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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme.

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Alt 20.09.2003, 17:47   #1
flamingb
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Registriert seit: 01.04.2002
Beiträge: 343


Standard laptop von der steuer absetzen?

hat jemand erfahrung damit?
ich wollte mir nämlich ein ibook fürs studium kaufen und wollte wissen ob man das auch von der steuer absetzen kann
bzw wollte ich auch fragen ob einer von euch eine ahnung hat wie das dann funktioniert was ich machen muss usw...
danke!



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Alt 20.09.2003, 17:55   #2
Biri
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Registriert seit: 04.09.2001
Beiträge: 894


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hi !

beim nächsten steuerausgleich als posten mit reinnehmen und wichtig: die rechung davon aufheben ! (will das FA ev. als nachweis)

schau dir mal
http://www.bmf.gv.at/Egov/fonline/_start.htm
an.

fg
-hannes
Biri ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2003, 19:40   #3
colorado_rain
Veteran
 
Registriert seit: 15.07.2002
Beiträge: 301


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hier der link zum steuerbuch 2002:

http://www.bmf.gv.at/service/publika...n/steuerbu.pdf

such mal nach werbungskosten und computer.

kenn ja deine persönlichen verhältnisse nicht, aber absetzbar is es nur für berufliche zwecke. und da ich nicht weiss, ob dein studium ein beruflicher zweck ist, ich ich dir nur soviel sagen: als student kannst so gut wie nix von der steuer absetzen.
colorado_rain ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2003, 19:56   #4
Tarjan
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Alter: 55
Beiträge: 8.336


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Also Student hat man auch kein so grosses Einkommen.

Und wenn, dann einfach von der Firma bestätigen lassen.
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Alt 21.09.2003, 09:09   #5
W4tl
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Registriert seit: 27.03.2003
Beiträge: 958


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hallo

ich seh da keine chance. da man als student kein oder kaum einkommen hat zahlt man ja auch nichts an steuer also kannst auch nix abschreiben.

arbeitet man und studiert nebenbei kommts immer darauf an:

steht das studium in einem beruflichen zusammenhang ist eine bestätigung der firma auf alle fälle erforderlich (aber auch da wird es schwierig).

steht das studium in keinem zusammenhang mit der arbeit ists privatvergnugen und dann ists essig.

abschreibung funktioniert meißt so, dass ein pc/lappi meißt auf 3 jahre abgeschrieben wird, d.h. kaufpreis / 3 = abschreibung pro jahr bzw. arbeitnehmerveranlagung.

wichtig ist auch noch der zeitpunkt des kaufes. bei kauf im ersten halbjahr kann das volle drittel abgeschrieben werden, bei kauf im zweiten halbjahr nur die hälfte des drittels und die andere hälfte erst im vierten jahr (d.h. 1/2, voll, voll, 1/2, somit abschreibung auf 4 jahre)

gruss W4tl
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Alt 21.09.2003, 11:01   #6
Tarjan
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Registriert seit: 28.09.2000
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Beiträge: 8.336


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Angeben würde ich es auf jeden Fall. Vielleicht bekommt er die Negativsteuer zurück. Und Bestätigung bekommst von jeder Firma.
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Alt 22.09.2003, 09:39   #7
MrBean
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Alter: 52
Beiträge: 211


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Unter http://212.168.33.117/steuertipps/in...ml_020801.html [2) Zu
Werbungskosten] findest du vielleicht eine Anregung.
MrBean ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2003, 09:59   #8
Oli
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Benutzerbild von Oli
 
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PC oder Laptop von Steuer absetzen ist möglich, wenn dem FA nachgewiesen werden kann, das dieser teilweise oder ausschließlich beruflichen Zwecken dient (dafür benötigt man entsprechende formlose Bestätigungen des Arbeitgebers).

Ist der Anschaffungswert der Einheit (also bei PC´s kommen Tastaturen und Monitore dazu), muß auf 3 Jahre verteilt abgeschrieben werden.

Selten akzeptiert das FA 100% beruflichen Nutzwert, da davon ausgegangen wird, daß auch private Nutzungen (Internetsurfen, EMail, Spiele, etc.) vorliegen. Erfahrungsgemäß werden 66-80% als berufliche Nutzung jedoch anerkannt.

Ciao Oliver
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lg Oliver

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Alt 22.09.2003, 14:13   #9
W4tl
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Beiträge: 958


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möglich ist es sicher, nur ich denke in seinem fall wird es nicht funktionieren, es sei denn, der zuständige sachbearbeiter hat keinen schimmer.
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