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#1 |
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Veteran
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Beiträge: 343
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hat jemand erfahrung damit?
ich wollte mir nämlich ein ibook fürs studium kaufen und wollte wissen ob man das auch von der steuer absetzen kann bzw wollte ich auch fragen ob einer von euch eine ahnung hat wie das dann funktioniert was ich machen muss usw... danke! fb
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#2 |
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Beiträge: 894
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hi !
beim nächsten steuerausgleich als posten mit reinnehmen und wichtig: die rechung davon aufheben ! (will das FA ev. als nachweis) schau dir mal http://www.bmf.gv.at/Egov/fonline/_start.htm an. fg -hannes |
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#3 |
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Veteran
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Beiträge: 301
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hier der link zum steuerbuch 2002:
http://www.bmf.gv.at/service/publika...n/steuerbu.pdf such mal nach werbungskosten und computer. kenn ja deine persönlichen verhältnisse nicht, aber absetzbar is es nur für berufliche zwecke. und da ich nicht weiss, ob dein studium ein beruflicher zweck ist, ich ich dir nur soviel sagen: als student kannst so gut wie nix von der steuer absetzen. |
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#4 |
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Quantensingularität
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Also Student hat man auch kein so grosses Einkommen.
Und wenn, dann einfach von der Firma bestätigen lassen.
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Was ist klein, grün und dreieckig? Ein kleines grünes Dreieck! Bahnübergänge sind die härtesten Drogen der Welt! Ein Zug und du bist weg! |
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#5 |
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Hero
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Beiträge: 958
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hallo
ich seh da keine chance. da man als student kein oder kaum einkommen hat zahlt man ja auch nichts an steuer also kannst auch nix abschreiben. arbeitet man und studiert nebenbei kommts immer darauf an: steht das studium in einem beruflichen zusammenhang ist eine bestätigung der firma auf alle fälle erforderlich (aber auch da wird es schwierig). steht das studium in keinem zusammenhang mit der arbeit ists privatvergnugen und dann ists essig. abschreibung funktioniert meißt so, dass ein pc/lappi meißt auf 3 jahre abgeschrieben wird, d.h. kaufpreis / 3 = abschreibung pro jahr bzw. arbeitnehmerveranlagung. wichtig ist auch noch der zeitpunkt des kaufes. bei kauf im ersten halbjahr kann das volle drittel abgeschrieben werden, bei kauf im zweiten halbjahr nur die hälfte des drittels und die andere hälfte erst im vierten jahr (d.h. 1/2, voll, voll, 1/2, somit abschreibung auf 4 jahre) gruss W4tl
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life is short and love is all over in the morning (sisters of mercy) wenn immer die klügeren nachgeben, regieren bald die dummen |
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#6 |
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Quantensingularität
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Angeben würde ich es auf jeden Fall. Vielleicht bekommt er die Negativsteuer zurück. Und Bestätigung bekommst von jeder Firma.
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#7 |
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Veteran
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Alter: 52
Beiträge: 211
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Unter http://212.168.33.117/steuertipps/in...ml_020801.html [2) Zu
Werbungskosten] findest du vielleicht eine Anregung. |
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#8 |
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<< Gayliebt >>
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PC oder Laptop von Steuer absetzen ist möglich, wenn dem FA nachgewiesen werden kann, das dieser teilweise oder ausschließlich beruflichen Zwecken dient (dafür benötigt man entsprechende formlose Bestätigungen des Arbeitgebers).
Ist der Anschaffungswert der Einheit (also bei PC´s kommen Tastaturen und Monitore dazu), muß auf 3 Jahre verteilt abgeschrieben werden. Selten akzeptiert das FA 100% beruflichen Nutzwert, da davon ausgegangen wird, daß auch private Nutzungen (Internetsurfen, EMail, Spiele, etc.) vorliegen. Erfahrungsgemäß werden 66-80% als berufliche Nutzung jedoch anerkannt. Ciao Oliver
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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#9 |
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![]() Registriert seit: 27.03.2003
Beiträge: 958
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möglich ist es sicher, nur ich denke in seinem fall wird es nicht funktionieren, es sei denn, der zuständige sachbearbeiter hat keinen schimmer.
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