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Simulationen Alles zum Thema Simulation |
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#51 |
Inventar
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![]() Mittlerweile wurde der Thread bei AVSIM geschlossen, nachdem noch ein Lob-Beitrag für FSD und eine Kriminalisierung der gepeinigten User gepostet wurde.
Gelöscht wurde er allerdings nicht.
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Viele Grüße Thomas Bei Tian hui |
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#52 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 06.02.2003
Beiträge: 1.933
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![]() Zitat:
Michael
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Team Project Tupolev - www.protu-154.com |
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#53 | |
bitte Mailadresse prüfen!
Registriert seit: 16.08.2005
Beiträge: 1.270
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![]() Zitat:
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#54 |
Inventar
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![]() @Jackal:
Auslegungssache! Ich habe es auch erst so angesehen. Aber nach kurzer Überlegung ist es zweideutig und ich lege es als Pro-FSD aus. Ironie in geschriebenen Beiträgen muss kenntlich gemacht werden, sonst ist sie nicht für jeden erkennbar. Das ist eine ungeschriebene Regel für Internetforen und Chats, da man Gesichtsausdruck und Tonfall nicht lesen kann. Wir sind auch schon öfter in diesem Forum über solche Art Beiträge gestolpert.
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Viele Grüße Thomas Bei Tian hui |
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#55 |
Elite
![]() Registriert seit: 06.09.2003
Alter: 76
Beiträge: 1.080
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![]() In aller Deutlichkeit
Was FSD mit seinen "Kunden" betreibt, unerlaubte Eingriffe in den PC vornimmt, ist Computerhacking Gesetzliche Regelungen in Bezug auf das Computerhacking Strafbar wird der Einbruch in ein fremdes Computersystem jedoch dann, wenn der Hacker Einsicht in Daten nimmt, die in diesem Computersystem elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden (§ 202 a Abs. 2 StGB). Diese Strafbarkeit der Einsichtnahme in Daten, ohne eine weitere Verwendung dieser, ohne jegliche Gewinnerzielungs- oder Schädigungsabsicht und ohne eine Weitergabe der erfahrenen Daten an Dritte, wird durch das "sich Verschaffen von Daten für die eigene Person" beschrieben (§ 202 a Abs. 1 StGB). Dieses "sich Verschaffen" von Daten geschieht nämlich nach Auffassung der Juristen bereits mit der akustischen oder visuellen Wahrnehmung von Informationen.vgl. Schmitz (1990), S. 100 Dabei wird auch die inhaltliche Kenntnisnahme nicht verlangt. Selbst wenn der Täter den Sinn, Inhalt oder Wert der erfahrenen Daten nicht begreift, ist die Handlung demnach als strafbar anzusehen. Ein Unterschied wird jedoch in Bezug auf verschlüsselte Daten gemacht. Wurden diese optisch oder akustisch wahrgenommen, ohne dass der Täter eine Möglichkeit der Entschlüsselung besitzt, kann nicht von einem "sich Verschaffen von Daten" gesprochen werden und es läge somit auch kein Tatbestand nach § 202 a StGB vor.vgl. Schmitz (1990), S. 100 Eine Strafbarkeit nach § 202 a StGB kommt außerdem nur in Betracht, wenn die Daten nicht für den Täter bestimmt sind und gegen einen fremden Zugriff besonders gesichert sind (§ 202 a Abs. 1 StGB). Diese Regelungen bieten ausreichend Schutz vor dem Hacking mit einer anschließenden Einsichtnahme in Daten. Durch eine bloße Überwindung der Sicherheitssperre, ohne eine Einsichtnahme oder die Veränderung der dort vorhandenen Daten, wird noch niemandem Schaden zugefügt. Der Täter könnte in einem solchen Fall sogar schlimmeres verhindern, indem er die betreffenden Stellen über diese Möglichkeit des Einbruchs informiert. In den meisten Fällen würde der Täter aber wahrscheinlich doch Einsicht in die Daten nehmen, obwohl er keinen Schaden anrichten möchte. Diese Einsichtnahme stellt jedoch bereits eine Verletzung der Interessen des Datenbesitzers dar, der die Daten gegen einen fremden Zugriff gesichert hat, um ein Geheimnis zu schützen. Auch wenn das Wissen des Täters später nicht gegen den Besitzer verwendet wird, ist es deshalb richtig, diese Handlung unter Strafe zu stellen. Das ist genau der Punkt ! FSD verschafft sich ohne Wissen des Nutzers, Zugang zu den entsprechendem Daten auf dem PC. Es würde durchaus genügen, die Lizenz zu Validieren, bzw auf Gültigkeit zu überprfen. Ich kann mich nur wiederholen Finger weg von FSD Ich habe über meinen Anwalt Anzeige gegen FSD erstattet mehr in Kürze Mike |
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#56 | |
Veteran
![]() Registriert seit: 12.12.2003
Beiträge: 466
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![]() Zitat:
Das Lesen von Daten, die der "Täter" selbst erzeugt hat (egal ob Dateien oder Registry-Einträge) erfüllt meiner Meinung nach nicht diesen Tatbestand. Ich möchte aber betonen, dass ich keinesfalls mit FSD sympathisiere. Grüße Thomas |
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#57 | |
bitte Mailadresse prüfen!
Registriert seit: 16.08.2005
Beiträge: 1.270
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![]() Zitat:
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#58 | |
Veteran
![]() Registriert seit: 15.03.2005
Beiträge: 347
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![]() Zitat:
Eigentlich sollte das jeder geprellte FSD-Kunde machen, denn hier geht es um beachtliche Summen. Bin sehr gespannt, was draus wird. Auch im Sinne einer paranoiafreien Paywareszene. ![]()
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Gruß, Stephan |
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#59 | |
Hero
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![]() Zitat:
Juckt die das überhaupt?
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Philipp (Online auf IVAO als LH3430) aus dem Urlaub zurück. ATC: Lufthansa 1123 proceed direct ARMUT LH1123: Oh no, can we have another waypoint? PS: Ist euch mal aufgefallen, dass es bei Stuttgart die Waypoints VATER und UNSER gibt? <HIER--->>> Bauanleitung zur Verbesserung der Robustheit der CHPro USB-Ruderpedale <<<---Hier> |
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#60 |
Elite
![]() Registriert seit: 10.09.2004
Alter: 49
Beiträge: 1.214
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![]() Wie schon gesagt kauft nie bei FSD, nicht mal die CD-Versionen. Habe auch den Porter und ich bekomme ihn nicht mehr inst. wegen FSD.
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