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Alt 15.05.2014, 10:39   #1
zonediver
11110110001
 
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Standard XBox Live - Microsoft führt rechtswiedrige Zeitlimitierung bei Guthaben ein

Für alle, die noch ein über MS-Points erworbenes Guthaben besitzten, heißt es jetzt aufpassen.

MS hat vor Kurzem die MS-Points abgeschafft und ein adäquates Guthaben auf den Konten eingeführt.
Besitzer eines XBox Live Kontos wurden gleichzeitig per Mail darüber informiert, dass das umgewandelte Guthaben nun einer zeitlichen Frist unterliegt.
Da die MS-Points ohne Befristung verkauft wurden, ist das Verfallsdatum rechtswidrig.
Das "umgewandelte" Guthaben wurde also nachträglich mit einem Ablaufdatum versehen - somit liegt eine vertragliche Rechtswiedrigkeit vor.


Hierzu ist im ABGB und im KSchG folgendes festgehalten:

Wie lange gilt der Gutschein, wenn keine Befristung vermerkt ist?

Wurde der Gutschein ohne eine zeitliche Befristung ausgestellt muss sich der Unternehmer bewusst sein, dass der Kunde grundsätzlich für 30 Jahre hinweg das Recht hat, den Unternehmer auf die Leistung in Anspruch zu nehmen, die bereits bezahlt wurde.
Dies ergibt sich aus den allgemeinen Verjährungs-Regelungen im ABGB. Diese Frist beginnt üblicherweise mit dem Ausstellungsdatum.
Zur besseren Planbarkeit gehen die Unternehmen daher dazu über, Geld- und Warengutscheine mit einer Befristung zu versehen, um so vertraglich die Verjährungszeit zu verkürzen.

Welche Befristung ist zulässig?


Nachdem es sich in der Regel um Geschäfte zwischen Unternehmern und Konsumenten handelt, gelten auch in diesem Zusammenhang die Bestimmungen des KSchG (Konsumentenschutzgesetzes). Dieses regelt, dass in einem solchen Verhältnis die Rechte des Konsumenten nicht nachteilig vom Unternehmer beschränkt werden dürfen.
Aus diesem Grund ist es Unternehmern auch untersagt, die Gültigkeitsdauer so kurz zu wählen, dass der Konsument kaum eine Chance hat, die von ihm bereits gezahlte Leistung, einzulösen. Im Wesentlichen muss für die Verkürzung der Verfallsfrist eine sachliche Rechtfertigung bestehen.
Um die Rechtmäßigkeit der Einlösungsfrist zu beurteilen, muss man auch auf die Art der Ware bzw. Leistung abstellen, für die der Gutschein ausgestellt ist.
Eine Befristung unter einem Jahr wird von der Rechtsprechung als rechtswidrig angesehen und führt dazu, dass der Gutschein als unbefristet ausgestellt gilt und somit eine Gültigkeit von 30 Jahren entfaltet.

Wer mit diesem Vorgehen nicht einverstanden ist, sollte MS kontaktieren und auf diesen Umstand aufmerksam machen.

Hier noch der Link:
http://www.anwalt-guntramsdorf.at/re...r-ablaufdatum/
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...errare humanum est...

Geändert von zonediver (15.05.2014 um 10:46 Uhr).
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Alt 15.05.2014, 13:44   #2
Baron
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(zonediver Mode -on) Wer den Dreck hat ist selber schuld ! (zonediver Mode -off)
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Alt 15.05.2014, 16:02   #3
Lowrider20
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(zonediver Mode -on) So nen Sch... hab ich nicht! (zonediver Mode -off)
Lowrider20 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2014, 19:27   #4
zonediver
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...unser beiden Spezialisten...
Wenn Ihr so einen "Sch..." nicht habt, warum postet ihr dann?
Das is ne Info für Leute, die's haben - Ende
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...errare humanum est...
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Alt 15.05.2014, 20:27   #5
Baron
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Ich glaube wir haben dich nur ein bisserl "imitiert" siehe dein Hofer /medion und andere aussagen!
Schmeckt die eigene Medizin etwas bitter ? Recht so! und du postest nämlich dort wo du was gar nicht hast- aber da bist ja nicht der einzige da geht ja unser "Forums- unter-führer"mit "gutem beispiel" voran!
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Alt 15.05.2014, 20:37   #6
Lowrider20
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Heul doch! Recht so, wer Geld umwandeln läßt in Spielwährung. Alles sollens streichen.
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Alt 15.05.2014, 20:54   #7
Baron
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Und Zwar sofort!
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Alt 15.05.2014, 22:03   #8
zonediver
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Sorry - aber ich versteh nur Bahnhof - was hat Eurer "Geschwafel" mit der Rechtslage dieser Situation zu tun?
Äußert Euch bitte nicht zu Dingen, die Euch nicht interessieren oder die Ihr nicht versteht -Danke.
Und mit Hofer Medion hat das auch nichts zu tun - wie kommt man auf sowas...
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...errare humanum est...
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Alt 16.05.2014, 05:13   #9
Lowrider20
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Wir empfinden genausoviel Mitleid, wie du für Leute, die bei Hofer Technik einkaufen. Nämlich gar keine. Denn eigentlich hat man sich ja MS Points gekauft und damit keine Variante von Gutscheinen. Sondern eine andere "Währung" bzw. virtuelle Ware. Und immerhin gibt es sowieso eine Frist um diese aufzubrauchen und ist nicht von heute auf morgen weg. Wie groß wohl das geheule ist, wenn plötzlich der ganze Service deaktiviert werden würde. "Ich hab ja ohne Frist gekauft."
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Alt 16.05.2014, 08:55   #10
pc.net
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Leute, laßt doch das Kindergartengetue ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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