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Simulationen Alles zum Thema Simulation |
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#21 | |
Inventar
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#22 | |
bitte Mailadresse prüfen!
Registriert seit: 15.11.2001
Beiträge: 2.875
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![]() Neeee, haaaalt. Ich muss da nochmal was vom Marc wissen
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#23 |
Inventar
![]() Registriert seit: 22.02.2003
Alter: 36
Beiträge: 1.516
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zahme vögel singen von freiheit freihe vögel fliegen |
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#24 |
Senior Member
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![]() Naja ich finde es eigentlich gar nicht so schlimm das eine Freeware CD "verkauft" wird. Man bedenke es gibt auch noch Leute hier die sich mit 56k Modems quälen müssen und vom Prinzip her ist es nichts anderes als das was Flightxpress macht.
Flightxpress verschickt auch CD's mit Freeware zum Umkostenbeitrag von glaube ich 5€. Was vieleicht nicht so ganz in Ordnung ist, das er das ganze als Auktion laufen hat. Zu einem Festpreis von sagen wir mal 4-8€ würde ich mir das alles gefallen lassen, denn mit diesem Betrag würde er gerade seine Zeit und Materialpreis decken. Ich weiß das andere anders denken, aber ich seh die sache nicht so eng. Happy Landings Sebastian |
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#25 |
Senior Member
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![]() @masterofdisaster: Könntest Du mir evtl. den A 310 oder A 343 re-painten???
@all: Wen der Typ ein Bild vom PSS Airbus reinsetzt, aber sagt es sei alles Freeware. Da drängt sich mir die Frage: Seit wann ist der PSS Airbus Freeware??? Hab ich da etwas verpasst??? Weiter Drängt sich mir der Verdacht auf, dass er einen gewissen Cousin Kxzxx hat, wo er sih das Zeug runterzieht und es dann gecrackt verkauft. Das ist doch Illegal!!! Regards. -STEFAN-SUNKING- |
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#26 | ||
Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
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![]() Ich schreibe hier noch einmal etwas, da hier teilweise recht lesenswerte Ansätze vorhanden sind und ja auch noch einige Fragen offen sind.
Zitat:
Hallo Alfred, wenn jemand dir etwas „unter Auflage schenkt“, dann bedeutet dies nicht zwingend, dass das in der subjektiven Auflage steckende Verlangen auch einer objektiven Rechtsposition entspricht. Folgendes Beispiel: Opa meint es gut und malt dem 18-jährigem Enkel das Bild „Röhrender Hirsch am Wildbach in Öl“. Freudig verschenkt Opa als Urheber das Bild an den Enkel, freilich unter gewissen Auflagen: Er muss das Bild ehren, darf es nicht übermalen, und verkauft will Opa es erst recht nicht sehen. Der Enkel findet das Werk einfach nur peinlich. Deshalb stellt er es bei eBay ein. Ein Dorfnachbar registriert den Vorgang im Internet, kennt die Hintergründe um Opas Auflagen und regt sich auf. Er benachrichtigt das ganze Dorf und beleidigt den Enkel öffentlich als „Idioten“. Ganz sicher missachtet der Enkel hier die Wünsche und Forderungen des Opas. Aber verletzt diese Missachtung von Opas „Auflagen“ allgemeine und rechtlich geschützte Werte der Gesellschaft? Oder ist das einfach die Privatangelegenheit von Opa und Enkel? Verletzt die undankbare Versteigerung des Bildes etwa Opas Urheberrechte? Ist es ein Zeichen von Zivilcourage, den „flegelhaften“ Enkel öffentlich anzuklagen und zu beleidigen? Oder ist das eine Einmischung in das private Verhältnis zwischen Opa und Enkel? Verlangen wie die von „Opa“ sind nur dann rechtliche relevant, wenn sie dingliche und nicht lediglich schuldrechtliche Wirkung inter partes haben, keine formularmäßigen Veräußerungsverbote darstellen, und sich einzig auf die Erstverbreitung beschränken. Dies im Einzelfall zu beurteilen, ist reichlich schwierig und selbst bei den Gerichten umstritten. Allgemein ist die Rechtsprechung recht restriktiv, was die Zulässigkeit solcher Auflagen betrifft. Wirkt als Ergebnis die Klausel nicht dinglich, also gegenüber jedermann, sondern nur schuldrechtlich zwischen den Parteien, so ist sie eben urheberrechtlich ohne Bedeutung. Damit dann zu der moralischen Wertung und dem Anspruch an die Zivilcourage: Eine Frau betrügt ihren Ehemann. Jemand bekommt dies mit, informiert empört das ganze Dorf und beschimpft die Frau als „Schlampe“. Darauf angesprochen begründet dieser „Informant“ sein Verhalten mit Zivilcourage: „Regeln des menschlichen Miteinanders müssen beachtet werden“. Freilich galt für beide Ehepartner die Regel, einander treu zu sein. Aber... Dieses Beispiel macht deutlich, dass Zivilcourage dort nicht hingehört, wo es um private Verhältnisse zwischen zwei Personen geht, die keine Wirkung gegenüber „jedermann“ haben. Überhaupt ist die gesamte Situation rechtlich ziemlich kompliziert: Was Posky anbietet ist aus verschiedenen Gründen rechtlich schon keine Freeware – wie ist es rechtlich überhaupt zu beurteilen? Haben umbemalte Texturen als „Repaint“ überhaupt die erforderliche Schöpfungshöhe? Ist der Versuch des Verkaufs (es kam ja nicht über diesen Versuch hinaus) überhaupt vorwerfbar? Ist der Betrag von ~2 Euro (da stand das Gebot m.W.) nicht noch ein zulässiger Unkostenbetrag? Mir persönlich fällt da eine eigene Meinung recht schwer. Es wirkt dann so auf mich (vielleicht liege ich ja auch bloß falsch und tue hier anderen Forumsteilnehmern Unrecht), als ob hier Leute, die der Vorgang eigentlich nichts angeht, einfach eine Sau durchs Dorf treiben wollen. Das ist ja nicht sooo schlimm, aber man muss ja man mit offenen und konstruktiven Argumenten darüber reden können. Das habe ich hiermit versucht. Zitat:
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#27 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 25.03.2001
Beiträge: 1.968
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![]() Marc,
das Beispiel vom Opa passt nicht, weil der Opa ja das Bild und verschenkt und damit auch das Urheberrecht bzw. Verwertungsrecht übergeht. Wenn aber ein Freeware-Autor Software verbreitet, bleibt das Urheberrecht und Verwertungsrecht bei ihm, mit dem ausdrücklichen Hinweis auf ein Verkaufsverbot erwächst unter Umständen bei Weiterverkauf sogar eine strafrechtliche Komponente. Auch wenn ich mit Dir bezüglich "Auflage steckende Verlangen auch einer objektiven Rechtsposition entspricht." einer Meinung bin. Das Urheberrecht aber deckt einen völlig anderen Sachverhalt ab, nämlich die wirtschaftliche Verwertung geistigen Eigentums, und genau darum geht es bei dem Freeware-Verkauf. Du kannst Bücher kaufen und verschenken, soviel Du willst, aber die Rechte bleiben immer beim Autor. Zitat:
Entschiedenes NEIN! Wenn Eltern ihre Kinder schlagen, ein Außenstehender von Kindesmißbrauch weiß, MUSS er sich sogar einmischen. Nicht nur, daß es die oft zitierten Reglen der Gemeinschaft verlangen, auch rechtlich werden beim "wegsehen" zumindest ein, oft sogar mehrere Straftatbestände berührt. Hier ist ja auch erst mal keine "Wirkung nach außen", mir tut´s nicht weh. Man kann also nicht pauschal sagen, Außenstehende haben sich nicht einzumischen, hängt immer vom Einzelfall ab. Dein Einlaß des Versuchs ist dahigehend zu beantworten, daß regelmäßig auch der Versuch eines Straftatbestandes strafbar ist. Allerdings geht es beim Freeware-Verkauf in erster Linie um Zivilrecht, nicht um Strafrecht. Auch das Urheberrecht ist erst mal zivilrecht (Schadenersatz, Unterlassung, etc).
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An allem Unfug der geschieht, sind nicht nur jene Schuld, die ihn begehen, sondern auch jene die ihn nicht verhindern. (Erich Kästner aus \"Das Fliegende Klassenzimmer\") Wer widerspricht, ist nicht gefährlich, gefährlich ist, wer zu feige ist, zu widersprechen! (Napoleon Bonaparte) |
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#28 | ||||
Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
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Zitat:
Es geht im Urheberrecht um wesentlich mehr, als um wirtschaftliche Verwertung: Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Nutzungsrecht, Übertragung von Nutzungsrechten, Bearbeitungsrecht... Auch deckt das Urheberrecht damit wesentlich mehr ab als das US-Copyright. Deshalb ist Copyright auch nicht gleich Urheberrecht. Ich bleibe dabei: Das Beispiel passt genau. Opa schenkt ein Bild als Werk mit Auflagen, der Repainter schenkt ein digitales Bild als Werk mit Auflagen. Entscheidend ist der Charakter der Auflagen – und die sind eben privater Natur und nicht vom UrhG geschützt. Zitat:
Beim Opa-Enkel-Fall ging es deshalb Außenstehende nichts an, weil überhaupt keine Gesetze verletzt wurden, sondern nur private Verabredungen / Verträge. Bei den misshandelten Kindern werden aber Gesetze verletzt. Das ist ja genau das Kriterium, was ich für die Zivilcourage anführen wollte: Es verlässt den privaten Rahmen und verletzt öffentliche Gesetze. Darauf möchte ich ja die ganze Zeit hinaus. Vielleicht habe ich das gerade nicht gut rübergebracht. Zitat:
Ansonsten: Eine schöne sachliche Diskussion mit dir. ![]() |
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#29 |
Inventar
![]() Registriert seit: 25.03.2001
Beiträge: 1.968
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![]() Das Urheberrecht bleibt keineswegs zwangsweise beim "Urheber".
Schenkt Kishon mir ein Buch, so hat er mir eben nur ein Buch geschenkt. Er blebt weiterhin Rechteinhaber. Er kann aber auch, weil er dem frechsten aller Bengel künftige Investitionen in FLugsimulatoren sichern will, mir ausdrücklich ein Buch komplett inklusive aller Rechte schenken. Ab dann bin ich "Urheber" im Sinne des Urheberrechts, alle Verwertungsrechte liegen bei mir. So ist Michel Jackson Inhaber sämtlicher Rechte an Elvis Presley (oder war es zumindest, kann sein daß er wieder verkauft hat). Wenn ein Freeware-Autor als Rechteinhaber den ausdrücklichen Verkauf untersagt, so meine ich, kann man dies nicht einfach als "bedeutungslose Auflage" wegwischen. Er stellt ja Software zum Gebrauch zur Verfügung, nicht aber zur wirtschaftlichen Verwertung. Zu den Beispielen: irgendwie gehen Beispiele immer ein wenig am Thema vorbei, geht mir bei den Meinigen nicht anders, da gebe ich Dir recht. Zum Versuch: klar hast Du Recht, Versuch ist nicht generell strafbar. Aber er ist auch nicht generell frei von Strafe, und dies wollte ich eigentlich ausdrücken. Zuletzt noch zur Einmischung: also generell und überhaupt stehe ich schon voll auf Deiner Linie, man sollte sich wirklich nicht überall einmischen. Die Grenze zur Denunziation ist nämlich schwer erkennbar und schnell überschritten, häufig sind die Motive der Einmischenden sowieso nicht ehrbar.
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An allem Unfug der geschieht, sind nicht nur jene Schuld, die ihn begehen, sondern auch jene die ihn nicht verhindern. (Erich Kästner aus \"Das Fliegende Klassenzimmer\") Wer widerspricht, ist nicht gefährlich, gefährlich ist, wer zu feige ist, zu widersprechen! (Napoleon Bonaparte) |
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