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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 | |
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Onklifiziert
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tag.
hab im ebay was verkauft und jetzt vom kaeufer dieses mail bekommen, weiss aber nicht inwiefern ich dem ganzen trauen kann/soll - fuer was will der a rechnung ohne mwst? da is doch irgendwas faul? Zitat:
tom
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Laß’ es zu, daß die Zeit sich um Dich kümmert Hör mir zu, und mach es nicht noch schlimmer Denn es gibt ’nen neuen Morgen ’nen neuen Tag, ein neues Jahr Der Schmerz hat Dich belogen Nichts ist für immer da... |
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#2 |
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Administrator
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Wenn er ne Rechnung will dann will er auch (scheinbar) die Steuer abziehen, und um eine solche abzuziehen muss sie der Verkäufer einzahlen.
Ist doch so, oder?
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten. |
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#3 | |
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Onklifiziert
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Zitat:
kenn mich da irgendwie nuesse aus, i bin nur edv techniker, ka buerokaufmann ![]()
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Laß’ es zu, daß die Zeit sich um Dich kümmert Hör mir zu, und mach es nicht noch schlimmer Denn es gibt ’nen neuen Morgen ’nen neuen Tag, ein neues Jahr Der Schmerz hat Dich belogen Nichts ist für immer da... |
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#4 |
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Inventar
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ich vermute das hängt mit den neuen regelung privat/gewerblich zusammen. wen du regelmässig in ebay etwas verkaufst, wirst du als gewerblicher "händler" angesehen. was forderungen von finanz und sozialversichrung etc. mit sich bringen kann.
würde hier vor ausstellen der rechnung umbedingt mit einem steuerberater oder juristen in verbindung setzten. ²J@ck: nein geht innerhalb der EU auch ohne, aber eben deshalb musst du als "privater" verkäufer ja aufpassen -> finanz! |
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#5 |
![]() ![]() Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570
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ALs Privatmann enthält Deine Rechnung immer Mehrwertsteuer, da Du ja diese beim Kauf des Artikels bereits bezahlt hast.
Da nun der Artikel (vermutlich) billiger war als beim Einkauf, erhältst Du also nur einen Teil der Mehrwertsteuer zurück, die Du beim Kauf bezahlt hast. Du kannst Deinem Kunden bestätigen, dass es sich bei Deinem Verkaufspreis um einen Inklusivbetrag handelt, ohne dass Du Probleme mit dem Finanzamt bekommst. Das Finanzamt erleidet keinen Nachteil, da Du ja bereits die MwSt auf den Kaufpreis entrichtet hast. Der Käufer rechnet sich die Mehrwertsteuer aus dem Verkaufspreis aus und kann, wenn es sich um eine betriebliche Ausgabe handelt, diese als Vorsteuer geltend machen. Voíla! Guru |
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#6 | ||
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Inventar
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Beiträge: 5.292
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Zitat:
Zitat:
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pssst tanj |
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#7 | |
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Onklifiziert
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Zitat:
damn heut is net mein tag ![]() danke jedenfalls schon mal!
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#8 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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Zitat:
privat gibt es keine rechnung. der hat eh die ebay-bestätigung über den preis, daraus kann er sich die mwst rausrechnen und passt. ich denk der will dich nur hinhalten... ausser du betätigst dich als powerseller mit sofortkauf
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pssst tanj |
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#9 | |
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Onklifiziert
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Zitat:
ohne das er gleich zornig wird und evtl. mir mein geld net ueberweist? -> powerseller? ich bin neu beim ebay, hab erst einen artikel verkauft.. kenn mi daher a nu net so subba aus - n00b ![]()
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#10 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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Zitat:
daraus kann er sich die mwst rausrechnen, wenn er mag. gib auf keinenfall eine rechnung oder zahlungsbestätigung her, bevor du kohle in der hand hast!!!
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pssst tanj |
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