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| Linux, UNIX, Open Source Rat & Tat bei Problemen und Fragen rund um GNU/Linux, BSD und sonstige UNIXe |
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#1 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 07.04.2003
Beiträge: 16
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hallo!
beschäftige mich dank meiner diplomarbeit gerade mit open source software (derzeit speziell postnuke) und bin beim punkt gewährleistung agekommen ... also eigentlich gibt es ja keine gewährleistung für open source produkte, wie schaut das aber eigentlich bei der implementierung durch eine "kommerzielle" firma aus: bsp.: firma xy verdient ihr geld durch die implementierung diverser os fall: es tritt ein schwerwiegender fehler in der software auf, der die datenbank mit den kundenakten löscht, das ganze innerhalb von 3 monaten, ist firma xy haftbar? denke mir die beweislast ist schwer, ob der fehler durch die implementierung, die software oder durch den anwender verursacht worden ist? hat vielleicht irgend wer von euch infos dazu? wäre echt mal interessant ... würde auch gerne wissen, ob es unterschiede gibt ob der "kaufer/anwender" vollkaufmann oder konsument ist - also ob hgb oder kschtg gilt???? wird für jede hilfe oder tipp dankbar.... lg noizede ![]() |
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