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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Jr. Member
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Beiträge: 46
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hallo!
ich habe ein headset, welches knapp 2 jahre alt ist und sich nicht mehr einschalten lässt! die firma di-tech will nun ein gerichtliches gutachten wegen beweispflicht (gerät bei kauf defekt...), ansonsten hab ich 0 chance auf ein neues gerät! wird bei allen firmen so "heiss" gegessen und was kann ich als kunde dagegen machen? |
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#2 |
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Master
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Hatte wir nicht vor kurzen nen ähnlichen post wo die oben genannte Firma angeblich ne alte Festplatte verkaufte ?
Also entweder läuft gegen die Firma grad ne hetz kampagne oder da ist wirklich etwas falsch gewickelt in deren Firmen Politik. Aber anderer seits was willst von nen Headset das 2J alt ist da kann das schon mal passieren das heissts einfach neues kaufen und die sache hat sich erledigt !!! Kostet ja schlesslich nicht die welt !!! |
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#3 |
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Jr. Member
![]() Registriert seit: 17.12.2003
Beiträge: 46
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hm mag sein, aber es geht hier ums prinzip! sie umgehen die gesetztlich verpflichtete gewährleistung indem sie einen versuch bereits im keim ersticken lassen! das nenn ich nicht kundenservice!
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#4 |
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Inventar
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Ja, Gewährleistung dreht sich nach 6 Monaten die Beweislast um. Sprich Du must beweisen dass der Defekt schon bei Kauf bestand.
Und irgendwie versteh ich daher Deine Aufregung nicht. Ditech machts so wie es der Gesetzgeber vorsieht und bei einem paar Euro Headset würde ich mich nicht mal trauen auf Kulanz zu pochen.
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-- http://www.cargal.org GnuPG-key-ID: 0xB479D3C4 \"Dumm ist der der Dummes tut\" -Forrest Gump Jabber-ID:moose[AT]cargal[DOT]org |
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#5 |
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big poppa pump
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Das sieht man mal wieder, das ein Konsument nicht informiert ist
Außerdem warum schreibst du das net dort rein -> forum.geizhals.at Dort sind die ganzen EXPERTEN daheim! ![]() |
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#6 |
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Hero
![]() Registriert seit: 16.08.1999
Beiträge: 894
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Fazit: Gewährleistung ist nicht gleich Garantie. Diese Erfahrung muss wohl jedeR Kunde/Kundin einmal im Leben machen um es zu begreifen
Beim Kauf immer auf möglichst lange Garantiezeit achten. |
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#7 |
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Super-Moderator
![]() Registriert seit: 29.08.1999
Ort: Wien 11
Beiträge: 7.598
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gewährleistung - garantie
2 vollig unterschiedliche dinge. garantie hast du nach 2 jahren wohl keine mehr, sonst würde ja umgetauscht. somit tritt gewährleistung in kraft und da hat man als kunde beweisplicht. sonst würde jeder am ende der gewährleistung zb. sein altes auto umtauschen ![]() |
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#8 |
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Jr. Member
![]() Registriert seit: 17.12.2003
Beiträge: 46
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mir ist der unterschied zwischen garantie und gewährleistung absolut bekannt (für alle, die hier grosse sprüche klopfen: die gewährleistung ist geregelt im abgb paragraph 922ff, falls kein gesetzeskodex vorliegt -> http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/)
trotzdem ist es m.w. so, dass idr. nicht so heiss gegessen wird. wer zahlt mir im fall der fälle den sachverständigen!? ich sehs schon als witz, dass man so mit dem kunden umgeht, auch wenn es sich nur um 40 oder 50 euro handelt! |
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#9 |
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Senior Member
![]() Registriert seit: 21.12.2001
Beiträge: 140
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@reddi
Nach Deiner Meinung müsste ja jeder immer wieder neue Teile im Pc haben,weil innerhalb von 2Jahren könnte sich jeder "bemühen" das ein Teil oder mehrere Teile kaputt gehen. esdd
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Zwei Halbwissende ersetzten nicht einen Alleswissenden! |
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#10 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 12.01.2002
Beiträge: 1.647
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angesehen davon hackeln bei ditech meiner meinung nach die unfreundlichsten verkäufer überhaupt.
egal was man sich kauft, man wird immer angschaut so auf die art " jo jo du dodl is schon guat....." is natürlich rein subjektiv..... |
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