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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 05.08.2004, 11:38   #1
Dane
Master
 
Registriert seit: 12.01.2002
Beiträge: 640


Standard sch**** öster. Justizsystem

Ich bin normal echt nicht jemand der sich nicht aufregt über irgendwelche Sachen, doch heute wurde der Bogen überspannt.

Ich lieg im Bett, es läutet an der Tür...rausgekrallt...an der Tür steht die nette Postbotin. gibt mir einen Brief des Gerichtes in die Hand (RSa). Darin steht das mein Vater mich klagt, weil ich volljährig bin, mit der Schule fertig und ein Einkommen habe und daher keinen Anspruch auf Unterhalt habe. Häääää??? Das wüsst ich auch gern....
weiters steht das ich in kürze meinen Präsensdienst ableisten werden und dabei kein anspruch auf unterhalt besteht.
1. Präsensdienst - ne bloß nicht (siehe Signatur)
2. ja klar den mach ich nebenbei neben der Schule.

Ganz zum schluss steht dann das URTEIL: das ich keinen Anspruch mehr auf unterhalt habe.

Kann man hier in österreich einem Richter irgendwas erzählen, ohne das man Beweise vorlegt, oder das der die Argumente prüft. Ich find das eine Frechheit....das nächste mal werd ich auch zu so nen habi gehn und ihm erzählen, mein Nachbar pisselt immmer in meinen Pool und ich möcht ihn verklagen. <- Geht sicher durch, obwohl ich in einem Wohnblock wohne und kein Pool habe.

Hat jemand ne Ahnung was ich jetzt machen soll, bis vor kurzem hat das ganz Zeug das jugendamt geregelt??

den es steht drauf, das ich die kosten des verfahrens an meine Vater zahlen muss, bei sonstiger exekution....

P.S: bin 18, besuche die HTL(im moment ferien) noch ein jahr...
Dane ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2004, 11:49   #2
wien2
Veteran
 
Registriert seit: 04.01.2002
Beiträge: 365


Standard

ich hoffe du oder deine mutter hat eine rechtschutzversicherung
=>anwalt übergeben
wenn nicht bietet, wenn ich mich nicht irre, die AK kostenlose unterstützung
wien2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2004, 11:50   #3
Dane
Master
 
Registriert seit: 12.01.2002
Beiträge: 640


Standard

Zitat:
Original geschrieben von wien2
ich hoffe du oder deine mutter hat eine rechtschutzversicherung
=>anwalt übergeben
wenn nicht bietet, wenn ich mich nicht irre, die AK kostenlose unterstützung
nö so ne versicherung gibs bei uns nicht....
Dane ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2004, 11:52   #4
eAnic
Inventar
 
Benutzerbild von eAnic
 
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Alter: 46
Beiträge: 2.135


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Warum dein Vater klagt, ist mir schleierhaft.
Soweit ich weiß, endet die Unterhaltspflicht eines geschiedenen Ehepartners für dessen Kind(er) automatisch mit der Großjährigkeit.
____________________________________
... back in business
eAnic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2004, 12:00   #5
J@ck
Administrator
 
Benutzerbild von J@ck
 
Registriert seit: 25.03.2001
Ort: Wien
Alter: 44
Beiträge: 13.987

Mein Computer

Standard

Umbedingt mit einem Anwalt oder der AK darüber reden, da sollten schon Profis ran -_-
____________________________________
Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
J@ck ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2004, 12:02   #6
Dane
Master
 
Registriert seit: 12.01.2002
Beiträge: 640


Standard

Zitat:
Original geschrieben von eAnic
....endet die Unterhaltspflicht eines geschiedenen Ehepartners für dessen Kind(er) automatisch mit der Großjährigkeit.
Das stimmt so aber nicht ganz, Unterhalt ist so lange zu leisten so lange "das Kind" in Ausbildung ist. Meine Schwester hat bis 26 unterhalt kassiert, weil sie studiert hat.
Dane ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2004, 12:04   #7
3of4
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Alter: 40
Beiträge: 1.429


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laut österreichischem gesetz kannst du sogar gerichtlich erstreiten, dass deine eltern bis zu ihrem ausbildungsniveau haushalten!
weiß allerdings nicht wo das genau drinsteht...
____________________________________
Resistantium est futilius
3of4 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2004, 12:06   #8
Dane
Master
 
Registriert seit: 12.01.2002
Beiträge: 640


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Ministerialrat Mailbomber
laut österreichischem gesetz kannst du sogar gerichtlich erstreiten, dass deine eltern bis zu ihrem ausbildungsniveau haushalten!
weiß allerdings nicht wo das genau drinsteht...
erklär mir das, das hab ich jetzt nicht ganz verstanden.....
Dane ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2004, 12:07   #9
miezekatze
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Registriert seit: 01.10.2002
Ort: Tulln
Alter: 41
Beiträge: 654


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das is richtig dane solang du studiert lehre machst oder schule ect. muss dein vater zahlen du kannst nur wenn du volljärhig bist unterschreibn das er nicht mehr zahlen MUSS aba das geht dann von DIR aus und nicht von deinem vater
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[size=1][color=indigo][font=century gothic]
What a beautiful day
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miezekatze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2004, 12:13   #10
3of4
Elite
 
Registriert seit: 14.11.1999
Alter: 40
Beiträge: 1.429


Standard

wenn dein vater Doktor ist muss er es dir ermöglichen auch einen Doktor zu machen.
wenn er lediglich Poly hat und Hilfsarbeiter ist muss er dir nur das Poly zahlen
(da gibts aber noch einen kompletten Ausnahmendschungel...)
____________________________________
Resistantium est futilius
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