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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 05.12.2005, 17:17   #1
Oli
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Ausrufezeichen Aktuelles Urteil (DE) - Heise haftet für Forenbeiträge

Wie heise.de berichtet, wurde in einem Urteil bestätigt, dass es Heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören.

Dies erfordert nun, das Heise als Forenbetreiber permament alle Beiträge checkt, ob verbotene Beiträge, insbesonders o. a. Fall, publiziert werden.

Volltext hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982

Kommt ja eine Menge arbeit auf Forenbetreiber zu, wenn dies Schule macht - wie sieht da eigentlich in Österreich die Gesetzeslage aus?

Ciao Oliver
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Alt 05.12.2005, 17:30   #2
maxb
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Naja, kuriose Gerichtsurteile gibt es immer wieder. Würde ich jetzt nicht überbewerten.
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Alt 06.12.2005, 10:30   #3
abcxyz
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hmmm....da sehe ich schon die ganzen Microsoft Anwälte in den Startlöchern stehen, wegen Rufschädigung durch Forenmitgliedern durch unbeliebte Wahrheit...hmhm
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Alt 06.12.2005, 10:47   #4
abcxyz
Veteran
 
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Beiträge: 372


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vertan sprach der hahn und stieg von der gans...
Hab eben gelesen dass dieses heise ab nun, zu wichtigen kritischen Beiträgen keine Forendiskussionen mehr zulassen können.

Einfach Zensur eben. Weiß nicht, ob mich interessiert von wem der "Richter" geschmiert oder bedroht wurde.
-.-
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Alt 06.12.2005, 10:53   #5
Don Manuel
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Auweh,
man stelle sich vor,
was Gericom und Medion gegen uns unternähmen,
stützte sie ein derartiges Urteil
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Alt 06.12.2005, 14:32   #6
christian1701
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Die Spione sind ja eh schon unter uns ;-)
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Alt 06.12.2005, 14:45   #7
maxb
Großmeister
 
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Genau, noch ein schlechtes Wort über einen gewissen Mobilfunkbetreiber und schon hagelt es Schadenersatzforderungen
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Alt 06.12.2005, 19:13   #8
Guru
 
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Nur keine Panik... erstens ist das eine Einstweilige Verfügung, gegen die ganz normale Rechtsmittel bestehen. Und wie Guru den Heise-Verlag kennt, dauert das ziemlich lang bis in die obersten Instanzen.
Obendrein widerspricht diese Verfügung einer EU-Richtlinie, also wirds dann auch beim EuGH landen.
Reden wir in 3 bis 4 Jahren weiter..

Guru
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Alt 06.12.2005, 19:41   #9
Jack Ryan
Inventar
 
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Beiträge: 1.719


Jack Ryan eine Nachricht über ICQ schicken
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Zitat:
Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören.
IMHO muß man das ganze etwas differenzierter betrachten:

Offenbar wurde hier zu einer Straftat aufgerufen, daher finde ich es schon OK, wenn man den Forumsbetreiber in die Pflicht nimmt, dies nach Möglichkeit zu unterbinden. Das hat IMHO nichts mit Zensur oder so zu tun.

Die andere Seite ist: Wieviel Kontrolle ist möglich und zumutbar?
Hier hat das Gericht für meinen Begriff übers Ziel hinausgeschossen.

Zitat:
Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".
Tja, und da haben wir das nächste Problem:
Wenn ich mich richtig erinnere, ist dieser Anwalt schon mal aufgefallen - wegen zumindest fragwürdiger Abmahnpraktiken...
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Alt 07.12.2005, 00:11   #10
Guru
 
Registriert seit: 01.01.1980
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Zitat:
Original geschrieben von maxb
Genau, noch ein schlechtes Wort über einen gewissen Mobilfunkbetreiber und schon hagelt es Schadenersatzforderungen
Wer das wohl sein könnte

Guru
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