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Programmierung Rat & Tat für Programmierer |
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#1 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 22.01.2001
Beiträge: 92
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![]() Hi Freunde...
Ich hab gerade ein Bewerbungsgespräch hinter mir, bei dem als Gehaltsbasis vom KV die Rede war... Nur weiß ich nicht wo ich diesen finde!! Habs schon bei der Arbeiterkammer probiert, bin mit deren Auskünfte aber nicht glücklich geworden... Kennt jemand nen Linnk? Oder hat jemand ungefähr die selbe Ausbildung? 5 Jahre HTBL EDVO, keine Berufserfahrung, Einstieg als C++ Programmierer... mfg Sigi |
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#2 |
Inventar
![]() Registriert seit: 13.06.2001
Beiträge: 1.830
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![]() Forumssuche: Kollektivvertrag
http://www.wcm.at/forum/showthread.p...llektivvertrag http://www.wcm.at/forum/showthread.p...llektivvertrag Jak
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Join the DNRC | Godwin\'s Law (thx@stona) Documentation is like sex: If it\'s good, it\'s very, very good. If it\'s bad, it\'s better than nothing. \"In theory, theory and practice are the same. In practice, they are not\" (Lawrence Berra) |
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#3 |
Veteran
![]() Registriert seit: 08.02.2001
Alter: 41
Beiträge: 320
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![]() Es kommt drauf an in welcher Branche das unternehmen tätig ist, glaub ich.
es gibt einen it-kollektivvertrag: http://www.interesse.at/Content.Node...n/itkv2004.pdf vielleicht fällst du ja unter diesen...
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Nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur. http://www.chili-it.at |
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#4 |
Veteran
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![]() hier musst bisl aufpassen!
ists zB ein handelsgewerbe fällst unter dieses gewerbe rein und wirst zB als kaufm. angestellter eingestellt! würd ich vorher noch mit der firma klären ![]()
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lg Chris |
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#5 |
Classic Car Driver
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![]() Vorsicht: Im übrigen gilt beim Angestelltenverhältnis immer der Kollektivvertrag jener Branche in denen der Arbeitgeber laut Firmeneintragung tätig ist!!!
Bin z.B. selber in einem Unternehmen als Softwareengineer tätig, habe aber einen KV für das metallverabeitende Gewerbe (da Firma dieses Gewerbe als Hauptgewerbe eingetragen hat, auch wenns aus historischen Gründen ist). Wenn ich da einen Gehalt auf dieser Kollektivvertragsbasis hätte wärs traurig ![]() Wie gesagt. Kollektivvertrag definiert das Mindestgehalt, was dir bei deiner Einstufung (die muß dir der Arbeitgeber ebenfalls nennen) zusteht. Drüber geht immer (und ist in vielen Fällen auch weit drüber), drunter wäre gesetzeswidrig. |
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#6 |
Gesperrt
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![]() Ich empfehle dir:
Frage einfach nach, welcher Kollektiv-Vertrag da gilt. Dann kannst dir bei der Arbeiterkammer genaue Details erfragen. Bzw. warum fragst nicht einfach die Firma, die dich anstellen will, wieviel in etwa das brutto und netto ausmachen würde ? Dann nimm den Job an, das Gehalt wird nicht überwältigend sein. Aber nach 2 Jahren Berufserfahrung würde ich dann versuchen, was besser bezahltes zu finden, denn dann verdienst du deutlich mehr. Die goldenen Zeiten der Edv-Gehälter sind heutzutage aber leider vorbei. Nur eine ordentliche Gehaltserhöhung oder ein besser bezahlter Job sollte dann aber schon drin sein, denn Kollektiv ist nicht wirklich viel. |
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#7 |
Inventar
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![]() http://www.gpa.at/kv/index.htm
Meine Meinung, wenn dir der Job zusagt, nimm ihn egal nach welchem KV du gezahlt wirst, denn gleich nach der Schule brauchst a.) Geld b.) Berufserfahrung und zum Drüberstreuen wird dir gleich ncoh was beigebracht pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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