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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Hallo!
Ich habe zwei Fragen an die Juristen unter euch, oder an die, die sich auskennen: 1. Ich bilde mir ein, einmal gelesen zu haben, dass, wenn man rezeptgebührenbefreit ist, man auch automatisch keinen Selbstbehalt für Brillen und Kontaktlinsen bezahlen muss. Kann das jemand bestätigen? 2. Was ist, wenn man in einem zweiten Land neben Österreich wehrpflichtig ist, in diesem Land gesetzlich bestimmt ist, dass man den Wehrdienst dort nicht ableisten muss, wenn man in einem anderen Land schon für eine bestimmte Dauer Wehrdienst geleistet hat, man aber in Österreich nicht Wehrdienst, sondern Zivildienst geleistet hat? Gibt es hier ein EU-Gesetz oder gar ein internationales Abkommen, welches definitiv besagt, dass Wehrdienst und der Ersatzdienst für den Wehrdienst vollkommen gleichwertig sind und keine Diskriminierung aufgrund der Ableistung der Ersatzdienstes anstatt des Wehrdienstes stattfinden darf? Oder regelt das jedes Land selbst, ob es den Zivildienst anerkennt oder nicht? Danke, Dimitris |
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#2 | |
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Elite
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Beiträge: 1.271
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Zitat:
zu 1) keine ahnung zu 2) da das militärgesetz jeweils länderspezifisch ist denke ich, dass es da keine generelle eu-(anerkennungs)norm oder was in die richtung gibt. wahrscheinlich wird es aber bilaterale verträge geben. am besten bei der zuständigen botschaft erkundigen!
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte. |
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#3 |
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Hero
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Danke
!Dimitris |
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#4 |
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Master
![]() Registriert seit: 19.03.2001
Alter: 66
Beiträge: 604
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ad 1.) Ja, wer aus sozialen Gründen von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit ist, ist auch von den Selbstbehalten bei Heilbehelfen befreit. Kontaktlinsen wird es aber nicht spielen, einfacher Sehbehelf, sprich Krankenkassenfassung.
ad 2.) Ist in zwischenstaatlichen Abkommen geregelt. Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung der Wehrpflicht. Es dürfte da aber Probleme geben, ob Zivildienst anerkannt wird. http://www.google.at/search?q=cache:...hl=de&ie=UTF-8 Grüsse leatherman |
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#5 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 24.09.2001
Beiträge: 7.335
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ad 2)
Laut Innenministerium: Zitat:
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Weiterhin zu finden auf http://martin.leyrer.priv.at , http://twitter.com/leyrer , http://www.debattierclub.net/ , http://www.tratschen.at/ und via Instant Messaging auf Jabber: m3 <ät> cargal.org . |
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#6 |
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Master
![]() Registriert seit: 19.03.2001
Alter: 66
Beiträge: 604
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@m3: Ist leider nicht ganz richtig. Natürlich hast Du die Wahl zwischen Militär- und Zivildienst. Wenn Du aber in einem anderen Staat den Militärdienst abgeleistet hast, bedarf es eines Abkommens zwischen Österreich und diesem anderen Staat, wonach dieser Dienst anerkannt wird. Sonst ist es leider so, dass man nach Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft vor dem 35-ten Lebensjahr den Wehrdienst in Ö nochmals ableisten muss. Und wenn Du Dir den Link anschaust gab es da eine parlamentarische Anfrage, weil ein Doppelstaatsbürger (Ö und BRD), der in Deutschland den Zivildienst abgeleistet hat in Ö nochmals einberufen wurde, obwohl ein Abkommen besteht und anscheinend das Militär die Auslegung geändert hat, wonach die Ableistung des Zivildienstes in Deutschland auch unter das Abkommen fällt, und daher keine neuerliche Ableistung von Zivil- oder Wehrdienst in Ö erforderlich ist. Leider finde ich keine weiteren Verweise, aber da sollte sich bei Anfrage bei Militärkommando oder Botschaft des jeweiligen Landes oder Heeresministerium des jeweiligen Landes klären lassen.
Grüsse leatherman |
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#7 | |
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Zitat:
Bezüglich 2. werde ich mich an die Botschaft wenden. Danke ![]() Dimitris |
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#8 |
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Frage noch einmal
: Wenn ich nicht die Botschaft, sondern eine österreichische Institution fragen möchte, ob ein zwischenstaatliches Abkommen besteht, an wen soll ich mich dann am Besten wenden? An das BM für äußere Angelegenheiten oder an das BM für Landesverteidigung? Oder an eine andere Institution?Danke Dimitris |
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#10 | |
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Senatorin
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Zitat:
ansonsten botschaft des jeweiligen landes lg cin ps: hab selbst schon mal wegen einer solchen sache ebendort angefragt
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Ich bin zwar nicht getauft, dafür aber geimpft __________________ Wenn es stimmt, dass Not die Mutter der Erfindung ist, dann ist mit Sicherheit Unvernunft die Großmutter der Verzweiflung __________________ If you can\'t dazzle \'em with brilliance, baffle \'em with bullshit. |
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