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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 22.02.2006, 10:55   #1
Schwammkopf
Elite
 
Registriert seit: 19.12.2003
Alter: 45
Beiträge: 1.029


Standard Gewerbe anmelden

Hi

Hat wer Erfahrung mit Anbmeldung eines Gewerbes?
Was für kosten fallen an bei der Neuanmeldung und
mit welchen Laufkosten ist über das Jahr gesehen zu rechnen;

Wenn der Umsatz minimal ist, wir auch nichts versteuer oder
wie funkioniert das genau?

Online erfährt man da nix

danke
____________________________________
mfg
Schwammkopf
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Alt 22.02.2006, 10:59   #2
rev.antun
Inventar
 
Registriert seit: 02.04.2002
Alter: 61
Beiträge: 5.198

Mein Computer

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1.)kommt aufs gewerbe an
2.)glaub ich das du es auf deine arbeitnehmerveranlagung nehmen kannst wenn es kein "volltimegewerbe" ist
3.) und oder steuernummer holen gehen

IMHO so mal die ersten ideen dazu ...

angaben ohne gewähr
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Alt 22.02.2006, 11:52   #3
Oli
<< Gayliebt >>
 
Benutzerbild von Oli
 
Registriert seit: 27.06.2000
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Alter: 60
Beiträge: 5.267

Mein Computer

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Online gibts sehr wohl bei der WKO umfangreiche Infos:

http://portal.wko.at/wk/startseite_b...ID=534&DstID=0

Falls Du in den letzten 5 Jahren hiezu keine Jungunternehmerberatung bei der WKO in Anspruch genommen hast, dann bietet diese eine kostenlos an, wo genau diese Fragen - aber auch mehr - beantwortet werden.

Ciao Oliver
____________________________________
lg Oliver

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Alt 22.02.2006, 11:57   #4
jay_R
Inventar
 
Registriert seit: 20.11.2002
Beiträge: 3.081


Standard

hab selbst 2001 ein (handels- und dienstleistungs-)gewerbe angemeldet... einfach zur wko hingehen und beraten lassen.. die sagen dir alles was du brauchst (nachher noch gänge zu gewerbebehörde, finanzamt...)
____________________________________
MfG - jay_R
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Alt 22.02.2006, 13:25   #5
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
Benutzerbild von FearoftheDark
 
Registriert seit: 21.10.2003
Alter: 40
Beiträge: 773


Standard

hatte ich auch.

als neugründer kriegst ein eigenes formural.. anmeldung ist kostenlos.. du musst dich allerdings entscheiden ob du über einen gewissen jahresumsatz kommst oder nicht..

falls ja:

ob sichs lohnt die umsatzsteuer den kunden, usw in den rechnungen zu verrechnen, (solltest du das nicht machen und du kommst über das limit -> steuer nachzahlen.. ist ein heftiger batzen!..)

falls nein: umsatzsteuerfrei.. musst unter der grenze bleiben, dafür zahlst mehr oder weniger keine steuern.. das ganze geht über einige jahre.. (bin mir nicht sicher wieviele genau).. am besten ist einfach bei der WKO anfragen.. die erklären dir alles.. aja..

wennst dich anmeldest und du bei wem mitversichert bist (weiß ja jetzt nicht wie alt du bist), dann auf jedenfall dem finanzamt bescheid sagen -> andernfalls zahlst bei der svg versicherung.. und das kostet nicht wenig!.. (als selbstständiger zahlt mans ja selber)

mfg
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Alt 22.02.2006, 13:43   #6
pc.net
Aussteiger
 
Benutzerbild von pc.net
 
Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

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vorsicht! als gewerbetreibender gibt es nur sehr wenige ausnahmen von der sozialversicherung, dh. es muss jedenfalls eine anmeldung bei der SVgW erfolgen - ev. fällst aber auch in den Zuständigkeitsbereich der GKK.
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 22.02.2006, 14:33   #7
rev.antun
Inventar
 
Registriert seit: 02.04.2002
Alter: 61
Beiträge: 5.198

Mein Computer

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einen vorteil hast glaub ich wenn du schon wo eine fixe anstellung hst und das gewerbe nebenbei betreibst, aber erkundigen ist sicher der bessere weg
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Alt 22.02.2006, 14:53   #8
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
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Alter: 40
Beiträge: 773


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jep.. also auf jedenfall erkundigen dort

ich war auf jeden fall sozialversicherungsbefreit weil ich bei meinem vater mitversichert war, einen gewissen jarheshöchstumsatz nicht überschritt und das eigentl. als teilzeitjob betrieb.. wobei sich das erledigt hat..

solltest du dir das ganze nach 1-2 monaten anders überlegen und keinen profit gemacht haben, kannst rückwirkend den gewerbeschein auflösen ohne extrige kosten .. so war das bei mir.. also ich hatteabgesehen von unnötigem zeitaufwand und papierkram nichts davon.. aber wenigstens auch nichts zahlen müssen

mfg
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Alt 22.02.2006, 17:54   #9
zAPPEL
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Beiträge: 2.085

Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von FearoftheDark

falls nein: umsatzsteuerfrei.. musst unter der grenze bleiben, dafür zahlst mehr oder weniger keine steuern.. das ganze geht über einige jahre.. (bin mir nicht sicher wieviele genau).. am besten ist einfach bei der WKO anfragen.. die erklären dir alles.. aja..
Egal ob man Umsatzsteuer verlangt oder nicht man zahlt auf jeden Fall ganz normal Einkommenssteuern. Können auch schon ein paar 1000€ sein auch wenn man unter den 20.000€ bleibt unter denen man keine Umsatzsteuer verlangen muss.
(Wie das funktioniert mit Umsatzssteuer nachzahlen wenn man keine einhebt aber dann doch über die Grenze kommt weiß ich nicht) Beispielrechnung: Bei 13.000€ Umsatz zahlt man knappe 1000€ Einkommenssteuern.

Vorteil Umsatzsteuer: Man ist Vorsteuerabzugsberechtigt, ist vor allem gut wenn man Hauptsächlich für Unternehmen arbeitet.

Vorteil keine UST: Wenn man unter den 20k€ Umsatz bleibt und hauptsächlich für Privatpersonen arbeitet ist das günstiger da diese Personen nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind.

P.S. habe in einer Woche einen Termin bei der WKO weil ich mich selbstständig machen will, kann dann ja berichten
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„Das menschliche Gehirn ist eine großartige Sache.
Es funktioniert vom Moment der Geburt an – bis zu
dem Zeitpunkt, wo du aufstehst, um eine Rede zu halten.“ Mark Twain

"Windle shook his head sadly. Four exclamation marks, the sure sign of an insane mind" Reaper Man, Terry Pratchett
zAPPEL ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2006, 18:26   #10
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
Benutzerbild von FearoftheDark
 
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jaja.. sorry.. das sowieso..

nur wennst nicht übers limit kommst, musst eben nicht mit vorsteuer, umsatzstuer (aufrechnen und an finanzamt überweisen)beschäftigen
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