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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 07.04.2005, 14:56   #1
renew
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Standard Nach Anonymverfügung (die bezahlt wurde) - Lenkererhebung!?

Vielleicht kann mir das jemand erklären:

Ich bin hab wegen Falschparkens (Parken innerhalb der 5m Grenze einer Kreuzung) am 3.11.2004 eine Anonymverfügung bekommen die ich auch fristgerecht bezahlt hab.

Heute, 7.4.2005 bekommt meine Mutter (auf sie ist mein Auto angemeldet) einen RSB-Brief mit einer Lenkererhebung wer denn das Fahrzeug am 3.11.2004 dort abgestellt hat.

Kann mir das jemand erklären was das bitte soll? Seit wann kommt eine Lenkererhebung bei so einem schlimmen Delikt wie dem Falschparken (noch dazu, dass man dort wo ich gestanden bin nicht mal die Sicht behindert, aber das ist eine andere Geschichte....)

Bzw. eine noch bessere Frage ist, was man auf so einen Unfug antwortet - vielleicht wollens dem Verursacher (also mir) ja einen Blumenstrauß schicken.
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Alt 07.04.2005, 15:00   #2
J@ck
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Beiträge: 13.987

Mein Computer

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Merkwürdig schon aber was spricht dagegen einfach zu antworten?
Lag ein Erlagschein dabei?

Weil so eine Frage + RSB Brief passt irgendwie nicht zusammen...
____________________________________
Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
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Alt 07.04.2005, 15:01   #3
zed
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wie wärs mit nachfragen ob die zahlung eingegangen ist?
____________________________________
Best regards, ZeD

--
\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
--
\"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles)
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Alt 07.04.2005, 15:07   #4
renew
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Ja, ich (wir) werden eh drauf antworten. 1) müssen wir natürlich und 2) interessierts mich brennend was nachher kommt.

Erlagschein war keiner dabei (wär ja noch schöner - der Spaß hat eh schon 42€ gekostet)

@zed
Die Zahlung is sicher eingegangen. (zumindest geh ich davon aus) Denn die Frist war bis Anfang Jänner (od. so) und jetzt hamma April.
Oder vielleicht ists ein verspäteter Aprilscherz.

Hab gerade noch geschaut, hab noch alle Mitteilungen von damals inkl. einzahltem Erlagschein daheim.

Das einzige was ich fürchte, wenn wir das jetzt weg schicken, brauchens vielleicht wieder 6 Monate um zu schreiben was denn eigentlich haben wollen.
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Alt 07.04.2005, 15:19   #5
Satan_666
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Du kannst natürlich versuchen, die Sache im Vorfeld aufzuklären - ob es bei unserer Bürokratie gelingt....?


Der 'normale' Weg ist jener, dass man wahrheitsgemäß Auskunft gibt und die Anzeige abwartet. Kommt diese, wird dagegen Einspruch erhoben, falls die Anzeige das gleiche Delikt betrifft. Wichtig: die anzuwendenden Paragrafen müssen übereinstimmen. Es kann nämlich passieren, dass Du beispielsweise in einer Kurzparkzone (innerhalb des Gürtels) gestanden bist und die 42 Euro deswegen zahlen musstest, weil Du in der 5-Meter Zone gestanden bist. Die Anzeige jetzt bekommst Du aber deswegen, weil Du keinen Kurzparkschein im Auto hattest!


Klingt seltsam, ist aber so! In ATV+ habens vor einigen Wochen einen Fall gezeigt, wo jemand in einer Ladezone und gleichzeitig in einer Kurzparkzone gestanden ist. 1x hat er zahlen müssen wegen der Ladezone und 1x hat er zahlen müssen, weil der Parkschein abgelaufen war!


Ich hoffe, für Dich geht die Sache gut aus....
____________________________________
Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2005, 19:19   #6
Oli
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Mein Computer

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Na, die werden die Zahlung nicht zuordnen können.

Hast vielleicht mit Telebanking eingezahlt und keine "Kundendaten" in dem entsprechenden Feld angegeben?

Ciao Oliver
____________________________________
lg Oliver

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Alt 07.04.2005, 20:39   #7
MaZchen
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Beiträge: 179


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Du kannst natürlich versuchen mit dem Sachbearbeiter der auf der Lenkererhebung draufsteht Kontakt aufzunehmen. Falls das nichts bringt, solltest du auf jeden Fall auf die Lenkererhebung reagieren und diese beantworten. Sonst gibts eine Verwaltungsstrafe.

Mit der Lenkererhebung wird dann ein Verfahren eingeleitet wo du vorbringen kannst, dass du den Betrag fristgerecht eingezahlt hast.

Viel Glück!
MaZchen
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Alt 07.04.2005, 20:46   #8
renew
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Dank euch....

Ich glaub ich bin dem Braten schon auf der Spur und Oli hat dürfte recht haben.

Die können wahrscheinlich wirklich die Zahlung nicht zuordnen - eingezahlt wurde per Erlagschein, damit fällt Telebanking als Fehler weg.

Denn bei eine von den vielen Nummern, die auf der Lenkererhebung stehen, unterscheidet sich um eine Stelle von einer Nummer auf dem eingezahlten Erlagschein - evt. ist das ein Tippfehler gewesen.

Naja, jetzt bin ich auf alle Fälle schon bißchen schlauer.
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