Filmindustrie lässt "Raubkopierer im Knast Probesitzen"
"Content-Flatrate", was bei Filmen nicht geht, ist bei Musik recht und billig. Nämlich für einen monatlichen Betrag - durch das Downloadvolumen begrenzt - sich Musikdateien herunterladen zu können.
Bei den Filmen schaut die Sache anders aus, weil es den ISPs aufgrund der rechtlich anderen Situation wie auch vom Datenaufkommen möglich sein muß Verträge mit Filmverleihern abzuschliessen. Dadurch werden 50 GB an Transfervolumen für Filme an den Kunden vergeben, die Bewertung der Filme ist jedoch zu unterscheiden, deswegen ist eine Content-Flatrate nicht praktikabel. Dieses Vorgehen mit dem Vergeben von Transfervolumen verhindert IP Logging, DRM und allen anderen Unsinn. Es gibt keine Flatrate für den Inhalt, es kann nur eine Pauschalgebühr für ein Kontigent an Transfervolumen geben. Selbstverständlich kann man diese Filme aufnehmen, so wie man es jetzt mit einem Videorecorder macht.
Da dies der Filmindustrie konstante Einnahmen gewährt, ist das Ziel der Abgeltung der Künstler und Produzenten erreicht ohne die Konsumenten in irgendeiner Art und Weise einzuschränken.
Wie es sich für eine Privatkopie gehört, ist aufgenommenes Material nicht verkaufbar.
Besonders kommerziell wertvolle Filme, sind durch die Vertragspartner ausschließbar, was einer Handhabe gegen Schwarzkopierer entspricht, die sich durch Beweise und nicht durch Herumschnüffeln im allgemeinen manifestiert.