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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492
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man hat da ja auch 2 jahre.
wie schauts da mit kilometer aus? wenn ich in 2 jahren 100000 fahre,gilt das auch? |
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#2 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 08.02.2001
Alter: 41
Beiträge: 320
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hallo, ich weiß nicht ob das für neuwägen auch gilt, aber gewährleistung ist nur 6 monate (gesetzlich) alles was über diese zeit geht ist dann garantie (freiwillig)
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Nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur. http://www.chili-it.at |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492
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ok,aber jeder wirbt ja jetzt mit 2 jahren garantie.
wie schauts da mit kilometerobergrenze aus? |
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#4 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248
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1. Gewährleistung:
Die Gewährleistung für Neufahrzeuge wurde von bisher 6 Monaten auf mindestens 2 Jahre angehoben. Zeigt sich innerhalb dieser Zeit ein Mangel, steht dem Händler ein Nachbesserungsrecht zu. Gelingt auch nach zweimaliger Nachbesserung die Fehlerbeseitigung nicht, kann der Käufer den Kaufvertrag zurück abwickeln oder den Preis mindern. Das Gewährleistungsrecht darf nicht mit der Garantie verwechselt werden, die viele Händler beim Kauf eines Fahrzeuges gewähren. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers und hat andere rechtliche Konsequenzen als das Gewährleistungsrecht.
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A.C.A.B. |
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#5 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248
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A.C.A.B. |
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#6 | |
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Veteran
![]() Registriert seit: 25.04.2001
Alter: 45
Beiträge: 473
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Zitat:
das mit den 6 monaten läuft nur so ab, daß da eine beweislastumkehr stattfindet, also handy funzt nach 4 monaten nicht, man geht daher davon aus, daß der mangel schon bei der übergabe bestanden hat, also keine "scherereien", der hersteller/händler müßte dir nachweisen, daß du's auf den boden ghaut hast; wenns nach 10 monaten nicht mehr funzt, müsstest du theoretisch nachweisen, daß der mangel schon bei der übergabe vorhanden war, also wenn sich im inneren irgendwelche drähte gelöst haben, ists sicher nciht deine schuld und du hast wieder ansprüche... edit: hmm, naja wenn ichs mir so durchdenk, ist das bei autos eigentlich genauso, nur daß es halt nach 100000km verschleiß gibt, wofürs natürlich keine gewährleistung gibt, denn gewährleistung gibts nur für mängel, die bei der übergabe vorhanden waren...
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#7 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492
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Zitat:
das wäre interessant. fahre im jahr zw. 50-60000 km. da wäre die gewährleistung ja ein echter hammer. |
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#8 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248
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wenn da nichts von KM steht, werden die egal sein.
in den ersten 2 jahren wird sowieso nichts defekt... ![]() garantie?! vw, bmw und mercedes gaben bisher 1 jahr garantie ohne km begrenzung, div. reiskocher 3 jahre oder 100tkm. oder?
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A.C.A.B. |
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#9 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 24.09.1999
Beiträge: 65.644
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Um Gewährleistung zu bekommen muss der Mangel aber schon beim Kauf vorhanden gewesen sein.
(Im Unterschied zur freiwilligen Herstellergarantie)
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Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die andere summt die Melodie von Tetris... |
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#10 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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Zitat:
oba garantie kann auch ein herstellerversprechen sein, siehe wd, 3 jahre auf jb, 5 jahre auf raptor wobei 5 jahre 1200000 stunden entsprechen sollen, soviel zu den km ![]()
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pssst tanj |
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