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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 19.10.2004, 13:58   #1
-=[n0t mY daY]=-
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Standard Frage wg. Ebay

tag.

hab im ebay was verkauft und jetzt vom kaeufer dieses mail bekommen, weiss aber nicht inwiefern ich dem ganzen trauen kann/soll - fuer was will der a rechnung ohne mwst? da is doch irgendwas faul?

Zitat:
sehr geehrter herr xxxxxxx!

ich darf sie bitten, mir eine rechnung ohne mehrwertsteuer zu stellen, damit
ich die ausgabe in meiner firma unterbringe. (ohne mwst halt, aber als
ausgbe)

nach erhalt der rechnung wird der betrag von ? 105,-- sofort von mir zur
anweisung gebracht.

vielen dank und

mit besten grüssen
XXXX
lg
tom
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Laß’ es zu, daß die Zeit sich um Dich kümmert
Hör mir zu, und mach es nicht noch schlimmer
Denn es gibt ’nen neuen Morgen
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Alt 19.10.2004, 14:14   #2
J@ck
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Wenn er ne Rechnung will dann will er auch (scheinbar) die Steuer abziehen, und um eine solche abzuziehen muss sie der Verkäufer einzahlen.
Ist doch so, oder?
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
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Alt 19.10.2004, 14:23   #3
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Zitat:
Original geschrieben von J@ck
Wenn er ne Rechnung will dann will er auch (scheinbar) die Steuer abziehen, und um eine solche abzuziehen muss sie der Verkäufer einzahlen.
Ist doch so, oder?
was heisst des auf deutsch? *g*
kenn mich da irgendwie nuesse aus, i bin nur edv techniker, ka buerokaufmann
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Alt 19.10.2004, 14:28   #4
rev.antun
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Mein Computer

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ich vermute das hängt mit den neuen regelung privat/gewerblich zusammen. wen du regelmässig in ebay etwas verkaufst, wirst du als gewerblicher "händler" angesehen. was forderungen von finanz und sozialversichrung etc. mit sich bringen kann.

würde hier vor ausstellen der rechnung umbedingt mit einem steuerberater oder juristen in verbindung setzten.

²J@ck: nein geht innerhalb der EU auch ohne, aber eben deshalb musst du als "privater" verkäufer ja aufpassen -> finanz!
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Alt 19.10.2004, 14:44   #5
Guru
 
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ALs Privatmann enthält Deine Rechnung immer Mehrwertsteuer, da Du ja diese beim Kauf des Artikels bereits bezahlt hast.

Da nun der Artikel (vermutlich) billiger war als beim Einkauf, erhältst Du also nur einen Teil der Mehrwertsteuer zurück, die Du beim Kauf bezahlt hast.

Du kannst Deinem Kunden bestätigen, dass es sich bei Deinem Verkaufspreis um einen Inklusivbetrag handelt, ohne dass Du Probleme mit dem Finanzamt bekommst.

Das Finanzamt erleidet keinen Nachteil, da Du ja bereits die MwSt auf den Kaufpreis entrichtet hast.

Der Käufer rechnet sich die Mehrwertsteuer aus dem Verkaufspreis aus und kann, wenn es sich um eine betriebliche Ausgabe handelt, diese als Vorsteuer geltend machen.

Voíla!

Guru
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Alt 19.10.2004, 14:49   #6
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von Guru
ALs Privatmann enthält Deine Rechnung immer Mehrwertsteuer, da Du ja diese beim Kauf des Artikels bereits bezahlt hast.

Da nun der Artikel (vermutlich) billiger war als beim Einkauf, erhältst Du also nur einen Teil der Mehrwertsteuer zurück, die Du beim Kauf bezahlt hast.

Du kannst Deinem Kunden bestätigen, dass es sich bei Deinem Verkaufspreis um einen Inklusivbetrag handelt, ohne dass Du Probleme mit dem Finanzamt bekommst.

Das Finanzamt erleidet keinen Nachteil, da Du ja bereits die MwSt auf den Kaufpreis entrichtet hast.

Der Käufer rechnet sich die Mehrwertsteuer aus dem Verkaufspreis aus und kann, wenn es sich um eine betriebliche Ausgabe handelt, diese als Vorsteuer geltend machen.

Voíla!

Guru


Zitat:
Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-
fuer was will der a rechnung ohne mwst?




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pssst

tanj


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Alt 19.10.2004, 14:58   #7
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Zitat:
Original geschrieben von Guru
ALs Privatmann enthält Deine Rechnung immer Mehrwertsteuer, da Du ja diese beim Kauf des Artikels bereits bezahlt hast.

Da nun der Artikel (vermutlich) billiger war als beim Einkauf, erhältst Du also nur einen Teil der Mehrwertsteuer zurück, die Du beim Kauf bezahlt hast.

Du kannst Deinem Kunden bestätigen, dass es sich bei Deinem Verkaufspreis um einen Inklusivbetrag handelt, ohne dass Du Probleme mit dem Finanzamt bekommst.

Das Finanzamt erleidet keinen Nachteil, da Du ja bereits die MwSt auf den Kaufpreis entrichtet hast.

Der Käufer rechnet sich die Mehrwertsteuer aus dem Verkaufspreis aus und kann, wenn es sich um eine betriebliche Ausgabe handelt, diese als Vorsteuer geltend machen.

Voíla!

Guru
naja ok soweit komm ich schon mit, aber wie soll ich ihm jetzt die rechnung ausstellen, wenn er sie ohne mwst haben will? beim ersteigerten artikel handelt es sich um ca. 80cd's.. ich hab keinen dau wie da der mwst satz drauf liegt noch wieviel das jetz is ohne mwst ?(

damn heut is net mein tag

danke jedenfalls schon mal!
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Alt 19.10.2004, 15:01   #8
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-
naja ok soweit komm ich schon mit, aber wie soll ich ihm jetzt die rechnung ausstellen, wenn er sie ohne mwst haben will? beim ersteigerten artikel handelt es sich um ca. 80cd's.. ich hab keinen dau wie da der mwst satz drauf liegt noch wieviel das jetz is ohne mwst ?(

damn heut is net mein tag

danke jedenfalls schon mal!

privat gibt es keine rechnung.
der hat eh die ebay-bestätigung über den preis, daraus kann er sich die mwst rausrechnen und passt.
ich denk der will dich nur hinhalten...


ausser du betätigst dich als powerseller mit sofortkauf
____________________________________
pssst

tanj


frazzz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2004, 15:06   #9
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Zitat:
Original geschrieben von frazzz
privat gibt es keine rechnung.
der hat eh die ebay-bestätigung über den preis, daraus kann er sich die mwst rausrechnen und passt.
ich denk der will dich nur hinhalten...


ausser du betätigst dich als powerseller mit sofortkauf
was soll ich ihm deiner meinung also zurueckschreiben? *g*
ohne das er gleich zornig wird und evtl. mir mein geld net ueberweist?

-> powerseller? ich bin neu beim ebay, hab erst einen artikel verkauft.. kenn mi daher a nu net so subba aus - n00b
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Alt 19.10.2004, 15:09   #10
frazzz
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Zitat:
Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-
was soll ich ihm deiner meinung also zurueckschreiben? *g*

das du ihm gerne eine bestätigung über den erhalt von 105.- für 80cd's schickst, sobald die kohle bei dir gelandet ist.
daraus kann er sich die mwst rausrechnen, wenn er mag.

gib auf keinenfall eine rechnung oder zahlungsbestätigung her, bevor du kohle in der hand hast!!!
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tanj


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