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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
Elite
![]() Registriert seit: 17.10.2000
Alter: 42
Beiträge: 1.031
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![]() habe bis jetzt immer diese schönen brieferl mit dem erlagschein bekommen jedoch hab ich NOCH NIE einen eingezahlt ...
letzter brief war ca. vor 9mon. im postkastl mit über 200 € oder so ich wollte mich eigentlich abmelden gehen aber irgendwie hab ich keine zeit für die shice aber jetzt kommt nix mehr !? ![]() naja wurscht mich könnens kreuzweise |
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#2 |
Super-Moderator
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![]() ich hab vor kurzen einen netten brief von nem anwalt bekommen. entweder ich bezahle den fehlenden betrag nach, oder die diazöse st. pölten verklagt mich.
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#3 |
Aussteiger
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![]() wennst nix mit denen zu tun haben willst, solltest trotzdem austreten ... du wirst jedenfalls bis zum austritt nachzahlen ... die vergessen nix ...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#4 |
Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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![]() Alles, nur nicht abmelden.
Wichtig ist: bei der alle 10 Jahre auszufüllenden Haushaltsliste muss man unbedingt 'keine Religionsbekenntnis' angekreuzt gewesen sein, dann haben die auch keine Möglichkeit, von Dir was zu verlangen. Hast Du aber irgendwann irgend eine Zugehörigkeit angegeben, dann wird es schwierig werden, die offenen Beträge als nicht rechtens zu deklarieren. Hat zumindest bei meinem Bruder geklappt; irgendwann hat er einen Brief bekommen mit der Frage, bei welcher Religionsgemeinschaft er sei und er hat denen geantwortet: bei keiner! Seitdem hat er nix mehr gehört von denen..... ![]()
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#5 |
Supportschani
![]() Registriert seit: 30.07.2000
Beiträge: 3.466
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![]() Eins frag ich mich seit längerem:
Man wird von seinen Eltern getauft, wird volljährig, die Kirche beginnt Ansprüche zu stellen, jedoch gegenüber jemandem der mit ihnen nie einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat. Maximal mit den Eltern. Wie können sie nun das Geld einklagen, wenn der Betreffende ab dem Zeitpunkt seiner Volljährigkeit bzw. Rechtsmündigkeit nie wieder etwas bestätigt bzw. unterzeichnet hat ?
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»I just looked in the mirror Things aren't looking so good I'm looking California And feeling Minnesota« |
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#6 |
Elite
![]() Registriert seit: 17.10.2000
Alter: 42
Beiträge: 1.031
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![]() das frag ich mich auch !
ich hab mal gehört sobald man 1x zahlt gehört man zum "club" ![]() |
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#7 |
Inventar
![]() Registriert seit: 01.08.2001
Alter: 46
Beiträge: 1.508
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![]() Sicher ist es interessant, dass man Geld zahlen muss für einen "Verein", dem man vertraglich nicht angehört.
Doch im Falle der Kirchensteuer ist es etwas anders und es bleibt die Frage, ob es sich lohnt, dagegen juristische Mittel zu ergreifen oder - wenn man nicht bereit ist, den Beitrag zu leisten, einfach auszutreten. Ab dem 14. Lebensjahr kann man austreten. Normalerweise sind die Leute bei Kirchenbeitragsstellen sehr kooperativ und unbürokratisch und man kann den Preis gehörig drücken. Wer dazu nicht bereit ist, der soll schleunigst austreten. |
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#8 |
Elite
Registriert seit: 28.09.2000
Alter: 62
Beiträge: 1.457
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![]() Folgendes hab ich gehört aber ohne Gewähr:
1.) Es ist von Vorteil, wenn man NOCH NIE eingezahlt hat. 2.) Wenn man NUR getauft ist und nicht ERSTKOMMUNION bzw. FIRMUNG hat. Hat man den "VERTRAG" nicht akzeptiert. Bei der Taufe, haben das die Eltern für Dich entschieden. Am zweiten Punkt muss was dran sein, denn auf einen Kollegen trifft das zu. Hatte aber 3 Verhandlungen, wobei er in der dritten Recht bekommen hat (war vor 5 Jahren), hat seitdem (ist ausgetreten ohne Nachzahlung) nichts mehr von dem Verein gehört. Aber nochmals: Alles ohne Gewähr, dass das bei einem anderen auch so klappt. mfg:
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Unter den Blinden, ist der Einäugige König !!!!! |
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#9 |
Elite
Registriert seit: 28.09.2000
Alter: 62
Beiträge: 1.457
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![]() Folgendes hab ich gehört aber ohne Gewähr:
1.) Es ist von Vorteil, wenn man NOCH NIE eingezahlt hat. 2.) Wenn man NUR getauft ist und nicht ERSTKOMMUNION bzw. FIRMUNG hat. Hat man den "VERTRAG" nicht akzeptiert. Bei der Taufe, haben das die Eltern für Dich entschieden. Am zweiten Punkt muss was dran sein, denn auf einen Kollegen trifft das zu. Hatte aber 3 Verhandlungen, wobei er in der dritten Recht bekommen hat (war vor 5 Jahren), hat seitdem (ist ausgetreten ohne Nachzahlung) nichts mehr von dem Verein gehört. Aber nochmals: Alles ohne Gewähr, dass das bei einem anderen auch so klappt. mfg:
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Unter den Blinden, ist der Einäugige König !!!!! |
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#10 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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![]() Zitat:
Selbiges gilt, wenn man jemals auf einer Haushaltsliste geschrieben hat, dass man dieser Glaubensgemeinschaft angehört. Damit bekundet man ebenfalls öffentlich, Mitglied zu sein. Die Kirchen werden nämlich darüber informiert, wenn man es in der Liste angegeben hat. Gleiches gilt klarerweise auch, wenn man irgendwann einmal so einer Zahlungsaufforderung nachgekommen ist. Treffen die 3 Umstände nicht zu, dann ist es leicht. Denn da hat man ja willentlich nie sein Einverständnis bekundet, bei dem Verein zu sein - und ohne willentliche Einverständniserklärung haben die auch kein Recht, Geld zu fordern. Versuchen werden die es, aber gerichtlich kommen die nicht durch. Man kann natürlich auch mal dort anrufen und sagen, dass sie mit den Zahlungsaufforderungen Schluss machen sollen, dass man das als Belästigung empfindet usw. Und dass man auch gar nicht bei der Kirche sei!
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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