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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme. |
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#1 |
Inventar
![]() Registriert seit: 22.10.2000
Alter: 41
Beiträge: 5.552
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![]() Folgende Frage:
Ich hab seit ~November 2004 meine Asus AX800XT PCI-E Grafikkarte. Die halt folgende Geschichte: Kurz nach dem Kauf beim Ditech war sie defekt und wurde anstandlos von Ditech getauscht. Im Sommer/Herbst 2005 bemerkte ich, dass der Lüfter nicht funktioniert und brachte sie wieder zum Ditech, der sie an Asus schickte. (Asus Grafikkarten haben 3 Jahre Garantie) Nach langer Warterei bekomm ich die Karte repariert zurück. Dieses Jahr im März die gleiche Geschichte, Lüfter geht schon wieder nicht, bringe sie wieder zum Ditech und der schickt sie an Asus. Diese Woche habe ich eine Austauschkarte von Asus erhalten - also eine neue. ![]() Wie sieht das jetzt mit der Garantiezeit aus? Bleibt die wie gehabt bis November 2007 erhalten, oder hat die neue Karte wieder die vollen 3 Jahre Garantie? Ich sag schon mal danke für eure Infos, lg renew |
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#2 |
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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![]() die garantiezeit beginnt meist mit produktionsdatum zu laufen. Die rechnung brauchst nur wenn das produktionsdatum länger als die garantiezeit zurückliegt und du beweisen musst dass du die ware erst kürzer besitzt.
Somit würde ich sagen du hast wieder 3 jahre, ausser ASUS war schlau genug irgendwo zu vermerken das diese karte bereits getauscht wurde, was im edv zeitalter ja durchaus denkbar wäre. Ruf einfach an und frag wie lange du noch garantie hast oder vielleicht gibts eh eine online garantieabfrage.
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Greetings LouCypher |
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#3 |
Inventar
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![]() Ja, Garantie gilt dann für das Neu-Gerät wiederum 3 Jahre, wenns: a) nicht ausgeschlossen wird, das die Garantiezeit nicht übertragen wird, also das dein neues Gerät Grundlage des Kaufdatums hat...
und b) Aussage trifft zumindestens für D zu.... Generell gilt: auch das Austauschgerät ist ein Neu-Gerät, das die gleichen technischen Anforderungen, nämlich mindestens 3 Jahre ohne Makel überdauern sollte, besitzen sollte...deshalb gilt in dem Fall eine erneute 3 jährige Garantie....dieses aber bitte beim Hersteller selbst in den Vertragsbedingungen nachlesen und gegebenenfalls die erneute Garantiezeit schriftlich bestätigen lassen....
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Emulate everything... |
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#4 |
Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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![]() Die Garantie gilt 3 Jahre ab Kaufdatum, wurscht, wie oft die Karte in der Zwischenzeit getauscht wurde.
Wenn du die Karte nach den 3 Jahren reparieren lässt, dann gilt die normale Gewährleistung auf den reparierten Teil (zB den Lüfter).
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Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
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#5 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 22.10.2000
Alter: 41
Beiträge: 5.552
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![]() Zitat:
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#6 |
Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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![]() Aber nicht das Kaufdatum...
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Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
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#7 |
Inventar
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![]() Und das ist die Frage:
Meine Freundin arbeitet beim Anwalt und sagte mir: Wenn der Hersteller ein Neu-Gerät herausgibt, so ist dieser verpflichtet darauf eine gesetzliche Gewährleistung zu geben.... wenn das Neugerät ein Austauschgerät ist, weil eine Reparatur nicht möglich wäre, so müsste der Hersteller eben auf dieses Neugerät die gesetzliche Gewährleistung geben: Szenario: Ich kaufe eine Festplatte, 4, meinetwegen 6 Wochen vor Ablauf der Gewährleistungsansprüche zerbricht diese, ich bekomme eine Neue ausgehändigt.... Nun zerbricht diese Ebenso, aber schon nach 2 Monaten, hab ich dann keinen Anspruch mehr?? Schliesslich hab ich ein Neugerät erhalten, auf das ich Anspruch von mindestens 2 Jahre funktionierender Elektrotechnik habe... Steht übrigens auch auf jeder Ebay-Auktion, auf neuware gibts 2 Jahre Gewähr, auf gebrauchte 1 Jahr. Ich denke, es ist wichtig, beim Händler den Tausch quittieren zu lassen, und diesen dann bei der Gesetzlichen Gewährleistung anzuhalten.
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