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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 21.12.2004, 13:32   #1
jayjay
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Standard Zivi-Frage

hab mal gehört, dass es da eine bestimmung gibt, dass man mindestens 5 jahre nach der musterung eine zivi-stelle zugewiesen bekommen muss. ansonsten liegt eine gesetzesverletzung vor und man muss keinen zivi mehr leisten.

im google find ich dazu jetzt mal nichts

bei mir ist die musterung jetzt schon 6 jahre her, seit dort bin ich zivi-pflichtig. stelle hab ich nie eine zugewiesen bekommen obwohl ich damals nach der matura extra nachgefragt habe war keine stelle frei. aufschub hab ich auch nie erhalten...

weiss da wer was dazu?
____________________________________
"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

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Alt 21.12.2004, 13:54   #2
Stunned
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Standard

was ich weis können die dich bis 36 oder so, jederzeit einberufen !

oder sie haben auf dich vergessen !

Ruf an und frag wie es ausschaut und warum du noch nix bekommen hast , geht sicher dann ganz schnell
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Alt 21.12.2004, 13:58   #3
jayjay
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Standard

Zitat:
Original geschrieben von Stunned
was ich weis können die dich bis 36 oder so, jederzeit einberufen !
ja schon, aber das kann ja nicht sein, dass man da ewig warten muss um dann später eine stelle zu bekommen und dabei aus einem dienstverhältnis gerissen zu werden.
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Alt 21.12.2004, 14:00   #4
Theoden
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Standard Re: Zivi-Frage

Zitat:
Original geschrieben von jayjay
hab mal gehört, dass es da eine bestimmung gibt, dass man mindestens 5 jahre nach der musterung eine zivi-stelle zugewiesen bekommen muss. ansonsten liegt eine gesetzesverletzung vor und man muss keinen zivi mehr leisten.

im google find ich dazu jetzt mal nichts

bei mir ist die musterung jetzt schon 6 jahre her, seit dort bin ich zivi-pflichtig. stelle hab ich nie eine zugewiesen bekommen obwohl ich damals nach der matura extra nachgefragt habe war keine stelle frei. aufschub hab ich auch nie erhalten...

weiss da wer was dazu?
Gibt keine 5Jahres-Frist.
Sie können dich prinzipiell bis zum 35. Lebensjahr einfach so einberufen. Im Normallfall werden die Leute aber spätestens mit 28 Jahren geholt, ab diesem Zeitpunkt gilt auch keine laufende Ausbildung als Aufschubsgrund mehr.

Der Zuweisungsbescheid könnte einfach heute reinflattern und wäre rechtsgültig, du hättest keine Chance ausser das Land zu verlassen und/oder die Staatsbürgerschaft abzulegen.

Weiters wirst du wahrscheinlich auch 12Monate ableisten müssen, auch wenn du erst zu einem Zeitpunkt zugewiesen wirst, in dem der Zivi bereits verkürzt wurde.
Wird imho nur für Musterungen ab einem Stichdatum gelten.
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»I just looked in the mirror
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And feeling Minnesota«
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Alt 21.12.2004, 14:02   #5
Theoden
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Standard

Zitat:
Original geschrieben von jayjay
ja schon, aber das kann ja nicht sein, dass man da ewig warten muss um dann später eine stelle zu bekommen und dabei aus einem dienstverhältnis gerissen zu werden.
Doch, das kann und ist so.
Wer keine Ungewissheit will, kann sich jederzeit selbst um eine Stelle bewerben, die meldet dies dann einfach an die Zivildienstverwaltungs-gmbh, und bittet um eine Zuweisung zu einem bestimmten Turnus(Februar, Juni?, Oktober).

Natürlich ist es mit viel Jammern und Glück möglich eine laufende Zuweisung wieder rückgängig zu machen, aber dabei unterliegst du völlig der Gnade der Ziviverwaltung.

Das gilt natürlich nur solange die Ziviverwaltungs-gmbh noch läuft, also 1 Jahr...wurde ja für verfassungswidrig erklärt.
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Alt 21.12.2004, 14:08   #6
Stunned
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MEIN TIP:

schau dich um was es so an stellen gibt und such dir das beste raus !

die werden das dann schon biegen damit du dort anfängst


freund ist in eine behinderten WG gekommen ... NA GRÜSS GOTT

wünsch ich echt keinen
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Alt 21.12.2004, 14:11   #7
jayjay
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Standard Re: Re: Zivi-Frage

Zitat:
Original geschrieben von Theoden

Weiters wirst du wahrscheinlich auch 12Monate ableisten müssen, auch wenn du erst zu einem Zeitpunkt zugewiesen wirst, in dem der Zivi bereits verkürzt wurde.
Wird imho nur für Musterungen ab einem Stichdatum gelten.
das sollens mal probiern. dann habens aber eine verfassungsbeschwerde am hals

die 180euro gebühr ists mir sowieso wert mal drauflos zu klagen: wieso müssen untaugliche nichts machen? (widerspricht dem gleichheitsgrundsatz). kenne jemand der in der u21-nationalmannschaft spielt und untauglich ist
wieso muss khg nichts machen? (widerspricht ebenfalls dem gleicheitsgrundsatz).

wenn ich so drüber nachdenke könnt ich mich so dermassen aufregen
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Alt 21.12.2004, 14:15   #8
Lauda Air
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Ich versteh nicht, warum manche Leute nicht gleich einen Platz bekommen. Oder zumindest ein Jahr später.
Ich habe meine Matura gemacht und seit September 2004 bin ich bei der Bundespolizeidirektion Wien - Diensthundeabteilung, als Schülerlotse, Geländebetreuer, Computer-Guru, usw. (also Mädchen für alles...) beschäftigt.
Vielleicht hast dich einfach nicht darum gekümmert, dass du einen Platz bekommst!? Musst dich schon mal bei der Zivildienstverwaltungs GmbH melden. Auf der Homepage kannst du dich sogar für gewissen Posten vormerken lassen!
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LDA
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Alt 21.12.2004, 14:20   #9
Stunned
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Standard Re: Re: Re: Zivi-Frage

Zitat:
Original geschrieben von jayjay
das sollens mal probiern. dann habens aber eine verfassungsbeschwerde am hals

die 180euro gebühr ists mir sowieso wert mal drauflos zu klagen: wieso müssen untaugliche nichts machen? (widerspricht dem gleichheitsgrundsatz). kenne jemand der in der u21-nationalmannschaft spielt und untauglich ist
wieso muss khg nichts machen? (widerspricht ebenfalls dem gleicheitsgrundsatz).

wenn ich so drüber nachdenke könnt ich mich so dermassen aufregen
die verfassungsbeschwerde wird sie aber nicht kratzen du bist verpflichten als Ö staatsbrüger zivi oder bh zu leisten tust du das nicht kannst "hinter gitter" und ev. auch entmündigt werden ... kommst du zum antritts tag nicht holen sie dich (is aber glaub ich nur beim BH so)

und ab dem zeitpunkt wo du msuterung hast gibts glaub ich noch 6 monate schonfrisst ab diesen zeitpunkt MUSST du jederzeit damit rechnen einberufen zu werden (hast meistens eh noch 4 wochen oder länger zeit bis dienstantritt )

ich habe 2 jahre gekämpft untauglich zu sein also sag nicht die müssen nix tun ... hab ja glück gehabt das mich meine arbeitstelle freigstellt hat für 1 jahr ... sonst hätt ich trotz krankheit den zivi ableisten müssen und ev. körperliche schäden zugefügt ...
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Alt 21.12.2004, 14:20   #10
jayjay
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ich habe 2000 matura gemacht und mich damals intensiv um eine stelle gekümmert. leider gibts in vorarlberg ca. 1 stelle für 3 bewerber - damals wars noch krass, weil im jahr 2000 so ziemlich alles gekürzt wurde.
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