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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 30.08.2011, 22:09   #1
Christoph
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Standard Telekom-Novelle

Zitat:
Auf Wunsch kostenlose Papierrechnung - Infos über Download-Limit

Der Ministerrat hat am Dienstag, eine Novelle zum Telekommunikationsgesetz beschlossen, die für Konsumenten mehr Rechte in Bezug auf ihre Telefon-Verträge und besseren Schutz vor überhöhten Rechnungen bei Telefon- und Datendiensten bringen soll. "Mit der Novelle wollen wir deutlich mehr Sicherheit für die Konsumenten schaffen", erklärte die zuständige Infrastrukturministerin Doris Bures.

Überraschungen

Jährlich beschweren sich mehr als 4.400 Konsumenten bei der Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) über hohe Rechnungen, die häufig auf das unbemerkte Überschreiten des Datendownload-Limits zurückzuführen sind. Bures will diese "bösen Überraschungen" verringern und den Kunden mehr Sicherheit und Rechte zuerkennen.

Die RTR soll mit der Novelle die Möglichkeit bekommen, die Betreiber per Verordnung zu verpflichten, ihren Kunden kostenlos wirksame Kontrollinstrumente zur Verfügung zu stellen. Etwa, dass diese informiert werden müssen, wenn sie an ihr Download-Limit gelangen oder volle Kostenkontrolle erhalten. Auf Wunsch des Kunden soll auch eine Sperre von Datendiensten ermöglicht werden, etwa um Kinder an übermäßigem Datendownload zu hindern.

Zwölf Monate

Die Mindestlaufdauer der Erstverträge wird künftig auf höchstens 24 Monate begrenzt. Zudem muss jeder Betreiber zumindest einen Vertrag anbieten, der auf maximal zwölf Monate beschränkt ist. Kunden sollen weiters zwischen einer elektronischen und einer kostenlosen Papierrechnung wählen können. Für Rechnungen gibt es künftig eine einheitliche Einspruchsfrist von drei Monaten, derzeit gibt es keine gesetzliche Regelung für Mindestfristen. (APA)
Quelle: http://derstandard.at/1314652545664/...-wird-begrenzt

Auch im Teletext:

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Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 31.08.2011, 09:58   #2
rev.antun
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na mal eine gute regelung
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Alt 31.08.2011, 13:35   #3
Christoph
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Warten wir mal wie lange es dauert bis sich die Anbieter dran halten, die Erlagscheingebühr wird auch noch immer eingehoben.
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Liebe Grüße
Christoph

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Alt 31.08.2011, 13:59   #4
rev.antun
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und ausserdem werden sich die juristen der anbieter sicher wieder etwas neues einfallen lassen
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Alt 31.08.2011, 22:36   #5
Christoph
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MAl den Teufel nicht an die Wand.
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Liebe Grüße
Christoph

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Alt 01.09.2011, 10:38   #6
Satan_666
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Zitat:
Zitat von Christoph Beitrag anzeigen
MAl den Teufel nicht an die Wand.
keine angst, ich lass mich nicht an die wand malen ...
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2011, 17:54   #7
enjoy2
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Zitat:
Zitat von Satan_666 Beitrag anzeigen
keine angst, ich lass mich nicht an die wand malen ...
die arme Wand könnte ja Schaden nehmen
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EnJoy

* Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden
* was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart

* BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung
* Wie man Fragen richtig stellt
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Alt 02.09.2011, 11:54   #8
Satan_666
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Zitat:
Zitat von enjoy2 Beitrag anzeigen
die arme Wand könnte ja Schaden nehmen
ich hätte eher "aufwertung" gesagt ...
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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Alt 02.09.2011, 11:57   #9
rev.antun
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Zitat:
Zitat von Satan_666 Beitrag anzeigen
ich hätte eher "aufwertung" gesagt ...


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Alt 02.09.2011, 18:13   #10
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Beiträge: 10.166

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Zitat:
Zitat von Satan_666 Beitrag anzeigen
ich hätte eher "aufwertung" gesagt ...
Aber nur von der Masse her (Quantität statt Qualität!)
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