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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 24.01.2004, 15:37   #1
TheltAlpha
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Frage Sozialversicherungsrecht/Zivildienstrecht

Hallo!

Ich habe zwei Fragen an die Juristen unter euch, oder an die, die sich auskennen:

1. Ich bilde mir ein, einmal gelesen zu haben, dass, wenn man rezeptgebührenbefreit ist, man auch automatisch keinen Selbstbehalt für Brillen und Kontaktlinsen bezahlen muss. Kann das jemand bestätigen?

2. Was ist, wenn man in einem zweiten Land neben Österreich wehrpflichtig ist, in diesem Land gesetzlich bestimmt ist, dass man den Wehrdienst dort nicht ableisten muss, wenn man in einem anderen Land schon für eine bestimmte Dauer Wehrdienst geleistet hat, man aber in Österreich nicht Wehrdienst, sondern Zivildienst geleistet hat? Gibt es hier ein EU-Gesetz oder gar ein internationales Abkommen, welches definitiv besagt, dass Wehrdienst und der Ersatzdienst für den Wehrdienst vollkommen gleichwertig sind und keine Diskriminierung aufgrund der Ableistung der Ersatzdienstes anstatt des Wehrdienstes stattfinden darf? Oder regelt das jedes Land selbst, ob es den Zivildienst anerkennt oder nicht?


Danke,
Dimitris
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Alt 24.01.2004, 18:31   #2
jayjay
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Standard Re: Sozialversicherungsrecht/Zivildienstrecht

Zitat:
Original geschrieben von TheltAlpha
Hallo!

Ich habe zwei Fragen an die Juristen unter euch, oder an die, die sich auskennen:

1. Ich bilde mir ein, einmal gelesen zu haben, dass, wenn man rezeptgebührenbefreit ist, man auch automatisch keinen Selbstbehalt für Brillen und Kontaktlinsen bezahlen muss. Kann das jemand bestätigen?

2. Was ist, wenn man in einem zweiten Land neben Österreich wehrpflichtig ist, in diesem Land gesetzlich bestimmt ist, dass man den Wehrdienst dort nicht ableisten muss, wenn man in einem anderen Land schon für eine bestimmte Dauer Wehrdienst geleistet hat, man aber in Österreich nicht Wehrdienst, sondern Zivildienst geleistet hat? Gibt es hier ein EU-Gesetz oder gar ein internationales Abkommen, welches definitiv besagt, dass Wehrdienst und der Ersatzdienst für den Wehrdienst vollkommen gleichwertig sind und keine Diskriminierung aufgrund der Ableistung der Ersatzdienstes anstatt des Wehrdienstes stattfinden darf? Oder regelt das jedes Land selbst, ob es den Zivildienst anerkennt oder nicht?


Danke,
Dimitris

zu 1) keine ahnung

zu 2) da das militärgesetz jeweils länderspezifisch ist denke ich, dass es da keine generelle eu-(anerkennungs)norm oder was in die richtung gibt. wahrscheinlich wird es aber bilaterale verträge geben.
am besten bei der zuständigen botschaft erkundigen!
____________________________________
"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

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Alt 24.01.2004, 23:27   #3
TheltAlpha
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Danke!

Dimitris
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Alt 25.01.2004, 00:54   #4
leatherman
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ad 1.) Ja, wer aus sozialen Gründen von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit ist, ist auch von den Selbstbehalten bei Heilbehelfen befreit. Kontaktlinsen wird es aber nicht spielen, einfacher Sehbehelf, sprich Krankenkassenfassung.

ad 2.) Ist in zwischenstaatlichen Abkommen geregelt. Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung der Wehrpflicht. Es dürfte da aber
Probleme geben, ob Zivildienst anerkannt wird.
http://www.google.at/search?q=cache:...hl=de&ie=UTF-8
Grüsse
leatherman
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Alt 25.01.2004, 03:11   #5
_m3
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ad 2)
Laut Innenministerium:
Zitat:
Seit 1975 können in Österreich männliche Staatsbürger statt des Wehrdienstes Zivildienst leisten. Grundlage dafür ist das Zivildienstgesetz 1974 bzw. nach Wiederverlautbarung das ZDG 1986.
D.h. sind Wehrdienst und Zivildienst "gleichgestellt", hast du eines davon abgeleistet, ist die Sache erledigt, egal wo. IMHO
____________________________________
Weiterhin zu finden auf http://martin.leyrer.priv.at , http://twitter.com/leyrer , http://www.debattierclub.net/ , http://www.tratschen.at/ und via Instant Messaging auf Jabber: m3 <ät> cargal.org .
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Alt 25.01.2004, 14:14   #6
leatherman
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@m3: Ist leider nicht ganz richtig. Natürlich hast Du die Wahl zwischen Militär- und Zivildienst. Wenn Du aber in einem anderen Staat den Militärdienst abgeleistet hast, bedarf es eines Abkommens zwischen Österreich und diesem anderen Staat, wonach dieser Dienst anerkannt wird. Sonst ist es leider so, dass man nach Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft vor dem 35-ten Lebensjahr den Wehrdienst in Ö nochmals ableisten muss. Und wenn Du Dir den Link anschaust gab es da eine parlamentarische Anfrage, weil ein Doppelstaatsbürger (Ö und BRD), der in Deutschland den Zivildienst abgeleistet hat in Ö nochmals einberufen wurde, obwohl ein Abkommen besteht und anscheinend das Militär die Auslegung geändert hat, wonach die Ableistung des Zivildienstes in Deutschland auch unter das Abkommen fällt, und daher keine neuerliche Ableistung von Zivil- oder Wehrdienst in Ö erforderlich ist. Leider finde ich keine weiteren Verweise, aber da sollte sich bei Anfrage bei Militärkommando oder Botschaft des jeweiligen Landes oder Heeresministerium des jeweiligen Landes klären lassen.
Grüsse
leatherman
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Alt 25.01.2004, 17:45   #7
TheltAlpha
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Zitat:
Original geschrieben von leatherman
ad 1.) Ja, wer aus sozialen Gründen von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit ist, ist auch von den Selbstbehalten bei Heilbehelfen befreit. Kontaktlinsen wird es aber nicht spielen, einfacher Sehbehelf, sprich Krankenkassenfassung.
Na ja, bisher konnte ich mir bei meinen Kontaktklinsen auch immer einen Zuschuss bewilligen lassen, bis jetzt immer 100 %, nur einen Selbsbehalt musste ich zahlen. Wahrscheinlich werde ich aber auch da jetzt befreit werden, wenn wieder ein Zuschuss bewilligt wird.

Bezüglich 2. werde ich mich an die Botschaft wenden.


Danke
Dimitris
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Alt 09.09.2004, 10:43   #8
TheltAlpha
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Frage noch einmal: Wenn ich nicht die Botschaft, sondern eine österreichische Institution fragen möchte, ob ein zwischenstaatliches Abkommen besteht, an wen soll ich mich dann am Besten wenden? An das BM für äußere Angelegenheiten oder an das BM für Landesverteidigung? Oder an eine andere Institution?

Danke
Dimitris
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Alt 09.09.2004, 10:59   #9
Chesus
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Vermutlich ans Verteidigungsministerium >klick<
Wenn die nicht zuständig sein sollten, werden sie dir bestimmt bekannt geben wen du fragen musst.
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Alt 09.09.2004, 11:15   #10
Cindy
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Zitat:
Original geschrieben von TheltAlpha
Frage noch einmal: Wenn ich nicht die Botschaft, sondern eine österreichische Institution fragen möchte, ob ein zwischenstaatliches Abkommen besteht, an wen soll ich mich dann am Besten wenden? An das BM für äußere Angelegenheiten oder an das BM für Landesverteidigung? Oder an eine andere Institution?

Danke
Dimitris
aussenministerium, die wissen wegen der verträge bescheid.
ansonsten botschaft des jeweiligen landes

lg
cin

ps: hab selbst schon mal wegen einer solchen sache ebendort angefragt
____________________________________
Ich bin zwar nicht getauft, dafür aber geimpft
__________________
Wenn es stimmt, dass Not die Mutter der Erfindung ist, dann ist mit Sicherheit Unvernunft die Großmutter der Verzweiflung
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If you can\'t dazzle \'em with brilliance, baffle \'em with bullshit.
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