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| News & Branchengeflüster aktuelle News von Lesern, sowie Tratsch und Insiderinformationen aus der Computerbranche |
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#11 |
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Aussteiger
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IMHO kann und darf der PC, der über einen internet-zugang verfügt, nicht ohne weiteres in die rundfunkgebühr einbezogen werden ...
per definition ist die rundfunkgebühr für empfangsgeräte zu entrichten, die über terrestrischen (bzw. kabelgebundenen bzw. mittlerweile satelliten-) empfang die öffentlich-rechtlichen sender empfangen können ... spätestens mit abschaltung der analogen ausstrahlung des orf (und einsatz der neuen technik DVB-T) werden aber alle analogen geräte ausgeschlossen und somit nicht mehr rundfunkgebührenpflichtig (warum ziert sich der orf wohl so mit der umstellung ) ...ein PC darf nur dann rundfunkgebührenpflichtig werden, wenn damit das orf-programm konsumiert werden kann - nachdem hier auch eine verschlüsselung stattfinden wird (müssen), wird dadurch auch der großteil der geräte nicht gebührenpflichtig werden ...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#12 |
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Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
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Um mit kikakaters Worten zu reden: Politiker müssen auch an Umsetzbarkeit denken, nicht an Diskussionsstrudlereien, die zu Pallawatsch (=mangelnde Plafondierung von Bezahlunwesen in ihrer Mehrzahl grammatikalisch) führen.
Sprich: Diskussionsstrudlereien wirds nicht geben, eher werden Gesetze geändert, damit ein Inkasso möglich wird.
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Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
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