal nicht umsatzsteuerpflichtig (danke zAPPEL das mit den 20.000 Euro hatte ich verschwitzt ) Was Dir im Prinzip nur eines bringt nämlich weniger Aufwand. Die Umsatzsteuer ist ja nichts was du zahlst sondern ein Durchlaufposten deN Du Deinem Kunden verrechnest und ans Finanzamt abführst.

Bezüglich Einkommensteuer kommts drauf an was Du noch verdienst. Hast Du denn zusätzliche Einkünfte? Das hast Du uns immer noch nicht verraten :-D
ChRoM at ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.06.2006, 16:51   #10
zAPPEL
Inventar
 
Registriert seit: 07.11.2001
Ort: Perchtoldsdorf
Alter: 45
Beiträge: 2.085

Mein Computer

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Um Rechnungen auszustellen musst du imho eine Gewerbeberechtigung haben oder ein sogenannter "Neuer Selbstständiger" sein.

@Ust:
Umsatzsteuer kann sich aber auch auszahlen zu verrechnen wenn man unter den 20.000€ ist, da man dann selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist. Kommt halt darauf an ob man selbst hauptsächlich für Firmen oder für Privatpersonen arbeitet. Bei zweiteren ist es u.U. besser keine UST zu verrechnen da man dann günstiger Arbeiten kann. Wenn man für Firmen arbeitet ist es egal, denn die zahlen die UST sowieso nicht.

lg
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