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| News & Branchengeflüster aktuelle News von Lesern, sowie Tratsch und Insiderinformationen aus der Computerbranche |
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#11 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631
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Warum denn ? Roaming national wird anders genannt. Wenn ich das Wort Roaming benutze steht es vornehmlich und hauptsächlich und überwiegend für ein Auslandsgespräch.
Da wird nur das Telefonieren aus dem Inland ins Ausland zugefügt, das nationale Zusammenschalten hat seit jeher Terminierungsentgelt geheissen. Solche Umstände, wie ich sie beschreibe, gibt es nun einmal. Da braucht man nicht auf Entgeisterung machen Noch nie von der Währung Dollar gehört ? Welcher ist denn bitte gemeint ? Normalerweise der US Dollar, selbiges beim Begriff Roaming.Der Begriff ist zwar weiter gefasst - der spezielle Fall ist ein Unterbegriff - er (das Roaming, der Begriff des Roamings) wird aber im allgemeinen als Auslandsgesprächkostenausgleich verstanden, wohlwissend daß es auch andere Fremdnetzverschaltungen gibt, national mobil usw. Was ist daran so schwer zu verstehen ? Es gibt eben Begriffsvariationen, wo eine Definition der Hauptbegriff ist. Das trifft - wie eben anhand eines Beispiels verglichen - auch auf den Begriff Roaming zu. |
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#12 | |
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gesperrt
Registriert seit: 19.03.2005
Beiträge: 321
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Zitat:
falsch! 3 verwendet nur das netz von A1,aber du zahlst deswegen keine anderen gebühren. beim roamen kommen 2 gebühren auf dich zu,die eigene u. dann die zusätzlich aus dem fremdnetz. |
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#13 |
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Master
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Beiträge: 562
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man spricht von roaming wenn man sich mit der sim in ein fremdes netz einbucht und dieses mitbenützt.
im falle von 3 bucht sich ja die 3 sim in das a1 netz ein und benutzt so dieses mit. welche gebühren da auf einen zukommen hat damit gar nichts zu tun. @kikakater bei dir hat sich der begriff "roaming" vom ferngespräch zu terminierungsentgelt gewandelt. ein terminierungsentgelt ist keine zusammenschaltung sondern eine gebühr welche entrichtet werden muß.
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--Gruß an die Welle!-- |
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#14 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631
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Terminierungsentgelt = nationales Roaming
Das Zusammenschalten wird einander vergebührt, das sind "Zusammenschaltkosten" oder "das Terminierungsentgelt". Roaming - hauptsächlich - ist aber ein Begriff für ein wie immer auch geartetes Kostentragen einer ausländischen Netzbenützung durch den Kunden der SIM Karte, die er in einem anderen Land als diesem involvierten ausländischen Netz "gelöst" - sprich vertraglich zu mieten begonnen - hat. Roaming im landläufigen Sinn = Tragen der Kosten für die Auslandsmobilnetznutzung durch eine inländisch abonnierte SIM Karte. |
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#15 | |
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Großmeister
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Zitat:
wenn es ohne zusätzlichen Schnickschnack wie nathlose Gesprächsübergabe funktionieren soll, genauso wie im Ausland. Ein Datenbankeintrag bei A1 erlaubt es 3 Kunden in bestimmten Gebieten sich in das A1 Netz einzubuchen, als wären es ausländische Roamer. |
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#16 | |
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Großmeister
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Zitat:
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#17 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631
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Zitat:
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#18 |
![]() ![]() Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570
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Nationales Roaming: Mitbenützung eines nationalen Mobilfunknetzes durch einen anderen (nationalen) virtuellen oder physischen Betreiber auf Vertragsbasis zwischen den Betreibern. Der Kunde des nationalen virtuellen oder physischen Netzbetreibers merkt höchstens im Leistungsumfang einen Unterschied.
Internationales Roaming: Mitbenützung eines nationalen Netzes durch einen Kunden eines nicht nationalen Betreibers auf Vertragsbasis zwischen den Betreibern. Der Kunde telefoniert auf Grund seines Vertrages mit seinem Netzbetreiber auch im Ausland, man unterscheidet aktives und passives Roaming. Terminierungsentgelt: Entgelt für die Nutzung eines Netzes, in das ein Gespräch (mit Ursprung aus einem anderen Netz) geleitet wird und dort an einen Nutzer dieses Netzes zugestellt wird. Für die Terminierung ist ein Terminierungsentgelt fällig, dass vertraglich zwischen den beiden Netzbetreibern vereinbart wurde. Guru |
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#19 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631
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Das Terminierungsentgelt unterliegt dann der Genehmigung der Telekom Control, nationales Roaming gibt es auch. Das war nicht mein Kenntnisstand, daß es eine Unterform gibt, die nationales Roaming ist.
Wie gesagt, in der Hauptsache ist der Begriff landläufig für vom Ausland aus geführte (ob jetzt als Anrufer = aktiv oder als Angerufener = passiv) Gespräche und Services gemeint. Meiner Meinung nach wandelt sich dieser Begriff, sodaß Roaming zusätzlich vom Heimatnetz ausgehende Auslandsgespräche (z.B. in ein ausländisches Handynetz) in Hinkunft bedeutet. Der Preis für das Benützen des Auslandsnetzes wird ja nicht von der Telekom Control genehmigt, sondern durch Verträge zwischen den Netzbetreibern festgelegt. Genau das habe ich immer gemeint. Nur weil es nicht öffentliches Bewußtsein ist oder als Terminierungsentgelt ins Ausland angesehen wird, ist es trotzdem - seit jeher eher und gänzlich - dem Begriff Roaming zuzuschlagen. |
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#20 | |
![]() ![]() Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570
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Zitat:
Die nationalen Mobilfunkbetreiber setzen ja auch nicht nur auf einen Auslandsanbieter oder nur auf eigene Leitungen ins Ausland, also können dies auch mündige Handybenutzer tun. Mit Roaming auf jeden Fall hat dies nichts zu tun. Guru |
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