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| Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme. |
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#11 |
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Administrator
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Wenn ich jetzt daraus einen hilfreichen Schluss hätte ziehen sollen, hab ich ihn wohl verpasst
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten. |
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#12 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 21.08.2003
Alter: 60
Beiträge: 1.823
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Ja, nämlich diesen dass ich auch nicht weiß ob bei deiner platte überhaupt eine herstellergarantie vorhanden ist, da wenn man google bemüht auf manchen seiten steht "keine hersteller garantie" und bei manchen eben was anderes.
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#13 |
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Administrator
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Hmm... schon klar, aber Tatsache ist dass die Festplatte mind. 2 Jahre nach Kauf getauscht wird, da die Festplatte aber vor 1,5 Jahren nur GEBAUT wurde, wird sich die Garantie wohl selbst erklären.
Nur weigert sich Toshiba irgendwas anzunehmen ohne Rechnung des Shops ![]() Gruß Jack
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#14 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 21.08.2003
Alter: 60
Beiträge: 1.823
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Nein, so klar ist dass nicht.
Wenn Toshiba keine Herstellergarantie auf diese Platte angeboten hat, dann ist der Händler dein Ansprechpartner in sachen Gewährleistung. Und auch nur im ersten halben Jahr ist es üblich dass ausgetauscht wird, danach müsstest du beweisen, dass der Fehler der zum Ausfall geführt hat schon bei Auslieferung der HD bestanden hat (was bei einer gebrauchten Platte unmöglich ist). Das wichtigste ist also zu eruieren ob es auf diese Platte überhaupt eine Herstellergarantie gab und wenn ja wie lang die bemessen ist. |
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#15 |
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Administrator
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Mind. 2, Max. 3 Jahre ab Kauftag.
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#16 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 21.08.2003
Alter: 60
Beiträge: 1.823
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Woher hast du dass? Ich hab nämlich auf der toshiba homepage keine angaben über die garantie gefunden.
Bezüglich der Rechnung ist es eigentlich bei allen Garantiefällen die ich bis jetzt hatte notwendig gewesen, die rechnung vorzuzeigen, oder bei geräten die im ausland eingekauft wurden die ausgefüllte internationale garantie karte. Man kann jetzt natürlich sagen wenn die hd im dezember 03 gebaut wurde und zwei jahre herstellergarantie gewährt wurden, können die jetzt noch nicht vorbei sein und daher sollte eine rechnung nicht notwendig sein. Aber wenn die auf stur stellen und auf ihre garantiebedingungen hinweisen wo eben drinnsteht dass eine rechnung vorzuzeigen ist kannst nicht viel dagegen machen. |
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#17 |
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Administrator
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Haben tu ich das von den 4 Supporthotlines von Toshiba (eine davon war die Firma CES) die alle das Selbe sagen.
Langsam bin ich dabei mich damit abzufinden ![]()
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