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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 21.10.2003, 19:42   #1
Dr. Acula
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Beiträge: 1.492


Standard gewährleistung bei neuwagen.

man hat da ja auch 2 jahre.
wie schauts da mit kilometer aus?
wenn ich in 2 jahren 100000 fahre,gilt das auch?
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Alt 21.10.2003, 19:50   #2
Hussl
Veteran
 
Registriert seit: 08.02.2001
Alter: 41
Beiträge: 320


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hallo, ich weiß nicht ob das für neuwägen auch gilt, aber gewährleistung ist nur 6 monate (gesetzlich) alles was über diese zeit geht ist dann garantie (freiwillig)
____________________________________
Nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur.

http://www.chili-it.at
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Alt 21.10.2003, 19:55   #3
Dr. Acula
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Beiträge: 1.492


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ok,aber jeder wirbt ja jetzt mit 2 jahren garantie.
wie schauts da mit kilometerobergrenze aus?
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Alt 21.10.2003, 20:12   #4
maXTC
Inventar
 
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Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248


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1. Gewährleistung:
Die Gewährleistung für Neufahrzeuge wurde von bisher 6 Monaten auf mindestens 2 Jahre angehoben. Zeigt sich innerhalb dieser Zeit ein Mangel, steht dem Händler ein Nachbesserungsrecht zu. Gelingt auch nach zweimaliger Nachbesserung die Fehlerbeseitigung nicht, kann der Käufer den Kaufvertrag zurück abwickeln oder den Preis mindern.
Das Gewährleistungsrecht darf nicht mit der Garantie verwechselt werden, die viele Händler beim Kauf eines Fahrzeuges gewähren. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers und hat andere rechtliche Konsequenzen als das Gewährleistungsrecht.
____________________________________
A.C.A.B.
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Alt 21.10.2003, 20:13   #5
maXTC
Inventar
 
Registriert seit: 02.02.2001
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Beiträge: 7.248


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http://www2.kfzweb.at/leveltemplate....934192625.html
____________________________________
A.C.A.B.
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Alt 21.10.2003, 20:32   #6
Michi B
Veteran
 
Registriert seit: 25.04.2001
Alter: 45
Beiträge: 473


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Hussl
hallo, ich weiß nicht ob das für neuwägen auch gilt, aber gewährleistung ist nur 6 monate (gesetzlich) alles was über diese zeit geht ist dann garantie (freiwillig)
nanana, grundsätzlich ist die gewährleistung bei beweglichen gütern 2 jahre, nixda auf freiwilliger basis (wie's konkret bei autos ausschaut weiß ich nicht, wahrscheinlich aber auch)
das mit den 6 monaten läuft nur so ab, daß da eine beweislastumkehr stattfindet,

also handy funzt nach 4 monaten nicht, man geht daher davon aus, daß der mangel schon bei der übergabe bestanden hat, also keine "scherereien", der hersteller/händler müßte dir nachweisen, daß du's auf den boden ghaut hast;
wenns nach 10 monaten nicht mehr funzt, müsstest du theoretisch nachweisen, daß der mangel schon bei der übergabe vorhanden war, also wenn sich im inneren irgendwelche drähte gelöst haben, ists sicher nciht deine schuld und du hast wieder ansprüche...


edit:
hmm, naja wenn ichs mir so durchdenk, ist das bei autos eigentlich genauso, nur daß es halt nach 100000km verschleiß gibt, wofürs natürlich keine gewährleistung gibt, denn gewährleistung gibts nur für mängel, die bei der übergabe vorhanden waren...
____________________________________

Michi B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2003, 20:40   #7
Dr. Acula
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492


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Zitat:
Original geschrieben von maXTC
http://www2.kfzweb.at/leveltemplate....934192625.html
ja super,aber wo steht was über die kilometerobergrenze?

das wäre interessant.
fahre im jahr zw. 50-60000 km.
da wäre die gewährleistung ja ein echter hammer.
Dr. Acula ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2003, 20:48   #8
maXTC
Inventar
 
Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248


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wenn da nichts von KM steht, werden die egal sein.
in den ersten 2 jahren wird sowieso nichts defekt...

garantie?!

vw, bmw und mercedes gaben bisher 1 jahr garantie ohne km begrenzung, div. reiskocher 3 jahre oder 100tkm. oder?
____________________________________
A.C.A.B.
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Alt 21.10.2003, 20:52   #9
martin
Inventar
 
Benutzerbild von martin
 
Registriert seit: 24.09.1999
Beiträge: 65.644


Standard

Um Gewährleistung zu bekommen muss der Mangel aber schon beim Kauf vorhanden gewesen sein.
(Im Unterschied zur freiwilligen Herstellergarantie)
____________________________________
Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die andere summt die Melodie von Tetris...
martin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2003, 20:53   #10
frazzz
Inventar
 
Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


Standard

Zitat:
Original geschrieben von maXTC
1. Gewährleistung:
Die Gewährleistung für Neufahrzeuge wurde von bisher 6 Monaten auf mindestens 2 Jahre angehoben. Zeigt sich innerhalb dieser Zeit ein Mangel, steht dem Händler ein Nachbesserungsrecht zu. Gelingt auch nach zweimaliger Nachbesserung die Fehlerbeseitigung nicht, kann der Käufer den Kaufvertrag zurück abwickeln oder den Preis mindern.
Das Gewährleistungsrecht darf nicht mit der Garantie verwechselt werden, die viele Händler beim Kauf eines Fahrzeuges gewähren. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers und hat andere rechtliche Konsequenzen als das Gewährleistungsrecht.
fullACK


oba garantie kann auch ein herstellerversprechen sein, siehe wd, 3 jahre auf jb, 5 jahre auf raptor


wobei 5 jahre 1200000 stunden entsprechen sollen, soviel zu den km
____________________________________
pssst

tanj


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