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Hardware-Probleme Rat & Tat bei konkreten Hardware- und Treiberproblemen |
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#1 |
Senior Member
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Beiträge: 127
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![]() Tag!
Wenn ich mir ein Toshiba-Notebook vom Mediamarkt kaufe. Wär ist dann während der Garantiezeit zuständig zu entscheiden, ob eine Gutschrift oder ein Austausch erfolgt?? Toshiba oder der Mediamarkt?? Weil die beiden schieben sich gegenseitig den schwarzen peter zu! mfg splinter
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Shit happens! Sony Vaio FS-415S 1.7GHz, 1GB RAM, 100GB HDD, Geforce6400 TurboCache |
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#2 |
Inventar
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![]() Der Kaufvertrag ist ja zwischen MM und dir zustande gekommen.
Die Entscheidung Gutschrift/Wandlung/Geld zurück liegt daher eigentlich beim MM. Dieser kann nun entscheiden wie er das Problem löst. Also entweder den Schaden innerhalb einer "angemessenen" Frist beheben, sich für eine Gutschein bzw. für Geld zurück entscheiden. Weiters hängt es davon ab ob du noch in der Garantiezeit (1/2 Jahr) oder schon in Gewährleistungszeit (1 1/2Jahre nach der Garantiezeit)bist. Oder du hast einen speziellen Supportvertrag mit Toshiba. Dann musst da mal reinlesen. Grundsätzlich bist als Käufer mit der neuen EU-Gewährleistungsregelung der Depp. Früher hattest 1 Jahr Garantie, jetzt für gewöhnlich nur noch 1/2 Jahr. Mit der anschließenden 1,5jährigen Gewährleistung musst du dem Verkäufer nachweisen dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Weitere Infos gibts u. a. hier: http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-2340.html Such auch mal im Forum - das Thema wurde hier schon mehrmals ausführlich diskutiert. |
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#3 |
Senior Member
![]() Registriert seit: 02.01.2005
Beiträge: 127
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![]() Hab jetzt mal bei konsument.at gepostet. die redaktion meint, dass der händler zuständig ist.
jetzt wart ich mal ab was bei der derzeitigen reparatur rauskommt. werd dann beim abholen, den servictypen direkt darauf ansprechen. mfg splinter
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#4 |
Inventar
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![]() High splinter_t21,
vielleicht kannst noch das eigentliche Problem und eventuell den Verlauf dazu posten. Wäre sicherlich auch für andere Forumteilnehmer interessant und hilfreich. |
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#5 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023
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![]() Zitat:
Garantie ist eine vom Hersteller, Importeur, Händler etc freiwillig zugestandene Leistung Gewährleistungspflichtig hingegen ist der Händler, wobei insgesamt 24 Monate Gewährleistungspflicht besteht. In den ersten 6 Monaten ist es so geregelt das der Händler dem Kunden nachweisen muss das ein Mangel bereits nicht beim Kauf bestanden hat, von Monat 7 bis 24 muss dies der Kunde dem Händler nachweisen das der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Für gewöhnlich sollten dem Händler 2 Reparaturversuche zugestanden werden, besteht der Mangel weiterhin, entweder Wertminderung(bei leichtem Mangel) oder Geld zurück. |
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#6 |
Gesperrt
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![]() wenn du nicht angibst, wie lange du das gerät seit dem kauf schon hast, kann man schwer helfen.
und wenn du keine details angibst, ist es noch schwerer. weil so schwammige, nichtssagende aussagen wie "schieben sich den schwarzen peter zu" helfen genau gar nix. wo war das problem ? was ist passiert ? was erwartest du ? was haben dir die beiden gesagt ? ich meine, du wirst doch auch nicht verlangen, daß du jedesmal ein neues auto bekommst, nur weil z.b. innerhalb der ersten 6 monate die glühlampe kaputt wird. du verstehst was ich meine ? es hängt alles vom gerät und von der art des fehlers ab. bei einem dvd-brenner oder einer festplatte ist natürlich ein sofort-austausch innerhalb der ersten 6 monate angemessen. bei einem notebook selbstverständlich nicht. und selbstverständlich kann dir der media-markt das notebook selbst nicht reparieren. ich würde es wohl so machen: innerhalb der ersten 6 monate muss auf jeden fall der media-markt die abwicklung für dich übernehmen. WICHTIG: es dürfen für dich KEINERLEI KOSTEN enstehen ! die gesetzliche gewährleistung ist, wie schon der name sagt, GESETZLICH geregelt. da hat der mediamarkt genau gar nichts zu bestimmen. nach den 6 monaten, oder wenn die abwicklung über toshiba für dich sowieso bequemer ist, würde ich die hersteller-garantie in anspruch nehmen. das ist, wie schon gepostet, eine freiwillige leistung des herstellers. du musst dich also wohl oder übel an die regeln des herstellers halten. wenn du das nicht willst, bleibt dir leider nur die gesetzliche gewähleistung beim mm. nochmals: gesetzliche gewährleistung kriegst immer beim händler wo du gekauft hast. es dürfen keinerlei kosten für den kunden enstehen. ist nur innerhalb der ersten 6 monate sicher. den rest der 2 jahre kannst nur in anspruch nehmen, wenn du beweisen kannst, daß der fehler schon beim kauf vorhanden war. (oder wenn der mm kulant ist). garantie kriegst immer beim hersteller. du musst dich nach deren bestimmungen richten. es können durchaus auch kosten für den kunden enstehen. es können selbstverständlich auch fehler oder teile von der garantie ausgenommen sein. alles klar ? wenn nicht, frag einfach. |
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