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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Veteran
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Beiträge: 385
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also, im geizhalsforum hab ich jemanden gefunden, der mir mein handy abkauft. da der jenige das handy dringend haben wollte hab ich es schon weggeschickt bevor ich das geld erhalten habe.
jetzt ist mittlerweile ein monat vergangen, geld hab ich bis jetzt noch immer keines bekommen. zuerst war er angeblich im krankenhaus, dann hat die bank das geld auf das falsche konto übewiesen, dann hat die bank nicht mehr gewusst wo das geld ist, ..usw. also, es liegt leider nahe das mich der herr betrogen hat. was für rechtsmöglichkeiten hab ich ? habt ihr ein paar tipps oder links für mich ? |
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#2 |
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Jr. Member
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bist du mit dem Typen einen Kaufvertrag eingegangen ( wie das zum Beispiel ist wenn du auf ebay was kaufst / verkaufst ) weil wenn du keine Beweise oder sonstiges dafür hast dass der Typ dir das Ding abkaufen wollte kannst du imho recht wenig anrichten
das war aber schon ziemlich leichtsinnig wenn ich das so am Rande anmerken darf.
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#3 |
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Veteran
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Beiträge: 385
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ich hab einen kaufvertrag, allerdings nur elektronisch. ich hab ein mail von ihm wo er schreibt das ich ihm das handy schicke und er mir dafür xx Euro überweist.
dann hab ich noch ein mail von ihm wo er schreibt das er das handy erhalten hat, von der post hab ich auch eine bestätigung, das das handy zugestellt wurde. und dann hab ich noch einige mails wo er mich vertröstet und immer neue ausreden präsentiert. |
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#4 |
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Jr. Member
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wenn du einen Kaufvertrag hast ist denke ich alles ok. Wenn du weiterhin kein Geld erhältst melds einfach bei Geizhals er ist bestimmt nicht der einzige der nicht zahlen will und die wissen bestimmt wie man mit den Leuten weiterverfährt.
bei ebay isses dann so das derjenige eine Mahnung bekommt, dann irgendwann gesperrt wird und dann wenn noch immmer nix passiert steht dann mal der Anwalt vor der Tür.
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#5 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 06.08.2000
Beiträge: 385
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hab gerade nachgeschaut, war doch nicht der geizhals, war bei der Ö3 geschenkebörse. und die haben dazu geschrieben das sie keine haftung übernehmen.
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#6 |
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Inventar
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Dann schick ihm eine Mahnung mit Setzung einer letzten Frist zur Begleichung des offenen Betrages (Bankverbindung ggf. nochmal reinschreiben) und drohe ihm, sollte das Geld nicht eintreffen, mit rechtlichen Schritten. Auch wenn's nur ein kleiner Betrag ist, lohnt es sich, den Typen zu klagen.
Einen Versandbeleg hast du doch?
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... back in business |
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#7 |
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Veteran
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Beiträge: 385
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ja, versandbeleg hab ich noch.
hab gerade ienmail von ihm bekommen, dass er es heute übwiesen hat. aber das hat er ja schon öfter behauptet. aber wenn am freitag nichts auf meinem konto ist werde ich ihm mal rechtliche schritte androhen. |
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#8 |
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<< Gayliebt >>
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Prüfe mal:
- Kaufvertrag = OK (lt. Deinen Angaben) - sind seine Daten OK (Adresse Namen?) Wenn beides OK, dann: Setze im eine letzte Frist. Drohe nicht nur mit einer Klage bezgl. Nichterfüllung des KV sondern auch mit einer Betrugsanzeige (dies ist ein Verstoß gegen das Strafgesetz). Hilft dies nichts, schau mal im Geizhals Forum, ob er dies bei anderen Fällen auch schon gemacht hat. Wenn ja, ist es zumindest ein Verdacht des Betrugs. Einfach Anzeige machen (Sachverhaltsdarstellung bei Staatsanwaltschaft oder Journaldienst Kripo). Bist Du der einzige, wirst Du nur den ausstehenden Betrag einklagen können, dazu reicht eine Eingabe an das zuständige Gericht. Evtl. vorher eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Problem ist in diesem Fall aber, wenn er zwar verurteilt wird, aber - kein Geld hat - unter 14 ist (nicht geschäftsfähig) Dann bleibst Du auf den Gerichtskosten auch noch sitzen. Ciao Oliver
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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#9 |
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Veteran
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Beiträge: 385
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danke für deine ausführliche antwort.
die adresse wird wohl korrekt sein, sonst hätte ja die post das packet nicht zustellen können. |
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#10 |
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Elite
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Beiträge: 1.271
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also ich würd in deinem fall einfach zur polizei gehen und das ganze anzeigen. dann muss sich der sta. drum kümmern.
im übrigen brauchst du keinen schriftlichen kaufvertrag, da ein "mündlicher" genauso zählen würde - wenn du emails hast ist das ganze ja sowieso kein problem. dsa mit haftungsausschluss der ö3-börse hat für dich ja keine auswirkungen, da du ja einen vertrag mit dem käufer und nicht mit ö3 eingegangen bist ... heisst lediglich, dass ö3 für die vermittlung nicht haftbar ist! bei der polizei werdens dich eh auch beraten ...
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte. |
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